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Rechtsprechung
   BAG, 23.03.1976 - 1 ABR 7/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1894
BAG, 23.03.1976 - 1 ABR 7/76 (https://dejure.org/1976,1894)
BAG, Entscheidung vom 23.03.1976 - 1 ABR 7/76 (https://dejure.org/1976,1894)
BAG, Entscheidung vom 23. März 1976 - 1 ABR 7/76 (https://dejure.org/1976,1894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag des Arbeitgebers - Arbeitsverhältnis eines Auszubildenden - Feststellung der Begründung - Arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.02.1976 - 1 ABR 59/75

    Ausbildungsverhältnis: Auflösungsverfahren nach § 78a BetrVG

    Auszug aus BAG, 23.03.1976 - 1 ABR 7/76
    9. Dezember 1975, zur Veröffentlichung im Nachschlage werk des Gerichts bestimmt, und in Sachen 1 ABR 59/75 vom .
  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 7/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 23.03.1976 - 1 ABR 7/76
    Auch über den auf § 78 a Abs. 4 Nr. 1 BetrVG gestützten Antrag des Arbeitgebers festzustellen, daß ein Arbeits verhältnis eines Auszubildenden nach Abs. 2 oder 3 dieser Bestimmung nicht begründet wurde, ist im arbeits gerichtlichen Urteilsverfahren zu entscheiden (in Fort führung der Entscheidungen in Sachen 1 ABR 7/75 vom .
  • BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 70/83

    Beschlußverfahren

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Ersten Senats (BAG 28, 8 sowie Beschluß vom 23. März 1976 - 1 ABR 7/76 AP Nr. 3 zu § 78 a BetrVG 1972) hat auch der erkennende Senat bisher die Auffassung vertreten, über die Anträge des Arbeitgebers nach § 78 a Abs. 4 BetrVG sei im Urteilsverfahren zu entscheiden (vgl. BAG 32, 285 sowie die Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - und vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 -, AP Nr. 5 und 7 zu 5 78 a BetrVG 1972; zuletzt vom 15. Dezember 1983 - 6 AZR 60/83 -" zur Veröffentlichung bestimmt).

    2. Schon der Wortlaut und auch die Entstehungsgeschichte von § 78 a Abs. 4 BetrVG sprechen dafür, die Entscheidung über die dort genannten Anträge im Beschlußverfahren zu treffen (vgl. BAG 28, 8 sowie den Beschluß vom 23. März 1976, aaO).

    Auszubildenden angesehen, sondern "vielmehr die lediglich im Individualrecht begründete Frage, ob das Arbeitsverhältnis zwischen den Beteiligten aus Gründen, die in § 78 a Abs. 4 BetrVG genannt sind, aufzulösen ist" (BAG 28, 8, 12; vgl. entsprechend zu § 78 a Abs. Nr. 1 BetrVG Beschluß vom 23. März 1976, aaO).

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 595/80

    Anwendung von Vorschriften

    - 1 ABR 7/75 - und vom 23. März 1976 - 1 ABR 7/76 -, AP Nr. 1.
  • BAG, 18.03.1982 - 2 AZR 940/79
    Januar 1978 - 1 ABR 7/76 - BAG 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1970 Danach ergibt sich eine Vereinbarung über die gemeinsame Führung eines Betriebes nicht bereits daraus, daß ein Unternehmen zentrale Verwaltungs aufgaben für das andere Unternehmen wahmimmt, die mit den Verwaltungsaufgaben betrauten Arbeitnehmer in den Betriebsräumen des anderen Unternehmens arbeiten und die Geschäftsleitungen beider Gesellschaften aus denselben Personen bestehen.
  • BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters

    Über den auf § 78 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BetrVG gestützten Antrag des Arbeitgebers ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteilsverfahren zu entscheiden (vgl. BAG 28, 8; 32, 285; Beschluß vom 23. März 1976 - 1 ABR 7/76 -, AP Nr. 3 zu § 78 a BetrVG 1972; Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 -, AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972 m.w.N.).
  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 32/84
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Ersten Senats (BAG 28, 8 sowie Beschluß vom 23« März 1976 - 1 ABR 7/76 AP Nr. 3 zu 5 78 a BetrVG 1972) hat auch der erkennende Senat bisher die Auffassung vertreten, über die Anträge des Arbeitgebers nach ? 78 a Abs. 1 BetrVG sei im Urteilsverfahren zu entscheiden (vgl. BAG 32, 285 sowie die Ur teile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - und vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 -, AP Nr. 5 und 7 zu « 78 a BetrVG 1972; zuletzt vom 15. Dezember 1983 - 6 AZR 60/83 zur Veröffentli chung bestimmt).
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