Rechtsprechung
| BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 71/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung eines Arbeitnehmers als Croupier mit Zustimmung des Betriebsrats - Erledigung der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 30.11.1988 - 2 BV 6/88
- LAG Hamm, 25.07.1989 - 13 TaBV 12/89
- BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 71/89
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren
Auszug aus BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 71/89
Seine frühere Rechtsprechung, daß in einem solchen Falle noch zu prüfen sei, ob der Antrag ursprünglich zulässig und begründet war, hat der Senat mit seiner Entscheidung vom 26. April 1990 (- 1 ABR 79/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) aufgegeben. - BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 14/89
Erledigungserklärung bezüglich eines Antrags auf Feststellung der Ungültigkeit …
Auszug aus BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 71/89
Der Siebte Senat hat sich der Rechtsprechung des Senats angeschlossen (Beschluß vom 1. August 1990 - 7 ABR 14/89 -).
- LAG Hamm, 17.10.2017 - 7 TaBV 39/17
Umgruppierung, Einzelhandel, "in der Regel körperlich schweres Arbeiten"
Die weitere - mögliche - Frage, welche andere, konkret zutreffende Eingruppierung anzunehmen ist, ist nicht zu entscheiden (st. Rspr., vgl. nur BAG, Beschlüsse vom 15.05.1990, 1 ABR 6/89 und vom 06.11.1990, 1 ABR 71/89). - LAG Hamm, 16.02.2016 - 7 TaBV 77/15
Eingruppierung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen im Pflege- und …
Die weitere - mögliche - Frage, welche andere, konkret zutreffende Eingruppierung anzunehmen ist, falls sich die von der Arbeitgeberin beabsichtigte Eingruppierung als nicht richtig erweist, ist nicht zu entscheiden (…ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG, Beschlüsse vom 15.05.1990, 1 ABR 6/89 juris Rdnr. 16 und vom 06.11.1990, 1 ABR 71/89 juris Rdnr. 15 sowie Fitting aaO, § 99 Rdnrn. 277, 277 d). - LAG Hamm, 09.05.2025 - 12 TaBV 6/24
Eingruppierung von als Gruppenleiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen …
Die weitere - mögliche - Frage, welche andere konkret zutreffende Eingruppierung anzunehmen ist, falls sich die von der Arbeitgeberin beabsichtigte Eingruppierung als nicht richtig erweist, ist nicht zu entscheiden (vgl. BAG vom 15.05.1990, 1 ABR 6/87, zit. nach juris; BAG vom 06.11.1990, 1 ABR 71/89, zit. nach juris; LAG Hamm vom 16.02.2016, 7 TaBV 77/15, zit. nach juris).
- LAG Hamm, 09.03.2021 - 7 TaBV 27/19
Eingruppierung einer stellvertretenden Wohnbereichsleiterin im Seniorenheim; …
Die weitere - mögliche - Frage, welche andere, konkret zutreffende Eingruppierung anzunehmen ist, falls sich die von der Arbeitgeberin beabsichtigte Eingruppierung als nicht richtig erweist, ist grundsätzlich nicht zu entscheiden (…st. Rspr., vgl. nur BAG, Beschlüsse vom 15.05.1990, 1 ABR 6/89 Rdnr. 16 und vom 06.11.1990, 1 ABR 71/89 Rdnr. 15 sowie Fitting aaO. § 99 Rdnr. 277, 277 d). - LAG Hamm, 22.03.2016 - 7 TaBV 49/15
Ein-/Umgruppierung; privates Bankgewerbe; außertarifliche Vergütungsstruktur; …
Die weitere - mögliche - Frage, welche andere, konkret zutreffende Eingruppierung anzunehmen ist, falls sich die von der Arbeitgeberin beabsichtigte Eingruppierung als nicht richtig erweist, ist nicht zu entscheiden (…ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG, Beschlüsse vom 15.05.1990, 1 ABR 6/98 juris Rdnr. 16 und vom 06.11.1990, 1 ABR 71/89 juris Rdnr. 15 sowie Fitting, aaO., § 99 Rdnr. 277, 277 d). - LAG Hamm, 22.03.2016 - 7 TaBV 50/15
Ein-/Umgruppierung; privates Bankgewerbe; außertarifliche Vergütungsstruktur; …
Die weitere - mögliche - Frage, welche andere, konkret zutreffende Eingruppierung anzunehmen ist, falls sich die von der Arbeitgeberin beabsichtigte Eingruppierung als nicht richtig erweist, ist nicht zu entscheiden (…ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG, Beschlüsse vom 15.05.1990, 1 ABR 6/98 juris Rdnr. 16 und vom 06.11.1990, 1 ABR 71/89 juris Rdnr. 15 sowie Fitting, aaO., § 99 Rdnr. 277, 277 d). - LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14 Die weitere - mögliche - Frage, welche andere, konkret zutreffende Eingruppierung anzunehmen ist, falls sich die von der Arbeitgeberin beabsichtigte Eingruppierung als nicht richtig erweist, ist nicht zu entscheiden (…ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG, Beschlüsse vom 15.05.1990, 1 ABR 6/89 juris Rdnr. 16 und vom 06.11.1990, 1 ABR 71/89 jurisRdnr. 15 sowie Fitting aaO, § 99 Rdnrn. 277, 277 d).
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