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| KG, 09.09.2002 - 3 Ws 398/02, 1 AR 1077/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2 § 116 Abs. 4 Nr. 2 § 230
Widerruf der Haftverschonung wegen Verspätung des Angeklagten in der Hauptverhandlung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 12.11.2001 - 353 Gs 5955/01
- LG Berlin, 21.08.2002 - 508 KLs 30/02
- KG, 09.09.2002 - 3 Ws 398/02, 1 AR 1077/02
Papierfundstellen
- StV 2002, 607
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 07.04.2015 - 5 Ws 114/15
Fluchtgefahr, Hungerstreik, Flucht, Invollzugsetzung
Maßgeblich ist, ob der Beschuldigte durch sein Verhalten den vorhandenen Haftgrund (Fluchtgefahr) wieder derart verstärkt hat, dass der Haftbefehl vollzogen werden muss (OLG Frankfurt, StV 1995, 476; KG Berlin, Beschluss vom 09. September 2002 zu 1 AR 1077/02, zitiert nach juris Rn. 2;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 116 Rn. 23). - OLG Naumburg, 07.10.2025 - 1 Ws 317/25
Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls nach unentschuldigtem Ausbleiben des …
Ein solcher setzt einen schwerwiegenden, dem Angeklagten zurechenbaren Verstoß voraus, der das Vertrauen des Gerichts in den Angeklagten und in die Wirksamkeit von Ersatzmaßnahmen nachhaltig erschüttert (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08. Juli 2021, 2 BvR 575/21; KG, Beschluss vom 09. September 2002, 1 AR 1077/02 - 3 Ws 398/02; OLG Hamm, Beschluss vom 07. April 2015, III-5 Ws 114/15 - alle zitiert nach juris).
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