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| KG, 10.12.1997 - 4 Ws 265/97, 1 AR 1502/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 23.07.2019 - 2 Ws 211/19
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung: Bedeutung einer positiven Prognose …
Rn. 11 Ein Abweichen von der tatrichterlichen Prognose wird zwar dann in Betracht kommen, wenn bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerruf durch die weitere Entwicklung und Lebensführung des Verurteilten neue prognoserelevante Aspekte bekannt geworden sind (hierzu KG Berlin, Beschluss vom 10.12.1997 - 1 AR 1502/97 - 4 Ws 265/97, BeckRS 1997, 14896) oder aber die Prognose des die neue Tat aburteilenden Richters auf einer nicht nachvollziehbaren, nicht überzeugenden oder bloß formelhaften Auseinandersetzung mit den Gründen, die zur erneuten Strafaussetzung zur Bewährung geführt haben, beruht (OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2014 - III-1 Ws 36/14, juris; BVerfG, Beschluss vom 23.07.2007 - 2 BvR 1092/07, NStZ-RR 2008, 26; OLG Köln, Beschluss v. 19.03.1993 - 2 Ws 115-116/93, BeckRS 1993, 123339;… MüKoStGB/Groß, a.a.O. § 56f Rn. 30 f.).
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