Rechtsprechung
| KG, 21.03.2001 - 1 AR 239/01, 5 Ws 103/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16
Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf; …
Im Gegensatz dazu hält die ältere Rechtsprechung den Betreuer, insbesondere bei einem Behördenangelegenheiten umfassenden Aufgabenkreis, für rechtsmittelbefugt (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27. Januar 1993 - 1 Ws 461/92, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 1995 - 1 Ws 516/95, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2000 - 2 Ws 313/00, juris; KG Berlin, Beschluss vom 21. März 2001 - 1 AR 239/01, juris). - OLG Hamm, 28.04.2016 - 4 Ws 108/16
Zuständigkeit der kleinen Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den …
Weiter heißt es: "Die Betreuerin vertritt den Betroffenen im Rahmen ihres Aufgabenkreises gerichtlich und außergerichtlich." In der Rechtsprechung wird teilweise eine Befugnis des Betreuers zur Einlegung strafprozessualer Rechtsmittel bejaht, wenn es zu den Aufgaben des Betreuten gehört, Behördenangelegenheiten des Betreuten zu erledigen (KG Berlin, Beschl. v. 21.03.2001 - 1 AR 239/01 - juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.1995 - 1 Ws 516/95 - juris LS).
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