Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 1 AR 24/20 (SA Z) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für eine Klage auf Schadensersatz aufgrund des sog. Diesel-Abgasskandals
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 1 AR 24/20 (SA Z)
- OLG Brandenburg, 18.01.2021 - 1 AR 24/20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OLG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 AR 84/03
Erfüllungsort für anwaltliche Honorarforderungen; Bindungswirkung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 1 AR 24/20
Beide Entscheidungen genügen den Anforderungen, die an das Merkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind, weil es dafür allein darauf ankommt, dass eine den Parteien bekannt gemachte beiderseitige Kompetenzleugnung vorliegt (statt vieler: Senat NJW 2004, 780;… Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl., § 36, Rn. 34 f.).Hinzu kommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder Grundlage entbehrt (BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, zitiert nach juris; Senat JMBl. 2007, 65, 66; NJW 2006, 3444, 3445; 2004, 780; eingehend ferner: Tombrink NJW 2003, 2364 f.; jeweils m. w. N.).
- BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 1 AR 24/20
Hinzu kommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder Grundlage entbehrt (BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, zitiert nach juris; Senat JMBl. 2007, 65, 66; NJW 2006, 3444, 3445; 2004, 780; eingehend ferner: Tombrink NJW 2003, 2364 f.; jeweils m. w. N.). - OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06
Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 1 AR 24/20
Hinzu kommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder Grundlage entbehrt (BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, zitiert nach juris; Senat JMBl. 2007, 65, 66; NJW 2006, 3444, 3445; 2004, 780; eingehend ferner: Tombrink NJW 2003, 2364 f.; jeweils m. w. N.).
- BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 12/19
Örtliche Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in einen Miterbenanteil
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 1 AR 24/20
Denn der Begehungsort im Sinne dieser Vorschrift ist, worauf das Landgericht Potsdam noch zutreffend abgestellt hat, nicht nur der Handlungsort als der Ort, an dem das schadensbegründende Ereignis veranlasst wurde, sondern auch der Erfolgsort, an dem das Schadensereignis eingetreten ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Schadenseintritt zum Tatbestand der Rechtsverletzung gehört (Senat, Beschluss vom 4.11.2019, 1 AR 44/19 (SA Z); Beschluss vom 7.8.2019, 1 AR 24/19 (SA Z); Beschluss vom 20.3.2019, 1 AR 12/19 (SA Z); Beschluss vom 23.4.2018, 1 AR 6/18 (SA Z);… MünchKomm./Patzina, ZPO, 5. Aufl., § 32, Rn. 20). - BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 44/19
Bindender Verweisungsbeschluss bei fehlender willkürlicher Annahme der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 1 AR 24/20
Denn der Begehungsort im Sinne dieser Vorschrift ist, worauf das Landgericht Potsdam noch zutreffend abgestellt hat, nicht nur der Handlungsort als der Ort, an dem das schadensbegründende Ereignis veranlasst wurde, sondern auch der Erfolgsort, an dem das Schadensereignis eingetreten ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Schadenseintritt zum Tatbestand der Rechtsverletzung gehört (Senat, Beschluss vom 4.11.2019, 1 AR 44/19 (SA Z); Beschluss vom 7.8.2019, 1 AR 24/19 (SA Z); Beschluss vom 20.3.2019, 1 AR 12/19 (SA Z); Beschluss vom 23.4.2018, 1 AR 6/18 (SA Z);… MünchKomm./Patzina, ZPO, 5. Aufl., § 32, Rn. 20). - OLG Brandenburg, 01.10.2019 - 1 AR 24/19
Anordnung der Auslieferungshaft
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2020 - 1 AR 24/20
Denn der Begehungsort im Sinne dieser Vorschrift ist, worauf das Landgericht Potsdam noch zutreffend abgestellt hat, nicht nur der Handlungsort als der Ort, an dem das schadensbegründende Ereignis veranlasst wurde, sondern auch der Erfolgsort, an dem das Schadensereignis eingetreten ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Schadenseintritt zum Tatbestand der Rechtsverletzung gehört (Senat, Beschluss vom 4.11.2019, 1 AR 44/19 (SA Z); Beschluss vom 7.8.2019, 1 AR 24/19 (SA Z); Beschluss vom 20.3.2019, 1 AR 12/19 (SA Z); Beschluss vom 23.4.2018, 1 AR 6/18 (SA Z);… MünchKomm./Patzina, ZPO, 5. Aufl., § 32, Rn. 20).
- OLG Brandenburg, 20.05.2021 - 1 AR 19/21
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in einem Rechtsstreit betreffend …
Denn der Begehungsort im Sinne dieser Vorschrift ist nicht nur der Handlungsort als der Ort, an dem das schadensbegründende Ereignis veranlasst wurde, sondern auch der Erfolgsort, an dem das Schadensereignis eingetreten ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Schadenseintritt zum Tatbestand der Rechtsverletzung gehört (Senat, Beschluss vom 30.9.2020, 1 AR 24/20 (SA Z); Beschluss vom 4.11.2019, 1 AR 44/19 (SA Z); Beschluss vom 7.8.2019, 1 AR 24/19 (SA Z); Beschluss vom 20.3.2019, 1 AR 12/19 (SA Z); Beschluss vom 23.4.2018, 1 AR 6/18 (SA Z);… MünchKomm./Patzina, ZPO, 6. Aufl., § 32, Rn. 20). - LG Stuttgart, 28.10.2021 - 14 O 68/21
Gerichtsstand in Dieselskandal-Fällen
Rn. 25 Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass der Wohnsitz des Klägers für die Bestimmung des deliktischen Erfolgsorts maßgeblich sei, weil dort das Vermögen des Klägers belegen sei (in diesem Sinne: BayObLG, Beschluss v. 10.2.2021 - 101 AR 161/20, Tz. 28, juris; OLG Brandenburg, Beschluss v. 30.9.2020 - 1 AR 24/20, Tz. 12, juris; OLG München, Beschluss v. 11.3.2020 - 34 AR 235/19, Tz. 12, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.10.2017 - 5 Sa 44/17, Tz. 20, juris; OLG Frankfurt, Beschluss v. 3.7.2017 - 13 SV 6/17, Tz. 15, juris;… aus der Literatur: Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 32 Rn. 15;… MüKo-ZPO/Patzina, 6. Aufl. 2020, § 32 Rn. 20;… Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 32 Rn. 13; unklar: OLG Stuttgart, Beschluss v. 9.6.2021 - 16a AR 3/20, das jedenfalls auch auf den Vertragsschluss abstellt) berufen sich diese Stimmen in dem vorliegenden Fall eines unerwünschten Vertragsabschlusses zu Unrecht auf die Rechtsprechung des BGH, Beschluss v. 27.11.2018 - X ARZ 321/18, Tz. 18 (juris). - LG Stade, 08.09.2022 - 3 O 34/22
Schadensersatz; unzulässige Abschalteinrichtung
Der Begehungsort in diesem Sinne ist nicht nur am Ort des Kaufvertragsschlusses und dessen Abwicklung zu sehen, sondern auch am Wohnsitz des Käufers des Fahrzeuges, weil dort nach seinem Vortrag der durch unerlaubte Handlung verursachte Schaden eingetreten sein soll (vgl. nur Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 30.09.2020, Az. 1 AR 24/20). - LG Coburg, 23.12.2021 - 24 O 186/21
Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier: …
Dieser Ort liegt für den zur Begründung des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs - jedenfalls auch am Ort der aufgrund einer Täuschung veranlassten Verfügung aus dem klägerischen Vermögen und damit am Wohnort des Klägers als dem Ort des belegenen Vermögens (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.09.2020 - 1 AR 24/20).
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