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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 14.03.2003 - 1 AR 4/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,60009
LAG Hessen, 14.03.2003 - 1 AR 4/03 (https://dejure.org/2003,60009)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.03.2003 - 1 AR 4/03 (https://dejure.org/2003,60009)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. März 2003 - 1 AR 4/03 (https://dejure.org/2003,60009)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 06.04.2018 - 1 SHa 9/18

    Unzulässiges Ersuchen um Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts nach …

    Es ist allgemein anerkannt, dass eine Gerichtsstandsbestimmung trotz des zu engen Wortlauts des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch nach Klageerhebung erfolgen kann (vgl. Hessisches LAG 14.03.2003 - 1 AR 4/03;… Münchener Kommentar-Patzina, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 36 Rn. 28;… Zöller-Schultzky, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 ZPO Rn. 26).

    Dazu reicht es aus, dass sich die im Klagewege in Anspruch genommenen Parteien einem gemeinschaftlichen Gegner gegenüberstehen (BAG 25.04.1996 - 5 AS 1/96; Hessisches LAG 14. März 2003 - 1 AR 4/03) und gleichartige oder auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beruhende Ansprüche oder Verpflichtungen Gegenstand des Rechtsstreits bilden.

    Im Rahmen einer Bestandsschutzauseinandersetzung reicht es aus, wenn ein Kläger eines Kündigungsschutzverfahrens einen angenommenen Betriebserwerber mit in die Klage einbezieht (BAG 25.04.1996 - 5 AS 1/96; Hessisches LAG 14. März 2003 - 1 AR 4/03).

  • ArbG Hamm, 06.04.2018 - 1 Sha 9/18
    Es ist allgemein anerkannt, dass eine Gerichtsstandsbestimmung trotz des zu engen Wortlauts des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch nach Klageerhebung erfolgen kann (vgl. Hessisches LAG 14.03.2003 - 1 AR 4/03;… Münchener Kommentar-Patzina, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 36 Rn. 28;… Zöller-Schultzky, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 ZPO Rn. 26).

    Dazu reicht es aus, dass sich die im Klagewege in Anspruch genommenen Parteien einem gemeinschaftlichen Gegner gegenüberstehen (BAG 25.04.1996 - 5 AS 1/96; Hessisches LAG 14. März 2003 - 1 AR 4/03) und gleichartige oder auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beruhende Ansprüche oder Verpflichtungen Gegenstand des Rechtsstreits bilden.

    Im Rahmen einer Bestandsschutzauseinandersetzung reicht es aus, wenn ein Kläger eines Kündigungsschutzverfahrens einen angenommenen Betriebserwerber mit in die Klage einbezieht (BAG 25.04.1996 - 5 AS 1/96; Hessisches LAG 14. März 2003 - 1 AR 4/03).

  • LAG Hamm, 15.01.2015 - 1 SHa 26/14

    Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts bei Beitritt des …

    Es genügt in einer der Prozessökonomie folgenden weiten Auslegung, dass gleichartige oder auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beruhende Ansprüche verfolgt werden (Hessisches LAG 14.03.2003 - 1 AR 4/03, juris Rn 22).

    Dies ist insbesondere in der Situation einer Kündigungsschutzklage anzunehmen, die im Wege der objektiven und subjektiven Klageerweiterung durch eine Feststellungsklage auch auf den vermeintlichen Betriebserwerber erstreckt wird (BAG 25.04.1996 - 5 AS 1/96, juris Rn 31; Hessisches LAG 14.03.2003 - 1 AR 4/03, juris Rn 22).

  • LAG Hessen, 08.10.2007 - 1 SHa 3/07

    Antrag einer klagenden Partei - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Wahlrecht - …

    Zwar ist der Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch noch nach Klageerhebung zulässig, wenn der Rechtsstreit noch nicht zu weit fortgeschritten ist; das ist vor dem ersten Termin zur streitigen Verhandlung und erst recht vor der Güteverhandlung regelmäßig noch nicht der Fall (BGH Beschl. v. 07.10.1977 - I AZR 513/77 - NJW 1978, 321; BayObLG Beschl. v. 20.04.1993 - 1Z AR 5/93 - NJW-RR 1994, 890; BAG Beschl. v. 25.04.1996 - 5 AS 1/96 - AP Nr. 1 zu § 59 ZPO = NZA 1996, 1062; HessLAG Beschl. v. 04.03.2003 - 1 AR 4/03 - v. 06.04.06 - 1 Sha 11/06 - ).
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