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Rechtsprechung
   KG, 14.09.2005 - 1 AR 951/05 - 5 Ws 399/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18026
KG, 14.09.2005 - 1 AR 951/05 - 5 Ws 399/05 (https://dejure.org/2005,18026)
KG, Entscheidung vom 14.09.2005 - 1 AR 951/05 - 5 Ws 399/05 (https://dejure.org/2005,18026)
KG, Entscheidung vom 14. September 2005 - 1 AR 951/05 - 5 Ws 399/05 (https://dejure.org/2005,18026)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Bestellung eines Verteidigers für den Verurteilten im Vollstreckungsverfahren; Beiordnung eines Verteidigers im Verfahren über die Strafaussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ; Beurteilung der Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 211
  • AnwBl 2006, 503
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus KG, 14.09.2005 - 5 Ws 399/05
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, daß sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378;… Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 140 StPO Rdn. 33 m. Nachw.) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus KG, 14.09.2005 - 5 Ws 399/05
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, daß sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378;… Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 140 StPO Rdn. 33 m. Nachw.) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe).
  • BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen

    Auszug aus KG, 14.09.2005 - 5 Ws 399/05
    Im Vollstreckungsverfahren besteht in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach einer Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten (vgl. BVerfG NJW 2002, 2773, 2774).
  • OLG Stuttgart, 15.03.1993 - 2 Ws 34/93

    Bestellung eines Verteidigers; Geisteskrankheit; Untergebrachter; …

    Auszug aus KG, 14.09.2005 - 5 Ws 399/05
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, daß sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378;… Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 140 StPO Rdn. 33 m. Nachw.) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe).
  • KG, 30.04.2001 - 5 Ws 233/01
    Auszug aus KG, 14.09.2005 - 5 Ws 399/05
    Im Vollstreckungsverfahren sind die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 StPO einschränkend zu beurteilen (vgl. KG StraFO 2002, 244).
  • KG, 19.04.1995 - 5 Ws 76/95
    Auszug aus KG, 14.09.2005 - 5 Ws 399/05
    Das Vollstreckungsgericht ist an die rechtskräftigen Feststellungen des Tatrichters in dem Urteil gebunden, dessen Vollstreckung den Gegenstand des Verfahrens bildet (vgl. KG ZfStrVO 1996, 247).
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