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| KG, 28.02.2002 - 5 Ws 54/02, 1 AR 99/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 28.11.2012 - 2 Ws 745/12
Rücknahme einer Beschwerdentscheidung infolge Unkenntnis der zuvor erfolgten …
Der - in Unkenntnis dieser Erklärung ergangene - Beschluss vom 22.10.2012 ist damit wirkungslos (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.03.2001 - Az.: 14 W 138/01 - KG Berlin, Beschluss vom 28.02.2002 - Az.: 1 AR 99/02 - 5 Ws 54/02 - jeweils zitiert nach Juris)..Ausnahmsweise ist die Abänderung eines unanfechtbaren gerichtlichen Beschlusses zulässig, wenn dieser auf einem wesentlichen Tatsachenirrtum beruht (KG Berlin, Beschluss vom 28.02.2002 - Az.: 1 AR 99/02 - 5 Ws 54/02 - m. w. Nw. zu den insoweit betroffenen Fallgestaltungen) oder sonst zu einem nicht anders zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führen würde (OLG Düsseldorf NStZ 1982, 395 m. w. Nw.).
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