Rechtsprechung
| KG, 21.10.2011 - 1 ARs 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 51 Abs 1 S 1 RVG, Nr 4103 RVG-VV, Nr 4115 RVG-VV
Voraussetzungen der Pauschvergütung eines Pflichtverteidigers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 51 Abs. 1 S. 1
Abrechnung der Pflichtverteidigergebühren nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG ; Anforderungen an besonderen Umfang der Pflichtverteidigung; Besondere Schwierigkeit einer Pflichtverteidigung nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.09.2010 - 539 KLs 20/10
- LG Berlin, 06.09.2010 - 70 Js 1417/09
- BGH, 22.02.2011 - 5 StR 11/11
- KG, 21.10.2011 - 1 ARs 8/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 1 AR 2/09
Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Jugendsache
Auszug aus KG, 21.10.2011 - 1 ARs 8/11
Rn. 3 1. Besonders umfangreich ist ein Strafverfahren, wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" vergleichbaren Sache zu erbringen hat (vgl. Saarländisches OLG RVGreport 2011, 58). - OLG Köln, 06.01.2006 - 2 ARs 231/05
Pauschvergütung bei mehrere Besuchen des in auswärtiger Justizvollzugsanstalt …
Auszug aus KG, 21.10.2011 - 1 ARs 8/11
Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht bereits bei der Überprüfung der zu § 99 BRAGO entwickelten fachgerichtlichen Rechtsprechung hervorgehoben, dass eine Vielzahl von jeweils einzeln vergüteten Hauptverhandlungsterminen das gesteigerte Ausmaß eines anderen für die Bemessung einer Pauschvergütung relevanten Merkmals kompensieren kann (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264; OLG Köln StraFo 2006, 130; OLG Frankfurt NJW 2006, 457). Das gilt für die gegenüber dem früheren Rechtszustand angehobenen und unter Wegfall der Kappungsgrenze neu strukturierten Terminsgebühren nach dem RVG mit ihren gestaffelten Längenzuschlägen erst recht (…vgl. Saarländisches OLG aaO).
- KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20
Pauschgebühr nach § 51 RVG bei Pflichtverteidigung; Besondere Schwierigkeit bei …
a) Besonders umfangreich ist ein Strafverfahren, wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" vergleichbaren Sache zu erbringen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 1 ARs 8/11 -, Saarländisches OLG RVGreport 2011, 58). - KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11
Strafverteidigergebühren: Unzumutbarkeit der Pauschgebühr wegen des besonderen …
Rn. 3 a) Besonders umfangreich ist ein Strafverfahren, wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" vergleichbaren Sache zu erbringen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 1 ARs 8/11 - Saarländisches OLG RVGreport 2011, 58).
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