Rechtsprechung
| BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 643/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 17.12.1996 - 50 Ca 31647/96
- LAG Berlin, 15.09.1997 - 17 Sa 76/97
- BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 643/97
- BAG - 10 AZR 643/97 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95
Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung
Auszug aus BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 643/97
Die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, wie er vorliegend mit dem Tatbestandsmerkmal "grundsätzlich" in Rede steht, wird vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft, ob das Tatsachengericht von den richtigen Wertungsmaß stäben ausgegangen ist, nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und alle erheblichen Tatsachen berücksichtigt hat (z.B. Senatsurteil vom 2. April 1 9 9 6 - 1 AZR 743/95 - AP Nr. 34 zu § 95 BetrVG 1972, zu 12 b aa der Gründe).
- BAG, 27.10.1998 - 1 AZR 766/97
Nachteilsausgleich bei Stillegung eines Tendenzbetriebs?
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Betriebsparteien in den Grenzen von Recht und Billigkeit frei bestimmen, unter welchen Voraussetzungen ein angebotener Ersatzarbeitsplatz als zumutbar anzusehen ist mit der Folge, daß ein Sozialplananspruch auf Abfindung entfällt oder verringert wird (BAGE 59, 359, 365 f. = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe; Urteil vom 26. Mai 1998 - 1 AZR 643/97 - n.v., zu II 2 der Gründe).
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