Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,74253
VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365 (https://dejure.org/2009,74253)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2009 - 1 B 08.365 (https://dejure.org/2009,74253)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2009 - 1 B 08.365 (https://dejure.org/2009,74253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,74253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich; unbebaute Fläche am Ortsrand; Prägung durch landwirtschaftliches Betriebsgebäude; kleiner Weiher als natürliche Grenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365
    Im Einzelfall können aber auch landwirtschaftlichen Zwecken dienende Betriebsgebäude ein Gebiet städtebaulich prägen und damit eine Bebauung im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB darstellen (BVerwG vom 2.4.2007 BauR 2007, 1383 = ZfBR 2007, 480).

    Denn die Maschinenhalle schließt so eng an die ihr benachbarte, sie einrahmende Bebauung (südwestlich gelegenes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 3660/2), südöstlich anschließendes großes, zum Teil nicht mehr landwirtschaftlich genutztes Wohn- und Stallgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 3660 und zum Wohnen sowie für gewerbliche Zwecke und als Bauhof genutztes, gleichfalls sehr stattliches Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 3663) an, dass sie als Teil der zusammenhängenden Bebauung erscheint (vgl. BVerwG vom 2.4.2007 a. a. O.).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365
    Rn. 17 a) Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne von § 34 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet eine Gemeinde, die - trotz vorhandener Baulücken - geschlossen und zusammengehörig wirkt, nach Zahl der vorhandenen Gebäude ein gewisses Gewicht hat und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG vom 6.11.1968 BVerwGE 31, 22 = BayVBl 1969, 134).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1 …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, sind dagegen unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. kleine Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen die Siedlungsstruktur prägen (BVerwG vom 6.3.1992 BauR 1993, 303; vom 2.3.2000 BauR 2000, 1310; vom 2.8.2001 BauR 2002, 277).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365
    Neben der Ausdehnung und Nutzung der unbebauten Fläche können vor allem "natürliche" Grenzen, wie eine Straße, ein Gewässer und Erhebungen bzw. Einschnitte im Gelände, den Ausschlag dafür geben, dass eine unbebaute Ortsrandfläche als Teil des Innenbereichs anzusehen ist (vgl. BVerwG vom 18.6.1997 NVwZ-RR 1998, 157;… Hofherr in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 3. Aufl., § 34 RdNr. 6).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, sind dagegen unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. kleine Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen die Siedlungsstruktur prägen (BVerwG vom 6.3.1992 BauR 1993, 303; vom 2.3.2000 BauR 2000, 1310; vom 2.8.2001 BauR 2002, 277).
  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365
    Soweit in der Rechtsprechung von diesem Grundsatz oder von diesem Regelfall abweichende Fallgestaltungen erörtert werden, handelt es sich vorwiegend um Gebäude, die zumindest vorübergehend dem Aufenthalt von Menschen dienen und darüber hinaus weitere Besonderheiten aufweisen (vgl. BVerwG vom 11.7.2002 BauR 2002, 1827 = ZfBR 2002, 808 [Sanitärgebäude eines großen Campingplatzes]).
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365
    Am Ortsrand endet ein Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen (BVerwG vom 12.6.1970 BVerwGE 35, 256 = NJW 1970, 1993) - im Regelfall hinter dem letzten Gebäude (BVerwG vom 12.10.1973 DVBl 1974, 238).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365
    Am Ortsrand endet ein Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen (BVerwG vom 12.6.1970 BVerwGE 35, 256 = NJW 1970, 1993) - im Regelfall hinter dem letzten Gebäude (BVerwG vom 12.10.1973 DVBl 1974, 238).
  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, sind dagegen unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. kleine Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen die Siedlungsstruktur prägen (BVerwG vom 6.3.1992 BauR 1993, 303; vom 2.3.2000 BauR 2000, 1310; vom 2.8.2001 BauR 2002, 277).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 10 A 1074/08

    Anspruch auf Erteilung einer begehrten Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    Rn. 68 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 4 C 55.81 - BRS 42 Nr. 94; Beschluss vom 10.7.2000 - 4 B 39.00 - BRS 63 Nr. 101; Beschluss vom 2.8.2001 - 4 B 26.01 -, BauR 2002, 277 f.; BayVGH, Urteil vom 22.12.2000 - 26 B 99.3606 -, BRS 63 Nr. 100; weitergehend Urteil vom 19.3.2009 - 1 B 08.365 - juris.

    Rn. 70 Die Situation ist damit auch nicht mit derjenigen vergleichbar, auf der das von der Klägerin herangezogene Urteil des Bayerischen VGH vom 19. März 2009 1 B 08.365 beruht.

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879

    Baugenehmigung für ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude - Erfolgreiche Klage …

    Bauwerke, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, sondern nur zu Freizeitzwecken (wie beispielsweise Wochenend- und Gartenhäuser) vorübergehend genutzt zu werden pflegen, kommen regelmäßig nicht als Bauten in Betracht, die ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen können (vgl. BVerwG, B.v. 5.4.2017 - ZfBR 2017, 471; U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275; B.v. 6.3.1992 - 4 B 35.92 - BauR 1993, 303; BayVGH, U.v. 19.3.2009 - 1 B 08.365 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800

    Ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude, das im Widerspruch zu materiellem …

    Bauwerke, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, sondern nur zu Freizeitzwecken (wie beispielsweise Wochenend- und Gartenhäuser) vorübergehend genutzt zu werden pflegen, kommen regelmäßig nicht als Bauten in Betracht, die ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen können (BVerwG, B.v. 6.3.1992 - 4 B 35.92 - BauR 1993, 303; BayVGH, U.v. 19.3.2009 - 1 B 08.365 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459

    Ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude, das vor dem Inkrafttreten des …

    Bauwerke, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, sondern nur zu Freizeitzwecken (wie beispielsweise Wochenend- und Gartenhäuser) vorübergehend genutzt zu werden pflegen, kommen regelmäßig nicht als Bauten in Betracht, die ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen können (BVerwG, B.v. 6.3.1992 - 4 B 35.92 - BauR 1993, 303; BayVGH, U.v. 19.3.2009 - 1 B 08.365 - juris Rn. 18).
  • VG München, 10.04.2014 - M 11 K 13.3830

    Einfügen; Maß der baulichen Nutzung; Ehemaliges landwirtschaftliches Gebäude; …

    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt würden, seien dagegen unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen, Ställe), Freizeitzwecken oder sonstigen Zwecken dienten, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen die Siedlungsstruktur prägten (vgl. BayVGH 1 B 08.365 vom 19.3.2009).

    Bei der angeführten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. März 2009 (1 B 08.365) geht es nicht um das Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB, sondern um die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich.

  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 9 ZB 18.1261

    Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports - erfolglose Zulassung der …

    Der Öffnung zur freien Landschaft hin, zumal diese hier durch die kleingärtnerische Nutzung östlich des G* ... "eingeschränkt" ist, kann damit kein ausschlaggebendes Gewicht mehr zukommen (vgl. BayVGH, U.v. 19.3.2009 - 1 B 08.365 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 09.610

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Erforderlichkeit und Bestimmtheit der …

    Der Sachverhalt ist nicht mit dem Sachverhalt zu vergleichen, der dem von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung erwähnten Urteil des Senats vom 19. März 2009 (1 B 08.365) zugrunde lag.
  • VGH Bayern, 25.03.2011 - 1 N 08.1708

    Nichtberücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung infolge einer …

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 19. März 2009 (Az. 1 B 08.365 ) eine am Ortsrand stehende Maschinenhalle als Teil der zusammenhängenden Bebauung angesehen.
  • VG Ansbach, 18.02.2025 - AN 17 S 24.2394

    Zulässigkeit der baurechtlichen Dritt-Anfechtungsklage, wenn der Träger des …

    Regelmäßig endet der Bebauungszusammenhang am Ortsrand hinter dem letzten Gebäude, optisch wahrnehmbare besondere tatsächliche Gegebenheiten können jedoch als "natürliche" Grenze in Erscheinung treten und den Bebauungszusammenhang vorher beenden oder erweitern, wobei hierfür insbesondere Gewässer und Geländehindernisse in Betracht kommen (BayVGH, U.v. 19.3.2009 - 1 B 08.365 - juris Rn. 17;… EZBK, § 34 Rn. 25 f.).
  • VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.700

    Vorläufiger Rechtsschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung; …

    Dies trifft ausschließlich für Anlagen zu, die nach Art und Gewicht geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem städtebaulichen Charakter zu prägen; hierzu zählen grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (…BVerwG vom 2.3.2000, a.a.O.; BayVGH vom 19.3.2009 Az. 1 B 08.365 ‹juris› RdNr. 18).
  • VGH Bayern, 18.07.2012 - 1 ZB 11.1453

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorbescheid für Einfamilienhaus in …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht