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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 11.03.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2320
BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93 (https://dejure.org/1993,2320)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1993 - 1 B 1.93 (https://dejure.org/1993,2320)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1993 - 1 B 1.93 (https://dejure.org/1993,2320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1189
 
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Wird zitiert von ... (125)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80

    Gewerberecht - Untersagung

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93
    Die von dem Verwaltungsgericht angeführte Passage des Urteils vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 - (GewArch 1982, 303), daß die erweiterte Gewerbeuntersagung denselben inhaltlichen Anforderungen unterliege wie die Untersagung des tatsächlich betriebenen Gewerbes, steht dem nicht entgegen.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Ausschluß eines Gewerbetreibenden (nichts anderes gilt für einen Vertretungsberechtigten), der gewerbeübergreifend unzuverlässig ist, aus dem Wirtschaftsverkehr "auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 GG im Einklang steht" (Urteil vom 16. März 1982, a.a.O., ; vgl. auch Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 -, GewArch 1991, 226).

  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Ausschluß eines Gewerbetreibenden (nichts anderes gilt für einen Vertretungsberechtigten), der gewerbeübergreifend unzuverlässig ist, aus dem Wirtschaftsverkehr "auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 GG im Einklang steht" (…Urteil vom 16. März 1982, a.a.O., ; vgl. auch Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 -, GewArch 1991, 226).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit, …

    Mit diesem Regelungsgehalt ist die Vorschrift verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Beschluß vom 12. Januar 1993 - BVerwG 1 B 1.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54 = GewArch 1993, 155; Heß, GewArch 1994, 360 (364)).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 7 a Satz 3 GewO erfordert, daß der Gewerbetreibende bzw. Vertretungsberechtigte nicht nur für den bisherigen Gewerbebetrieb oder dessen Vertretung unzuverlässig ist, sondern in bezug auf die anderen oder alle gewerblichen Tätigkeiten, die untersagt worden sind (Beschluß vom 12. Januar 1993 - BVerwG 1 B 1.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54).
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und …

    Sind die Voraussetzungen auch der erweiterten Gewerbeuntersagung erfüllt, kann die Untersagung grundsätzlich nicht hinsichtlich der Folgen unverhältnismäßig sein (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1993 - 1 B 1/93 -, juris).
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   OVG Berlin, 11.03.1993 - 1 B 1.93   

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OVG Berlin, 11.03.1993 - 1 B 1.93 (https://dejure.org/1993,36154)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11.03.1993 - 1 B 1.93 (https://dejure.org/1993,36154)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11. März 1993 - 1 B 1.93 (https://dejure.org/1993,36154)
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