Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.1975 - 1 B 10.75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Einhaltung gesetzlich eingeräumter Ermessensgrenzen - Aufenthalt eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland zu Ausbildungszwecken - Befristete Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Grundsätzliche Bedeutung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 04.10.1974 - Bf I 53/72
- BVerwG, 11.04.1975 - 1 B 10.75
- BVerwG, 16.05.1975 - 1 B 10.75
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69
Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1975 - 1 B 10.75
im Urteil des beschließenden Senats vom 29. April 1971 - BVerwG I C 7.69 - (BVerwGE 38, 90 [92]) ist bereits geklärt, daß ein für Ausbildungszwecke nachgesuchter Aufenthalt nicht zum Vorwand einer in Wirklichkeit erstrebten Einwanderung dienen darf. - BVerwG, 06.02.1973 - I B 88.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BVerwG, 11.04.1975 - 1 B 10.75
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist grundsätzlich bereits geklärt, daß die Ausländerbehörden das ihnen nach § 2 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 und 2 AuslG zustehende Ermessen fehlerfrei ausüben, wenn sie Ausländern, die aus einem Entwicklungsland zu Ausbildungszwecken eingereist sind, nach abgeschlossener Ausbildung und einer u.U. zweckdienlichen praktischen Erprobungstätigkeit den weiteren Aufenthalt aus dem Gedanken der Entwicklungshilfe verweigern (Beschlüsse vom 11. September 1972 - BVerwG I C 20.71 - und vom 6. Februar 1973 - BVerwG I B 88.72 -). - BVerwG, 11.09.1972 - I C 20.71
Auszug aus BVerwG, 11.04.1975 - 1 B 10.75
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist grundsätzlich bereits geklärt, daß die Ausländerbehörden das ihnen nach § 2 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 und 2 AuslG zustehende Ermessen fehlerfrei ausüben, wenn sie Ausländern, die aus einem Entwicklungsland zu Ausbildungszwecken eingereist sind, nach abgeschlossener Ausbildung und einer u.U. zweckdienlichen praktischen Erprobungstätigkeit den weiteren Aufenthalt aus dem Gedanken der Entwicklungshilfe verweigern (Beschlüsse vom 11. September 1972 - BVerwG I C 20.71 - und vom 6. Februar 1973 - BVerwG I B 88.72 -).
- BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 131.86
Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung …
Im übrigen hat der beschließende Senat zu dem mit der Beschwerdebegründung angesprochenen Fragenkreis wiederholt klarstellend Stellung genommen, und zwar sowohl für das hier in Rede stehende Aufenthaltsrecht (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 5, 9 und 12; vom 26. August 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - InfAuslR 1980, 304; Urteil vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 4.81 - InfAuslR 1984, 69) als auch für das eine entsprechende Problematik aufweisende Einbürgerungsrecht (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - StAZ 1982, 108; vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - DVBl. 1986, 110; vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 B 64.84 - InfAuslR 1984, 319; vom 30. Mai 1986 - BVerwG 1 B 82.86 - InfAuslR 1986, 214), und zwar in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 15. Mai 1979 - 1 BvR 139/79 - vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130/84 - NVwZ 1985, 259).Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich insbesondere auch, welche Bedeutung dem Vorbringen beizumessen ist, der Kläger könne in seiner Heimat keine seiner Ausbildung entsprechende Beschäftigung finden (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - a.a.O.;… vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - a.a.O.;… vom 30. Mai 1986 - BVerwG 1 B 82.86 - a.a.O.; vgl. ferner BVerwGE 67, 177 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80]).
- BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsstaatsprinzip - Verhältnismäßigkeit - …
Jedoch übt die Behörde ihr Ermessen in der Regel auch rechtmäßig aus, wenn sie dem aus einem Entwicklungsland zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländer nach abgeschlossener Ausbildung und einer zweckdienlichen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5];… vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [a.a.O.]). - BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer - …
Es ist in der Rechtsprechung des Senats ferner anerkannt, daß die Ausländerbehörde in der Regel ihr Ermessen rechtsfehlerfrei ausübt, wenn sie aus Entwicklungsländern zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländern nach abgeschlossener Ausbildung und einer zweckdienlichen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (Beschlüsse vom 11. September 1972 - BVerwG 1 C 20.71 -, vom 6. Februar 1973 - BVerwG 1 B 88.72 -, vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).
- BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81
Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist außerdem geklärt, daß die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (§ 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG) von Ausländern, denen der Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zwecke der Berufsausbildung gestattet worden ist, entwicklungshilfepolitische Ziele des Staates berücksichtigen und ihnen regelmäßig Vorrang vor den privaten Belangen des Ausländers an einem über die Ausbildungszeit hinausgehenden Aufenthalt im Bundesgebiet einräumen darf (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5;… vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 9 = DVBl. 1978, 886;… vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 12 = DÖV 1979, 294; vom 26. August 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - BayVBl. 1980, 761 = InfAuslR 1980, 304). - BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77
Unterbleiben der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei gleichzeitiger …
Die nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel fehlerfreie Ermessensentscheidung, einem aus einem Entwicklungsland zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländer nach abgeschlossener Ausbildung und praktischer Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (Beschlüsse vom 6. Februar 1973 - BVerwG I B 88.72 -, vom 11. April 1975 - BVerwG I B 10.75 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5]), ist auch dann nicht ohne weiteres rechtswidrig, wenn eine Wohlwollensklausel zu beachten ist. - BVerwG, 18.01.1977 - 1 B 201.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Daß ein für Ausbildungszwecke nachgesuchter Aufenthalt nicht zum Vorwand für eine in Wirklichkeit erstrebte Einwanderung dienen darf, ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. z.B. Beschluß vom 11. April 1975 - BVerwG I B 10.75 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5]).
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