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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.04.1978 - 1 B 100.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2988
BVerwG, 10.04.1978 - 1 B 100.78 (https://dejure.org/1978,2988)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1978 - 1 B 100.78 (https://dejure.org/1978,2988)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1978 - 1 B 100.78 (https://dejure.org/1978,2988)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausübung fehlerfreien Ermessens im Einbürgerungsverfahren - Voraussetzungen für eine Ermessenseinengung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge - …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1978 - 1 B 100.78
    Danach ist bei der Ermessenseinbürgerung gemäß § 8 RuStAG, die für den Kläger allein in Betracht kommt, in Ausübung des behördlichen Ermessens "allein darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der beantragten Einbürgerung besteht ... Um eine Abwägung zwischen den persönlichen Interessen des Bewerbers und den Interessen des aufnehmenden Staates handelt es sich dabei nicht" (BVerwGE 49, 44 [46]).

    Nur bei bestimmten rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, die im Falle des Klägers sämtlich nicht vorliegen, kann das Ermessen der Einbürgerungsbehörden eingeengt sein (BVerwGE 49, 44 [47]).

  • BVerwG, 09.12.1975 - I C 40.71

    Auslegung des Niederlassungsbegriffs bei Einbürgerungsanträgen von Ehegatten …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1978 - 1 B 100.78
    In diesem Zusammenhang kann die Einbürgerungsbehörde "einen unerlaubten Aufenthalt im Inland ohne weiteres zuungunsten des Einbürgerungsbewerbers berücksichtigen" (Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 -).
  • BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80

    Öffentliches Interesse für ein Einbürgerungsermessen - Einheitliche …

    Danach ist bei der Ausübung des grundsätzlich weiten Ermessens allein darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der beantragten Einbürgerung besteht; die Behörde hat insbesondere zu prüfen, ob die Einbürgerung des Bewerbers nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung der persönlichen Interessen des Bewerbers mit den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46], Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6; Beschlüsse vom 10. April 1978 - BVerwG 1 B 100.78 -, vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 -).
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