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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.08.1989 - 1 B 103.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8300
BVerwG, 18.08.1989 - 1 B 103.89 (https://dejure.org/1989,8300)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1989 - 1 B 103.89 (https://dejure.org/1989,8300)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1989 - 1 B 103.89 (https://dejure.org/1989,8300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde, die gegen ein auf verschiedene Begründungen gestütztes Urteil gerichtet ist - Wahl einer bestimmten Gesellschaftsform zur Verschleierung der wahren Verhältnisse - Anforderungen für das Vorliegen einer Rechtssache von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 3.81

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Adressat

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1989 - 1 B 103.89
    Das Strohmannverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, daß der Hintermann zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche oder eine juristische Person, z.B. eine GmbH, als "Marionette" vorschiebt (BVerwGE 65, 12 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 3/81]; Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 - Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 2 = GewArch 1982, 200 ).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78

    Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1989 - 1 B 103.89
    Das Strohmannverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, daß der Hintermann zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche oder eine juristische Person, z.B. eine GmbH, als "Marionette" vorschiebt (BVerwGE 65, 12 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 3/81]; Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 - Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 2 = GewArch 1982, 200 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1985 - 6 S 2926/84

    Gewerbeuntersagungsverfügung gegenüber GmbH-Geschäftsführung; Gewerbeuntersagung …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1989 - 1 B 103.89
    In ihrem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht vom 1. August 1986 (S. 4) hat die Beklagte dies im Anschluß an eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 23. Mai 1985 (GewArch 1985, 382) näher ausgeführt.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 6 S 593/04

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende …

    Von einem "Strohmann" (zur Eigenschaft einer GmbH als Strohmann vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.2003, NVwZ 2004, 103; Urteile vom 02.02.1982, GewArch 1982, 559 und 200; Urteil vom 18.08.1989 - 1 B 103.89 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.1981, GewArch 1981, 333; VG Gießen, Urteil vom 17.10.2002, GewArch 2003, 35; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.1985 - 6 S 2926/84 -, GewArch 1985, 382) spricht man im Gewerberecht dann, wenn ein Gewerbetreibender zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche oder - wie hier - juristische Person vorschiebt, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als Marionette des Gewerbetreibenden am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14.07.2003, a.a.O.).
  • VG Regensburg, 12.12.2019 - RN 5 K 17.140

    Rechtmäßige Gewerbeuntersagung

    Ist dieser "Verschleierungstatbestand" erfüllt und der Hintermann daher Gewerbetreibender im Sinne des § 35 Abs. 1 Gewerbeordnung, so findet diese Vorschrift auf ihn wie auf jeden sonstigen Gewerbetreibenden uneingeschränkt Anwendung, einschließlich der Möglichkeit, die Untersagung auf alle Gewerbe zu erstrecken (so Bundesverwaltungsgericht vom 18.8.1989 -1 B 103/89, juris Rn. 5 u. Leitsatz).

    Ist dieser "Verschleierungstatbestand" erfüllt und der Hintermann daher Gewerbetreibender im Sinne des § 35 Abs. 1 Gewerbeordnung, so findet diese Vorschrift auf ihn wie auf jeden sonstigen Gewerbetreibenden uneingeschränkt Anwendung, einschließlich der Möglichkeit, die Untersagung auf alle Gewerbe zu erstrecken (so Bundesverwaltungsgericht vom 18.8.1989 -1 B 103/89-, juris Rn. 5 u. Leitsatz).

  • OVG Saarland, 20.03.2025 - 1 B 6/25

    Zur Frage einer gleichberechtigten selbständigen Stellung eines im Gewerbebetrieb …

    Ein per Definition mit der Verschleierung der wahren Machtverhältnisse in einem Betrieb einhergehendes Strohmannverhältnis[Vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1982, 1 C 3/81, juris, Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 2.2.1982, 2 C 20/78, juris, Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 18.8.1989, 1 B 103/89, juris.

    Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 14.7.2003, 6 C 10/23, juris, Rn. 25; vgl. auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 18.5.2006, 1 K 635/06, juris, Rn. 24 f.][Vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1982, 1 C 3/81, juris, Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 2.2.1982, 2 C 20/78, juris, Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 18.8.1989, 1 B 103/89, juris.

  • OVG Saarland, 11.12.2008 - 1 B 355/08

    Ableitung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit aus Verhalten des Ehegatten

    (BVerwG, Beschlüsse vom 29.05.1964 - VII B 84/64 -, VRspr. 17 Nr. 24, und vom 18.08.1989 - 1 B 103/89 - zur Gewerbeuntersagung im Fall eines Strohmannverhältnisses, juris) Diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gewerberecht findet ihre Parallele im Waffenrecht.
  • VG Gelsenkirchen, 27.06.2007 - 7 L 492/07

    Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit, Strohfrau

    Rn. 12 vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. August 1989 - 1 B 103.89 -, Urteil vom 14. Juli 2003 - 6 C 10.03 -, GewArch 2003, 482 (483 f.).
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