Rechtsprechung
| BVerwG, 21.08.1990 - 1 B 104.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Widerruf der Eintragung in die Architektenliste - Anspruch auf Wiedereintragung in die Architektenliste mit dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt"
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.04.1990 - 22 B 88.915
- BVerwG, 21.08.1990 - 1 B 104.90
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus BVerwG, 21.08.1990 - 1 B 104.90
Die Bedeutung dieses Verfassungsgrundsatzes für das Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 GG und das Gewicht der Berufsbezeichnung "Architekt" sind in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 30, 292 ; BVerwGE 59, 213 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 1/79]). - BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79
Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1990 - 1 B 104.90
Die Bedeutung dieses Verfassungsgrundsatzes für das Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 GG und das Gewicht der Berufsbezeichnung "Architekt" sind in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 30, 292 ; BVerwGE 59, 213 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 1/79]). - BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89
Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" - …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1990 - 1 B 104.90
Diese Frage hätte jedoch keine grundsätzliche Bedeutung für das Bundesrecht und rechtfertigt daher nicht die Zulassung der Revision (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Nr. 49 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89). - BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81
Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1990 - 1 B 104.90
Diese Frage hätte jedoch keine grundsätzliche Bedeutung für das Bundesrecht und rechtfertigt daher nicht die Zulassung der Revision (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Nr. 49 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89). - BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82
Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1990 - 1 B 104.90
Im übrigen wären für eine Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs noch Angaben darüber erforderlich, welcher konkrete Vortrag bei ausdrücklicher Gewährung einer Äußerungsfrist gemacht worden wäre und inwiefern dieser Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (Beschluß vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165).
- BVerwG, 19.05.1993 - 1 B 191.92
Nichtzulassung einer Revision - Eintragung in die Architektenliste im gesamten …
Es ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, inwieweit Art. 12 GG Berufsausübungsregelungen zuläßt und welche Bedeutung in diesem Zusammenhang dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zukommt (vgl. BVerfGE 30, 292 ; BVerwGE 59, 213 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 1/79]; Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 1 B 104.90 -).
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