Rechtsprechung
| BVerwG, 17.10.1964 - I B 107.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74
Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;
Soweit die Auffassung des Beschlusses vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - weiter ist, wird an ihr nicht festgehalten.Insoweit gilt weiterhin die Begründung des Beschlusses vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 6 S. 12).
- BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75
Teilungsvorgang einer Bodenverkehrsgenehmigung - Haftung für die Bebaubarkeit …
Soweit die Auffassung des Beschlusses vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - weiter ist, wird an ihr nicht festgehalten.Insoweit gilt weiterhin die Begründung des Beschlusses vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 6 S. 12).
- BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70
Teilung eines Grundstücks im Außenbereich "zum Zwecke der Bebauung" - …
Nimmt der Eigentümer eine Grundstücksteilung ohne Offenlegung einer Bebauungsabsicht vor, obgleich er - nach Darstellung des Käufers - diesem gegenüber dazu verpflichtet wäre, so ist im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren vom Fehlen einer Bebauungsabsicht und nicht etwa von einem in Wahrheit von der abgegebenen Erklärung abweichenden Willen des Eigentümers (vgl. dazu die Beschlüsse vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - [Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 6] und vom 2. November 1967 - BVerwG IV B 188.66 - [BRS 18, 113]) auszugehen.Die Kläger machen zu Unrecht geltend, daß das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 6) und 31, Januar 1968 - BVerwG IV C 170, 65 (BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - BVerwG IV C 170.65]) abweiche (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
- BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65
Antrag auf eine bodenrechtliche Genehmigung für die Teilung eines im Außenbereich …
Allerdings kommt es nach dem Beschluß des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - (Buchholz BVerwG 406.11, § 19 BBauG Nr. 6) zur Feststellung des Zwecks der Teilung nicht nur auf den Inhalt des zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts an, sondern auf alle denkbaren Erkenntnisquellen. - BVerwG, 01.12.1995 - 4 B 268.95
Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Bindungswirkung eines Bauvorbescheids …
Eine Abweichung von den Beschlüssen vom 17. Oktober 1964 - BVerwG 1 B 107.63 - und vom 9. November 1967 - BVerwG 4 B 113.66 - sowie von dem Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG 4 C 170.65 - kann schon deshalb nicht vorliegen, weil diese Entscheidungen, wie die Beschwerde selbst vorträgt, zum Bodenverkehrsrecht ergangen sind und keine Aussagen zur Bindungswirkung von Bauvorbescheiden enthalten. - BVerwG, 06.09.1968 - IV B 209.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Zwar kommt es hier im Gegensatz zur Auflassung eines Grundstücks (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG) nicht auf den Inhalt des zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts an, so daß die Genehmigungsbehörde alle denkbaren Erkenntnisquellen verwerten kann (Beschluß vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 -). - BVerwG, 02.11.1967 - IV B 188.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung einer …
Davon geht auch der Beschluß vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - aus. - BVerwG, 30.12.1971 - IV B 164.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auswirkungen einer erteilten …
Daran ändert auch nichts, daß die Genehmigungsbehörde in den Fällen der Grundstücksteilung nicht unbedingt an die Erklärungen des Antragstellers gebunden, sondern zur Genehmigungsversagung auch dann berechtigt ist, wenn sie mit Hilfe anderer Erkenntnisquellen zu der Feststellung gelangt, daß der Antragsteller mit der Teilung bestimmte Absichten verfolgt (vgl. Beschluß vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - [Buchholz 406.11, § 19 BBauG Nr. 6]). - BVerwG, 21.06.1973 - IV B 71.73
Rechtsmittel
Der in der Beschwerdeschrift enthaltene Hinweis auf den Inhalt des Kaufvertrages übersieht, daß § 19 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (im Unterschied zu § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG) auf den Inhalt des Verpflichtungsgeschäfts nicht abstellt und deshalb für die Beurteilung der Frage, ob die Teilung zum Zwecke der Bebauung erfolgt, alle in Betracht kommenden Erkenntnisquellen herangezogen werden können (vgl. Beschluß vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - [Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 6] sowie Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 170.65 - in BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] [90]). - BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Im Falle der Teilung kann die Behörde auch Erkenntnisquellen außerhalb der Angaben des Antragstellers verwerten (Beschluß vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 -).
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