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Rechtsprechung
   FG Berlin, 28.12.2006 - 1 B 1091/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17346
FG Berlin, 28.12.2006 - 1 B 1091/06 (https://dejure.org/2006,17346)
FG Berlin, Entscheidung vom 28.12.2006 - 1 B 1091/06 (https://dejure.org/2006,17346)
FG Berlin, Entscheidung vom 28. Dezember 2006 - 1 B 1091/06 (https://dejure.org/2006,17346)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    FördG § 3 S. 2 Nr. 3; ; FördG § 4; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 3; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz bei einer Modernisierung i. S. des § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz bei einer Modernisierung i. S. des § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Höhe einer gemeinschaftlichen Modernisierungsmaßnahme bei Anwendung des Fördergebietsgesetzes (FördG); Geltendmachung eines Modernisierungsaufwands im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung; Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung der Höhe einer gemeinschaftlichen Modernisierungsmaßnahme bei Anwendung des Fördergebietsgesetzes (FördG); Geltendmachung eines Modernisierungsaufwands im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung; Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung in einem ...

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 866
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 86/97

    Gesamtkaufpreis

    Auszug aus FG Berlin, 28.12.2006 - 1 B 1091/06
    Hiervon geht auch der BFH bei der Vereinbarung von Gesamtkaufpreisen bzw. Gesamtzahlungen aus (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl. II 2001, 183).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Berlin, 28.12.2006 - 1 B 1091/06
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheides neben den für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, Bundessteuerblatt - BStBl. - III 1967, 382); dabei muss der Erfolg nicht wahrscheinlicher sein als der Misserfolg.
  • FG Hessen, 01.11.2011 - 11 K 439/11

    Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung nach §§ 3, 4 FördG

    Rn. 40 Der Senat geht dabei zunächst von der Überlegung aus, dass bei der Aufteilung des gezahlten Kaufpreises im Rahmen der Abgrenzung der einzelnen Aufwendungen von denjenigen Aufwendungen auszugehen ist, die der Abschreibungsberechtigte - hier der Kläger - getragen hat (ebenso FG Berlin, Beschluss vom 28.12.2006, 1 B 1091/06, EFG 2007, 866 sowie FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2007, 5 K 3275/03 B, EFG 2007, 1519, jeweils rechtskräftig).

    Denn je nach dem, ob der Grund und Boden, die Altbausubstanz oder aber die vom Veräußerer durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen mängelbehaftet sind, kann der Erwerber Ansprüche dem Grunde oder der Höhe nach geltend machen (so auch FG Berlin, Beschluss vom 18.12.2006, 1 B 1091/06, a.a.O.).

  • FG Münster, 21.04.2010 - 11 K 262/08

    Steuerliche Erfassung der Option auf den Erwerb von Aktien als ein höher …

    Aussetzung der Vollziehung 1 B 1091/06, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst - DStRE - 2007, 1252) sei der in einem Kaufvertrag vorgenommenen Aufteilung der Anschaffungskosten auch bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen auf Modernisierungsmaßnahmen zu folgen, wenn keine Anhaltspunkte für eine Missbräuchlichkeit der im Kaufvertrag vorgenommenen Aufteilung des Gesamtkaufpreises oder für die Nichtvereinbarkeit mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten vorlägen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2013 - 10 K 12122/09

    Einkommensteuer 2001 bis 2004

    Rn. 15 Unter Berufung auf den Beschluss des FG Berlin vom 28. Dezember 2006 (Aktenzeichen 1 B 1091/06) vertreten die Kläger die Auffassung, dass eine Schätzung der Aufteilung des Kaufpreises hier nicht in Betracht komme.
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 5 K 3275/03

    Erwerb einer Eigentumswohnung mit Sanierungsverpflichtung des Veräußerers - …

    Denn sowohl das Fördergebietsgesetz als auch das Einkommensteuergesetz gehen bei der Bemessung der Grundlagen für die Abschreibungsbeträge von denjenigen Aufwendungen aus, die der Abschreibungsberechtigte getragen hat (ebenso FG Berlin, Beschluss vom 28.12.2006 1 B 1091/06).
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