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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.01.1970 - I B 11.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2202
BVerwG, 23.01.1970 - I B 11.69 (https://dejure.org/1970,2202)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1970 - I B 11.69 (https://dejure.org/1970,2202)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1970 - I B 11.69 (https://dejure.org/1970,2202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Befreiung von der Mitgliedschaft beim zahnärztlichen Versorgungwerk nur für eine Übergangszeit bei Inkrafttreten des Versorgungsstatuts - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - I B 11.69
    Das Versorgungswerk wiederum ist nach seiner Errichtung darauf angewiesen und wirtschaftlich nur durchführbar, wenn ihm - von den für eine Übergangszeit nach der Sachlage gebotenen Ausnahmen abgesehen - grundsätzlich alle Ärzte des Kammerbereiches angehören (BVerfGE 10, 354 [370]).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06

    Anspruch auf Befreiung von der Mitgliedschaft in einem berufsständischen …

    Die in der Übergangsbestimmung des § 46 WPVS enthaltene Beitragsbefreiung zu Gunsten der Wirtschaftsprüfer, die im Zeitpunkt der Errichtung des beklagten Altersversorgungswerks oder des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages über den Beitritt von Niedersachsen zu dieser Versorgungseinrichtung bereits als Wirtschaftsprüfer niedergelassen waren, rechtfertigt sich aus dem besonderen Vertrauensschutz für Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes, die bereits vor dem In-Kraft-Treten der Mitgliedsverpflichtung anderweitige Altersvorsorgemaßnahmen getroffen haben und danach gleichsam ohne ihr Zutun mit der Pflichtmitgliedschaft und der damit verbundenen Beitragspflicht "überzogen" würden (vgl. BVerwG, Beschl. vom 23.1.1970 - 1 B 11.69 -, Buchholz 418.01 Nr. 10, vom 23.12.1992 - 1 B 57.92 -, Buchholz 430.4 Nr. 23, und vom 12.5.1993 - 1 B 95.92 -, Buchholz 430.4 Nr. 24).
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