Rechtsprechung
| BVerwG, 24.01.1984 - 1 B 11.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer grundsätzlich und bisher höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Rechtsfrage mit revisionsgerichtlichem Klärungsbedarf im Interesse der Rechtssicherheit und der Fortbildung des Rechts - Frage nach dem mit ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.10.1983 - 21 B 83 A.260
- BVerwG, 24.01.1984 - 1 B 11.84
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64
Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 1 B 11.84
Zu Unrecht meint der Kläger (Bl. 3 bis 6 der Beschwerdeschrift), das Berufungsgericht weiche mit seiner Auffassung, ein auf Schadenersatzansprüche gestütztes Fortsetzungsfeststellungsinteresse sei nur dann gegeben, wenn sich der Verwaltungsakt nach Klageerhebung erledigt habe, von mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (BVerwGE 12, 87 [90]; 26, 161 [165]; 45, 51 [54]; 49, 36 [39]; 56, 24 [26]). - BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72
Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 1 B 11.84
Zu Unrecht meint der Kläger (Bl. 3 bis 6 der Beschwerdeschrift), das Berufungsgericht weiche mit seiner Auffassung, ein auf Schadenersatzansprüche gestütztes Fortsetzungsfeststellungsinteresse sei nur dann gegeben, wenn sich der Verwaltungsakt nach Klageerhebung erledigt habe, von mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (BVerwGE 12, 87 [90]; 26, 161 [165]; 45, 51 [54]; 49, 36 [39]; 56, 24 [26]). - BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57
Endiviensalat
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 1 B 11.84
Zu Unrecht meint der Kläger (Bl. 3 bis 6 der Beschwerdeschrift), das Berufungsgericht weiche mit seiner Auffassung, ein auf Schadenersatzansprüche gestütztes Fortsetzungsfeststellungsinteresse sei nur dann gegeben, wenn sich der Verwaltungsakt nach Klageerhebung erledigt habe, von mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (BVerwGE 12, 87 [90]; 26, 161 [165]; 45, 51 [54]; 49, 36 [39]; 56, 24 [26]).
- BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70
Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 1 B 11.84
Zu Unrecht meint der Kläger (Bl. 3 bis 6 der Beschwerdeschrift), das Berufungsgericht weiche mit seiner Auffassung, ein auf Schadenersatzansprüche gestütztes Fortsetzungsfeststellungsinteresse sei nur dann gegeben, wenn sich der Verwaltungsakt nach Klageerhebung erledigt habe, von mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (BVerwGE 12, 87 [90]; 26, 161 [165]; 45, 51 [54]; 49, 36 [39]; 56, 24 [26]). - BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79
Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 1 B 11.84
ist entweder thematisch nicht einschlägig - in dem durch das Urteil vom 27. Februar 1963 entschiedenen Fall war die angegriffene Umsetzungsverfügung bei Klageerhebung noch nicht erledigt - oder ist durch den bereits seinerzeit erkennenden Senat selbst inzwischen eingeschränkt worden (vgl. Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 -, DÖV 1980, 917). - BVerwG, 07.06.1978 - VII C 45.74
Verteilung von Flugblättern und Sauberkeit der Straßen
Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 1 B 11.84
Zu Unrecht meint der Kläger (Bl. 3 bis 6 der Beschwerdeschrift), das Berufungsgericht weiche mit seiner Auffassung, ein auf Schadenersatzansprüche gestütztes Fortsetzungsfeststellungsinteresse sei nur dann gegeben, wenn sich der Verwaltungsakt nach Klageerhebung erledigt habe, von mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (BVerwGE 12, 87 [90]; 26, 161 [165]; 45, 51 [54]; 49, 36 [39]; 56, 24 [26]). - BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61
Feststellungsinteresse bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen …
- BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …
Umdruck S. 2 f. und vom 24. Januar 1984 - BVerwG 1 B 11.84 - amtl. - BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88
Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen …
Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß das erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageerhebung wegen der sofort möglichen Anrufung des ordentlichen Gerichts anders zu beurteilen ist als in den Fällen, in denen ein bereits zulässigerweise anhängig gewordener verwaltungsgerichtlicher Prozeß beim nachträglichen Eintritt der Erledigung fortgesetzt wird mit dem Ziel, eine Vortrage für etwaige Schadensersatzansprüche zu klären (Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 85.80 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 5; Beschluß vom 24. Januar 1984 - BVerwG 1 B 11.84 - Beschluß vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150; Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 -). - BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässigkeit …
In dem sowohl von der Beschwerde als auch von der angefochtenen Entscheidung angeführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 1984 - BVerwG 1 B 11.84 - ist nämlich ausgeführt, daß es zwar - bei im übrigen gegebenen Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere vorliegendem Feststellungsinteresse - "für die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage unerheblich ist, ob sich der angegriffene Verwaltungsakt schon vor oder erst nach Klageerhebung erledigt hat", daß aber nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung vor Klageerhebung "wegen der sofort möglichen Anrufung des ordentlichen Gerichts anders zu beurteilen ist" als bei nachträglicher Erledigung.Die Beschwerde macht hierzu geltend, das Urteil des Berufungsgerichts weiche von dem Beschluß des 1. Senats vom 24. Januar 1984 - BVerwG 1 B 11.84 - und von dem Urteil des 7. Senats vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - (NJW 1980, 2426) ab.
- VG Augsburg, 14.06.2018 - Au 2 K 17.18
Keine Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Feststellungsklage nach endgültiger …
Ebenso wenig kann die Absicht eines Klägers, durch die verwaltungsgerichtliche Klärung einer öffentlich-rechtlichen Frage einen Amtshaftungsprozess vorzubereiten, ein berechtigtes Feststellungsinteresse i.S.v. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründen (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.1985 - 2 B 81.84; B.v. 24.1.1984 - 1 B 11.84; B.v. 31.8.1983 - 1 B 92.83; U.v. 17.8.1982 - 1 C 85.80;… vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 20.1.1989 - 8 C 30.87 - juris Rn. 9;… U.v. 25.8.1988 - 2 C 62.85 - juris Rn. 27;… OVG NW, U.v. 30.5.2011 - 1 A 1757/09 - juris Rn. 101-103). - VGH Hessen, 27.06.1989 - 2 UE 531/89
Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Erledigung eines Verwaltungsakts vor …
Umdruck S. 2 f. und vom 24. Januar 1984 - BVerwG 1 B 11.84 - amtl. - VG Schwerin, 17.04.2019 - 4 A 275/19
Erledigung einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung; Auswirkungen der …
Umdruck S. 2 f. und vom 24. Januar 1984 - BVerwG 1 B 11.84 - amtl.
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