Rechtsprechung
| OVG Bremen, 23.10.2013 - 1 B 110/13 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 20.05.2020 - 19 B 20.330
Verwaltungsgerichte, Korrektur der Kostenentscheidung, Baugenehmigungsgebühr, …
Eine Gebührenberechnung erweist sich nicht als unrichtig und ist nicht mehr (etwa im Hinblick auf Art. 16 Abs. 2, 12 Abs. 2 KG) zu ändern, wenn nach der Vollendung des Bauvorhabens, beispielsweise aufgrund der Schlussrechnung, feststeht, dass die tatsächlich entstandenen Baukosten höher oder niedriger waren als die der Kostenentscheidung zugrunde gelegten Baukosten (…vgl. hinsichtlich Baugenehmigungsgebühren BayVGH, B.v. 16.6.1998 - 15 ZB 198.887 - juris Rn. 2 m.w.N.;… ähnlich die Rechtslage in anderen Bundesländern: tatsächliche Baukosten nicht maßgeblich, vgl. VGH BW, U.v. 14.10.1999 - 3 S 77/99 - juris Rn. 24;… HessVGH, B.v. 16.9.2003 - 5 TG 1608/03 - juris Rn. 2, wonach individuelle Besonderheiten wie kaufmännisches Geschick oder Eigenleistungen des Bauherrn unberücksichtigt bleiben müssen; OVG Bremen, B.v. 23.10.2013 - 1 B 110/13 - juris, wonach ein Vergleich der prognostizierten mit den tatsächlichen Baukosten nicht zu einer Berichtigung führt, auch wenn sich die Prognose nachträglich als fehlerhaft darstellt).
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