Rechtsprechung
| BVerwG, 12.07.1990 - 1 B 110.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung auch bei unverschuldeter Unzuverlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1990 - 4 A 2375/88
- BVerwG, 12.07.1990 - 1 B 110.90
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1990 - 1 B 110.90
Wegen dieses "polizeilichen" Zweckes der Gewerbeuntersagung kann es nicht darauf ankommen, ob die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden verschuldet oder unverschuldet ist (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]). - BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68
Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1990 - 1 B 110.90
Diese Möglichkeit der umfassenden Gewerbeuntersagung wurde erst durch das Änderungsgesetz vom 13. Februar 1974 (BGBl. I S. 161) geschaffen; deswegen ist sie in dem von der Beschwerde zitierten Urteil vom 17. Januar 1972 - BVerwG 1 C 33.68 - (BVerwGE 39, 247 = NJW 1972, 784) noch nicht berücksichtigt. - BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80
Gewerberecht - Untersagung
Auszug aus BVerwG, 12.07.1990 - 1 B 110.90
Weder Art. 12 Abs. 1 GG noch eine sonstige Norm des Grundgesetzes gebietet eine Auslegung des § 35 Abs. 1 GewO, die dessen Schutzzweck zuwiderliefe (vgl. dazu Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 - GewArch 1982, 303 ).
- VGH Bayern, 16.09.2026 - 22 ZB 25.1374
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerrückständen und …
Die Gewerbeuntersagung ist keine "Strafe" für pflichtwidriges Verhalten in der Vergangenheit, sondern soll die Allgemeinheit vor künftigen Pflichtverletzungen des Gewerbetreibenden schützen (BVerwG, B.v. 12.7.1990 - 1 B 110.90 - juris Rn. 3). - BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge von Steuerrückständen, Schätzung der …
Ergibt das Gesamtbild eine ungünstige Prognose, wie sie im vorliegenden Fall vom Berufungsgericht festgestellt worden ist, so ist der Tatbestand der Unzuverlässigkeit erfüllt und die Gewerbeausübung, soweit erforderlich, zu untersagen, gleichgültig, ob die Unzuverlässigkeit verschuldet ist oder nicht (vgl. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80] ; Beschluß vom 12. Juli 1990 - BVerwG 1 B 110.90 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2026 - 4 B 805/25
Erfolglose Beschwerde wegen rechtmäßiger Versagung vorläufigen Rechtsschutzes …
Rn. 8 vgl. zu § 35 GewO: BVerwG, Beschluss vom 12.7.1990 - 1 B 110.90 -, juris, Rn. 3. - BVerwG, 21.06.1991 - 1 B 68.91
Steuerrückstände und wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit eines Gewerbetreibenden …
Ergibt das Gesamtbild eine ungünstige Prognose, wie sie im vorliegenden Fall vom Berufungsgericht festgestellt worden ist, so ist der Tatbestand der Unzuverlässigkeit erfüllt und die Gewerbeausübung, soweit erforderlich, zu untersagen, gleichgültig ob die Unzuverlässigkeit verschuldet ist oder nicht (vgl. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 12. Juli 1990 - BVerwG 1 B 110.90 -).
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