Rechtsprechung
| VG Hannover, 08.02.2018 - 1 B 1111/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 93 Abs 1 S 2 Nr 3 KomVerfG ND
Beanstandung; Kommunalaufsicht; Stadtbezirksrat; Straßenumbenennung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Bezirksrat Linden-Limmer unterliegt gegen OB im Streit um die Benennung eines Platzes nach kurdischem Aktivisten - Oberbürgermeister der Landeshauptstadt ist nicht verpflichtet, gegen die dagegen gerichtete Beanstandung des Innenministeriums gerichtlich vorzugehen
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- VG Hannover, 17.03.2014 - 1 A 240/13
Keine Klage eines Bürgermeisters auf Beanstandung eines Beschlusses durch die …
Auszug aus VG Hannover, 08.02.2018 - 1 B 1111/18
Die Kammer hat bereits durch Urteil vom 17. März 2014 - 1 A 240/13 -, Rn. 35, juris, Folgendes ausgeführt:.Der effektive Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG hat indessen schon nicht in erster Linie organschaftliche Beziehungen innerhalb einer juristischen Person im Blick (Urteil der Kammer vom 17. März 2014, a.a.O., Rn. 40, juris), sodass nicht etwa jeder Sachkompetenz auch ein Klagerecht innewohnen würde.
- OVG Niedersachsen, 26.06.2018 - 10 ME 265/18
Organ einer Gemeinde (hier: Stadtbezirksrat) nicht klagebefugt gegen …
Auszug aus VG Hannover, 08.02.2018 - 1 B 1111/18
Die abschließende Entscheidung, ob gegen einen Bescheid der Kommunalaufsichtsbehörde Klage erhoben werden soll, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich eines Stadtbezirksrates (vgl. aber auch Nds. OVG, Beschl. v. 26.06.2018 - 10 ME 265/18 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2011 - 15 A 1555/11
Anwendbarkeit des Grundsatzes der Organtreue auf innerorganisatorische …
Auszug aus VG Hannover, 08.02.2018 - 1 B 1111/18
Daraus folgt namentlich die Unzulässigkeit rechtsmissbräuchlichen Handelns (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. August 2011 - 15 A 1555/11 -, Rn. 16, juris). - OVG Niedersachsen, 08.02.2011 - 10 ME 43/10
"Verdeckte" Schulträgerschaft für eine Realschule in freier Trägerschaft durch …
Auszug aus VG Hannover, 08.02.2018 - 1 B 1111/18
Ebenso wenig kann aus dem Grundsatz der Organtreue darauf geschlossen werden, dass der Antragsgegner zur Klagerhebung verpflichtet wäre (vgl. zu diesem Grundsatz Nds. OVG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 ME 43/10 -, Rn. 18, juris). - VG Hannover, 15.05.2018 - 1 B 1117/18
Maßnahme; Stadtbezirksrat; Umbenennung von Straßen; Klagebefugnis; …
Auszug aus VG Hannover, 08.02.2018 - 1 B 1111/18
Zugleich hat er gegen den Bescheid auch im eigenen Namen Klage erhoben (Az. 1 A 1116/18) und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt (Az. 1 B 1117/18).
- OVG Niedersachsen, 26.06.2018 - 10 ME 265/18
Organ einer Gemeinde (hier: Stadtbezirksrat) nicht klagebefugt gegen …
Den zugleich vor dem Verwaltungsgericht Hannover gestellten Antrag, den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt bzw. hilfsweise die Landeshauptstadt im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, Klage gegen die Beanstandung zu erheben, hat das Verwaltungsgericht mangels Vorliegen eines Anordnungsanspruchs noch am gleichen Tage abgelehnt (1 B 1111/18).Er kann, wie er es auch getan hat (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 08.02.2018 - 1 B 1111/18 -), zur Durchsetzung seiner Entscheidungszuständigkeit von der dazu befugten Kommune bzw. ihrem zuständigen Organ ein gerichtliches Vorgehen gegen die Beanstandung seines Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde verlangen und bei einer Ablehnung, diese in einem gerichtlichen kommunalverfassungsrechtlichen Verfahren überprüfen lassen (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 05.11.2003 - 2 M 500/03 -, juris Rn. 13).
- VG Hannover, 15.05.2018 - 1 B 1117/18
Maßnahme; Stadtbezirksrat; Umbenennung von Straßen; Klagebefugnis; …
Im gegen den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt A-Stadt gerichteten Eilverfahren - 1 B 1111/18 -, auf welches er Bezug nimmt, machte er geltend, der Antragsteller sei für die Benennung des Platzes gem. § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG zuständig.Wie die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 8. Februar 2018 in dem gegen den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt A-Stadt geführten Eilverfahren - 1 B 1111/18 - ausgeführt hat, liegt es im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsausschusses der Landeshauptstadt A-Stadt, darüber zu entscheiden, ob gegen den Bescheid des Antragsgegners Klage erhoben werden soll, § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
- VG Göttingen, 12.02.2025 - 1 A 358/23
Beanstandung; Dienstposten; Kommunalaufsicht; Rechtsaufsicht; Stellenbewertung; …
Die kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung nach § 173 Abs. 1 S. 1 NKomVG stellt einen belastenden Verwaltungsakt dar, gegen den der Kommune die Möglichkeit der Anfechtungsklage offensteht (…Urteil der erkennenden Kammer v. 28.02.2024 - 1 A 282/22 -, juris Rn. 35; VG B-Stadt, Beschl. v. 08.02.2018 - 1 B 1111/18 -, juris Rn. 14;… Bahr, in: Dietlein/Mehde, BeckOK Kommunalrecht Niedersachsen, 32. Edition Stand: 01.01.2025, NKomVG § 170 Rn. 28). - VG Göttingen, 28.02.2024 - 1 A 282/22
Beanstandung; KGSt-Gutachten; Stellenbewertung; Kommunalaufsicht Beanstandung …
Die kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung nach § 173 Abs. 1 S. 1 NKomVG stellt einen belastenden Verwaltungsakt dar, gegen den der Kommune grundsätzlich die Möglichkeit der Anfechtungsklage offensteht (VG B-Stadt, Beschl. v. 08.02.2018 - 1 B 1111/18 -, juris Rn. 14).
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