Rechtsprechung
| BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche Entwicklungshilfepolitik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 04.05.1979 - VI E 45/79
- VGH Hessen, 19.03.1981 - VII OE 4/81
- BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81
Papierfundstellen
- NVwZ 1982, 119 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70
Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge - …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81
Danach hat die Behörde im Rahmen des ihr bei Vorliegen der in § 8 RuStAG genannten Mindestvoraussetzungen eröffneten Ermessens darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, und demnach nicht nur zu prüfen, ob der Bewerber nach seinen persönlichen Verhältnissen einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt, sondern auch, ob seine Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung zwischen den persönlichen Interessen des Bewerbers und den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46]; Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6; Beschluß vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 - BayVBl. 1980, 727 = InfAuslR 1980, 311).Ihnen kann aufgrund gesetzlicher Wohlwollensgebote besonderer Schutz zukommen, dessen Verwirklichung zugleich eine staatlichen Interessen dienende und von den Staatsorganen zu erfüllende Aufgabe ist (BVerwGE 49, 44 [47 f.]).
- BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
Öffentliches Interesse für ein Einbürgerungsermessen - Einheitliche …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81
Die Einbürgerung aufgrund dieser Ermächtigung stellt eine Ausnahme dar, die nur in Einzelfällen, in denen sie im staatlichen Interesse begründet erscheint, in Betracht kommt (BVerwGE 7, 237 [238]; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10 - InfAuslR 1981, 81).Ferner haben die Einbürgerungsbehörden bei ihren Ermessensentscheidungen die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommenden Wertentscheidungen der Verfassung zu beachten (…Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 185.79 - Beschlüsse vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 - [a.a.O.]; vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 05.08.1980 - 1 B 793.80
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ausländer - Ermessensausübung
Auszug aus BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81
Danach hat die Behörde im Rahmen des ihr bei Vorliegen der in § 8 RuStAG genannten Mindestvoraussetzungen eröffneten Ermessens darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, und demnach nicht nur zu prüfen, ob der Bewerber nach seinen persönlichen Verhältnissen einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt, sondern auch, ob seine Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung zwischen den persönlichen Interessen des Bewerbers und den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46]; Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6; Beschluß vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 - BayVBl. 1980, 727 = InfAuslR 1980, 311).Ferner haben die Einbürgerungsbehörden bei ihren Ermessensentscheidungen die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommenden Wertentscheidungen der Verfassung zu beachten (Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 185.79 - Beschlüsse vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 - [a.a.O.];… vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - [a.a.O.]).
- BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81
Es ist ohnehin durch die verfassungsmäßige Ordnung und damit durch jede mit der Verfassung in Einklang stehende Rechtsnorm begrenzt (BVerfGE 49, 168 [180 f.]). - BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81
Die Berücksichtigung dieser Ziele im Rahmen des ausländerbehördlichen Ermessens, das auf zahlreiche, nicht ausdrücklich benannte wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten Bedacht zu nehmen hat (BVerwGE 56, 254 [259]), unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wie das Bundesverfassungsgericht in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren des Klägers bestätigt hat (Beschluß vom 15. Mai 1979 - 1 BvR 139/79 -). - BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81
Außerdem verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei wie hier nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8). - BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79
Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81
Ferner haben die Einbürgerungsbehörden bei ihren Ermessensentscheidungen die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommenden Wertentscheidungen der Verfassung zu beachten (Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 185.79 - Beschlüsse vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 - [a.a.O.];… vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - [a.a.O.]). - BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer - …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist außerdem geklärt, daß die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (§ 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG) von Ausländern, denen der Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zwecke der Berufsausbildung gestattet worden ist, entwicklungshilfepolitische Ziele des Staates berücksichtigen und ihnen regelmäßig Vorrang vor den privaten Belangen des Ausländers an einem über die Ausbildungszeit hinausgehenden Aufenthalt im Bundesgebiet einräumen darf (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 9 = DVBl. 1978, 886;… vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 12 = DÖV 1979, 294; vom 26. August 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - BayVBl. 1980, 761 = InfAuslR 1980, 304). - BVerwG, 27.04.1978 - 1 B 103.78
Antrag auf Einbürgerung - Vorliegen eines unbescholtenen Lebenswandels - …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81
Danach ist z.B. auch der Grundsatz des Vertrauensschutzes zu wahren (Beschluß vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 -). - BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsstaatsprinzip - Verhältnismäßigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist außerdem geklärt, daß die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (§ 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG) von Ausländern, denen der Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zwecke der Berufsausbildung gestattet worden ist, entwicklungshilfepolitische Ziele des Staates berücksichtigen und ihnen regelmäßig Vorrang vor den privaten Belangen des Ausländers an einem über die Ausbildungszeit hinausgehenden Aufenthalt im Bundesgebiet einräumen darf (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5;… vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 9 = DVBl. 1978, 886; vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 12 = DÖV 1979, 294; vom 26. August 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - BayVBl. 1980, 761 = InfAuslR 1980, 304). - BVerwG, 27.02.1957 - I C 165.55
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.12.1975 - I C 40.71
Auslegung des Niederlassungsbegriffs bei Einbürgerungsanträgen von Ehegatten …
- BVerwG, 30.09.1958 - I C 20.58
- BVerwG, 11.04.1975 - 1 B 10.75
Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Einhaltung gesetzlich …
- BVerwG, 15.05.1979 - 1 C 27.78
Bewilligung des Armenrechts für ein Revisionsverfahren
- BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 72.78
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Bei der Einbürgerung nach § 8 RuStAG handelt es sich um einen an bestimmte gesetzliche Mindestvoraussetzungen gebundenen Staatsangehörigkeitserwerb, der nach einer am Maßstab des staatlichen Interesses vorzunehmenden Einzelfallprüfung(Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14 mit Nachweisen) durch Aushändigung einer hierüber ausgefertigten Urkunde wirksam wird. - BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95
Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung, …
Dies ist vom Senat bereits ausgesprochen worden (Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14). - BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Sicherheitsrisiko
Die Einbürgerung auf Grund dieser Ermächtigung stellt eine Ausnahme dar, die nur in Einzelfällen, in denen sie im staatlichen Interesse begründet erscheint, in Betracht kommt (Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14 = BayVBl. 1982, 121).Es versteht sich von selbst, daß von dem Ermessen unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze, insbesondere der Grundentscheidungen der Verfassung, wie sie vor allem in den Grundrechten zum Ausdruck kommen, Gebrauch zu machen ist (Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 -, a.a.O.).
§ 21 HAG statuiert jedoch ein gesetzliches Wohlwollensgebot dahin, daß für die Ermessensausübung mit Rücksicht auf das gruppentypische Schicksal des in Betracht kommenden Personenkreises im Regelfall ein gewisses staatliches Interesse an der Einbürgerung vorgezeichnet und damit auch das entsprechende persönliche Interesse des jeweiligen Ausländers an seiner Einbürgerung insoweit geschützt ist (vgl. dazu BVerwGE 49, 44 [47 f.]; Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 1 C 29.63 -, vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 -, a.a.O.).
- BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem …
Sie darf sich auch von entwicklungspolitischen Zielen des Staates leiten lassen (Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14). - BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats übt die Ausländerbehörde ihr Ermessen regelmäßig rechtsfehlerfrei aus, wenn sie aus Entwicklungsländern zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländern nach abgeschlossener Ausbildung und einer etwaigen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (vgl.z.B. Beschlüsse vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14 m.w.N.;vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 -). - BVerwG, 04.02.1982 - 1 B 9.82
Voraussetzungen für die Einbürgerung eines sich unerlaubt in Deutschland …
Im Rahmen ihres grundsätzlich weiten Ermessens hat die Behörde darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, und demnach nicht nur zu prüfen, ob der Bewerber nach seinen persönlichen Verhältnissen einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt, sondern auch, ob seine Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung zwischen den persönlichen Interessen des Bewerbers und den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46];Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - [InfAuslR 1981, 308]).Daß auf einen Einbürgerungsantrag eine einzelfallbezogene Prüfung stattzufinden hat, ist nicht zweifelhaft und folgt u.a. daraus, daß die Einbürgerung auf Grund des § 8 RuStAG eine Ausnahme darstellt, die nur in Zinzelfällen in Betracht kommt, in denen sie im staatlichen Interesse begründet erscheint(Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 131.86
Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung …
Im übrigen hat der beschließende Senat zu dem mit der Beschwerdebegründung angesprochenen Fragenkreis wiederholt klarstellend Stellung genommen, und zwar sowohl für das hier in Rede stehende Aufenthaltsrecht (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 5, 9 und 12; vom 26. August 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - InfAuslR 1980, 304; Urteil vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 4.81 - InfAuslR 1984, 69) als auch für das eine entsprechende Problematik aufweisende Einbürgerungsrecht (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - StAZ 1982, 108; vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - DVBl. 1986, 110; vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 B 64.84 - InfAuslR 1984, 319; vom 30. Mai 1986 - BVerwG 1 B 82.86 - InfAuslR 1986, 214), und zwar in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 15. Mai 1979 - 1 BvR 139/79 - vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130/84 - NVwZ 1985, 259).Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich insbesondere auch, welche Bedeutung dem Vorbringen beizumessen ist, der Kläger könne in seiner Heimat keine seiner Ausbildung entsprechende Beschäftigung finden (…Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - a.a.O.; vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - a.a.O.;… vom 30. Mai 1986 - BVerwG 1 B 82.86 - a.a.O.; vgl. ferner BVerwGE 67, 177 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80]).
- BVerwG, 23.12.1993 - 1 B 61.93
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohlwollensgebot - Zurückstellung - …
Auch das ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannt (BVerwGE 77, 164 [170 f.]; Beschlüsse vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 -, vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 B 64.84 -, vom 30. Mai 1986 - BVerwG 1 B 82.86 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nrn. 14, 23, 28) und hat für staatenlose Bewerber ebenfalls zu gelten, denn es besteht kein Grund, sie von diesen Grundsätzen auszunehmen. - BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 73.83
Umfang des Einbürgerungsermessens seitens der Behörde - Kriterien für einen …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Behörde bei der Ausübung des Ermessens darauf abzustellen hat, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, und demnach nicht nur prüft, ob der Bewerber nach seinen persönlichen Verhältnissen einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt, sondern auch, ob seine Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist (BVerwGE 49, 44 [46];Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14). - BVerwG, 27.06.1984 - 1 B 64.84
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Einbürgerungsermessen - …
Insbesondere darf sie diese Ziele bei der Ausübung des Einbürgerungsermessens dahin berücksichtigen, daß sie grundsätzlich der Einbürgerung solcher Ausländer entgegenstehen, die wie der Kläger aus einem Entwicklungsland stammen und ihrem Aufenthaltszweck entsprechend in der Bundesrepublik Deutschland eine Berufsausbildung erhalten haben (Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14 [S. 10]). - BVerwG, 22.12.1982 - 1 B 136.82
Darlegung der Abweichungsrüge - Ausweisung eines Ausländers nach Verurteilungen …
- BVerwG, 02.07.1982 - 1 B 62.82
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.11.1982 - 1 B 115.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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