Rechtsprechung
| BVerwG, 17.09.1981 - 1 B 117.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruchsvoraussetzungen für die Einbürgerung eines Ausländers - Kriterien für die Bejahung des Erfordernisses der Niederlassung im Inland - Einbürgerungsfähigkeit bei Ehe mit einem Deutschen mit Wohnsitz im Ausland - Wohnsitz des deutschen Ehegatten aus Gründen einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.11.1980 - 2 A 21.80
- OVG Berlin, 25.06.1981 - 5 B 16.80
- BVerwG, 17.09.1981 - 1 B 117.81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.12.1975 - I C 40.71
Auslegung des Niederlassungsbegriffs bei Einbürgerungsanträgen von Ehegatten …
Auszug aus BVerwG, 17.09.1981 - 1 B 117.81
Das für die Einbürgerung eines Ausländers grundsätzliche Erfordernis der Niederlassung im Inland bedeutet, daß der Ausländer im Besitz einer eigenen Wohnung oder eines Unterkommens im Inland sein und erklärtermaßen die Absicht haben muß, sich nicht nur vorübergehend daselbst aufzuhalten (Bestätigung des U. vom 09.12.1975 - I C 40.71 - s. 130 § 8 Nr. 6).Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Erfordernis der Niederlassung auf tatsächliche Merkmale abstellt und i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 RuStAG bedeutet, daß der Ausländer im Besitz einer eigenen Wohnung oder eines Unterkommens im Inland sein und erklärtermaßen die Absicht haben muß, sich nicht nur vorübergehend daselbst aufzuhalten(Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6).
- BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79
Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung …
Auszug aus BVerwG, 17.09.1981 - 1 B 117.81
Die diesen Personenkreis begünstigende Spezialvorschrift des § 9 RuStAG schließt eine subsidiäre Anwendung der allgemeinen Einbürgerungsermächtigung nicht aus(Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 185.79 -).
- BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80
Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung - …
Ein etwaiges behördliches Ermessen hat dabei allerdings nicht nur den Gesichtspunkt der einheitlichen Staatsangehörigkeit in der Familie, sondern auch ein verfolgungsbedingtes Lebensschicksal und damit den Gedanken der Wiedergutmachung angemessen zu berücksichtigen (Beschluß vom 17. September 1981 - BVerwG 1 B 117.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 13).Im Einzelfall kann aber gerade der Zweck, Folgen nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen zu beseitigen, Anlaß für eine solche Ausnahme bilden (Beschluß vom 17. September 1981 - BVerwG 1 B 117.81 - a.a.O.).
- VG Köln, 22.10.2008 - 10 K 2939/06
Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Einbürgerung in den deutschen …
Rn. 11 Auf Hinweis der Kammer im Termin zur mündlichen Verhandlung am 08.03.2006 auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.09.1981 (- 1 B 117.81 -, Buchholz 130 Nr. 13 zu § 8 RuStAG) und sein Urteil vom 06.12.1983 (- 1 C 122.80 -, BVerwGE 68, 220) hob die Vertreterin der Beklagten die angefochtenen Bescheide auf und kündigte an, den Einbürgerungsantrag der Klägerin unter Berücksichtigung dieser höchstrichterlichen Entscheidungen neu zu bescheiden, woraufhin die Beteiligten das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendeten.Rn. 58 Urteil vom 06.12.1983 - 1 C 122.80 -, BVerwGE 68, 220 (237 f.) und Beschluss vom 17.09.1981 - 1 B 117.81 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 13,.
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