Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.03.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.1997 - 1 B 118.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3402
BVerwG, 07.04.1997 - 1 B 118.96 (https://dejure.org/1997,3402)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1997 - 1 B 118.96 (https://dejure.org/1997,3402)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1997 - 1 B 118.96 (https://dejure.org/1997,3402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für einen Kosovo-Albaner - Begriff der "besonderen Härte"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 19 Abs. 1 S. 2
    Ausländerrecht - Begriff der "besonderen Härte" i.S. von § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1997, 835
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1997 - 1 B 118.96
    Insoweit hat der Kläger Revision eingelegt (Az.: BVerwG 1 C 14.96).
  • BVerwG, 30.05.1994 - 1 B 207.93

    Ausländer - Besondere Härte - Wiederkehren - Gesamtbetrachtung bei Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1997 - 1 B 118.96
    Diese Auslegung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zu § 16 Abs. 2 Satz 1 AuslG, wonach nicht schon jede Härte genügt, sondern eine Besonderheit hinzukommen muß, durch die eine über die dem Gesetz immanente allgemeine Härte hinausgehende Härte deswegen begründet wird, weil der Einzelfall vom gesetzlichen Regelungsziel her den ausdrücklich erfaßten Fällen annähernd gleicht (Beschluß vom 30. Mai 1994 - BVerwG 1 B 207.93 - Buchholz 402.240 § 16 AuslG 1990 Nr. 2).
  • VGH Hessen, 26.04.1994 - 13 TH 2676/93

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten nach mindestens dreijähriger …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1997 - 1 B 118.96
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß eine besondere Härte im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG nur dann anzunehmen ist, wenn im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die Ausreisepflicht den Ehegatten ungleich härter trifft als andere Ausländer in derselben Situation (vgl. VGH Kassel, Beschluß vom 26. April 1994 - 13 TH 2676/93 - InfAuslR 1994, 313 ; VGH Mannheim, Beschluß vom 26. Oktober 1995 - 1 S 568/95 - VBlBW 1996, 195 ; OVG Hamburg, Beschluß vom 16. Februar 1995 - Bs V 380/94 - InfAuslR 1995, 293 ; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 140;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 1996, § 19 AuslG Rn. 6;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl. 1993, § 19 AuslG Rn. 6;… Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, Stand: September 1996, § 19 AuslG Rn. 17;… Igstadt in: GK-AuslR, Stand: Februar 1997, § 19 AuslG Rn. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95

    Erschwerung des Umgangsrechts keine besondere Härte iSd AuslG 1990 § 19 Abs 1 Nr …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1997 - 1 B 118.96
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß eine besondere Härte im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG nur dann anzunehmen ist, wenn im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die Ausreisepflicht den Ehegatten ungleich härter trifft als andere Ausländer in derselben Situation (vgl. VGH Kassel, Beschluß vom 26. April 1994 - 13 TH 2676/93 - InfAuslR 1994, 313 ; VGH Mannheim, Beschluß vom 26. Oktober 1995 - 1 S 568/95 - VBlBW 1996, 195 ; OVG Hamburg, Beschluß vom 16. Februar 1995 - Bs V 380/94 - InfAuslR 1995, 293 ; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 140;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 1996, § 19 AuslG Rn. 6;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl. 1993, § 19 AuslG Rn. 6;… Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, Stand: September 1996, § 19 AuslG Rn. 17;… Igstadt in: GK-AuslR, Stand: Februar 1997, § 19 AuslG Rn. 44).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Diese Auslegung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zum Begriff der besonderen Härte im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG (Beschluß vom 7. April 1997 - BVerwG 1 B 118.96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Vermeidung einer …

    Eine besondere Härte im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG a.F. ist mit Blick auf das gesetzliche Regelungsziel nur anzunehmen, wenn im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die Ausreisepflicht den Ehegatten ungleich härter trifft als andere Ausländer in derselben Situation (BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997 - 1 B 118.96 -, AuAS 1997, 206 m.w.Nachw.).

    Insoweit gilt entsprechendes wie bei der Auslegung des gleichlautenden Begriffs in § 16 Abs. 2 Satz 1 AuslG (BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997, a.a.O.).

    Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung der Umstände sind gewachsene Bindungen und Integrationsleistungen im Bundesgebiet und nach § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG a.F. auch solche erheblichen Nachteile zu berücksichtigen, die dem Ehegatten wegen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft außerhalb des Bundesgebietes drohen (BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997, a.a.O. m.w.Nachw.).

    Nachteile, die sich für den Ausländer bei einer Rückkehr in sein Heimatland aus den dortigen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen ergeben, können aber keine besondere Härte im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG a.F. begründen, da sie nicht - wie von § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG a.F. gefordert - mit der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Zusammenhang stehen (BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997, a.a.O.; Senatsurteil v. 12.3.1996, EzAR 023, Nr. 7).

    Soweit die Antragstellerin sich im übrigen auf die allgemein schwierigen Lebensbedingungen in ihrer Heimat beruft, handelt es sich nicht um Nachteile, die im Zusammenhang mit der Auflösung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997, a.a.O.;… Senatsurteil v. 12.3.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt; …

    Hierdurch würde dieser Ausländer ungleich härter getroffen als andere Ausländer in vergleichbarer Situation (vgl. dazu auch Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 1 B 118.96 - Buchholz 402.240 § 19 AuslG Nr. 3 = DÖV 1997, 835).
  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der …

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision insoweit hat der Senat durch Beschluß vom 7. April 1997 - BVerwG 1 B 118.96 - zurückgewiesen.
  • VGH Hessen, 30.07.2013 - 6 B 1170/13

    Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG

    Rn. 21 Eine besondere Härte setzt voraus, dass der Ausländer durch die Rückkehr ins Herkunftsland ungleich härter getroffen wird als andere Ausländer, die nach kurzen Aufenthaltszeiten Deutschland verlassen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 B 118/96 -, AuAS 1997, 206).
  • VG Schleswig, 17.05.2022 - 11 B 3/22
    Zusätzlich ist erforderlich, dass im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Ausreisepflicht den Ehegatten ungleich härter trifft als andere Ausländer in derselben Situation (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 B 118/96 -, juris, Rn. 7;… vgl. auch Zeitler in HTK-AuslR, aaO, Rn. 6 m. w. N.).

    Zwar ist berücksichtigungsfähig, ob dem Ausländer aufgrund der Herkunft aus fremden Rechts- und Kulturkreisen im Falle der Rückkehr erhebliche Nachteile wegen des Scheiterns der Ehe drohen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 B 118/96 -, juris, Rn. 8).

  • VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 CS 16.638

    Rückkehrverpflichtung wegen Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Zudem müsste der ausländische Ehegatte durch die Rückkehr ins Herkunftsland ungleich härter getroffen werden als andere Ausländer, die nach kurzer Aufenthaltszeit Deutschland verlassen müssen (BVerwG, U. v. 7.4.1997 - 1 B 118.96 - AuAS 1997, 206).
  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 17477/17

    Verlängerung der familiären Aufenthaltserlaubnis; unterbrochene Ehebestandszeit; …

    Erforderlich ist jedoch, dass der nachgezogene Ehegatte durch die Rückkehr ins Herkunftsland ungleich härter getroffen wird als andere Ausländer, die nach kurzen Aufenthaltszeiten Deutschland verlassen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.1997 - 1 B 118/96 - AuAS 1997, 206).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 13 S 2194/01

    Ehebestandszeit - Altfall; Härtefallregelung

    Daraus folge zugleich, dass andere Nachteile im Heimatland, die nicht wegen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern wegen der dortigen allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse drohen, nicht zur Begründung einer besonderen Härte herangezogen werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.3.1997 - 1 B 118.96 -, DÖV 1997, 835).
  • VGH Bayern, 07.08.2025 - 19 ZB 24.1418

    Verselbständigung des Aufenthaltsrechts des Ehegatten eines Ausländers, …

    Ein Härtefall setzt aber nach dem Sinn und Zweck der Verselbständigungsregelung des § 31 AufenthG voraus, dass der Ehegatte durch die Rückkehr ins Herkunftsland ungleich härter getroffen wird als andere Ausländer, die nach kurzen Aufenthaltszeiten Deutschland verlassen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 7.4.1997 - 1 B 118.96 - juris zu § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1990;… Hailbronner a.a.O., Rn. 32 f.).

    Andere Nachteile im Heimatland, die nicht wegen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern wegen der dortigen allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse drohen, können nicht zur Begründung einer besonderen Härte herangezogen werden (BVerwG, B.v. 7.4.1997 - 1 B 118.96 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.1999 - 11 M 2236/99

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten wegen außergewöhnlicher Härte; …

  • VG München, 26.02.2019 - M 4 K 17.5983

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten nach Trennung

  • VG Saarlouis, 02.03.2012 - 10 K 831/11

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; eigenständiges Aufenthaltsrecht des …

  • OVG Brandenburg, 24.10.2003 - 4 B 329/03

    D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Deutschverheiratung, Ehescheidung, …

  • VGH Bayern, 24.11.2004 - 24 CS 04.2739
  • VG Gießen, 24.07.2003 - 7 G 1796/03

    Härtefall - gewachsene Bindungen, Integrationsleistungen

  • VGH Bayern, 15.02.2010 - 19 CS 09.3105

    Ermöglichung des weiteren Aufenthalts des Ehegatten zur Vermeidung einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2000 - 19 B 1784/99

    Anfechtung einer Abschiebungsandrohung im Wege des einstweilgen Rechtsschutzes; …

  • VG München, 01.03.2011 - M 4 K 09.5758

    Ausländerrecht; Kosovo; nachträgliche Befristung Aufenthaltserlaubnis; keine …

  • VG Sigmaringen, 13.09.2004 - 6 K 1434/04

    Härtefall im Sinne von § 19 Abs 1 S 2 AuslG 1990; Ausweisung wegen Falschangaben

  • VGH Bayern, 22.05.2012 - 19 CS 12.465

    Geltendmachen des Rechts zum Daueraufenthalt-EG in einem Mitgliedstaat, in dem …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 19 B 1010/04

    Bestandsdauer einer ehelichen Lebensgemeinschaft i.R. der Erteilung einer …

  • VG Kassel, 17.09.2003 - 4 G 1593/03
  • VGH Bayern, 27.09.2012 - 19 CS 12.1647

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges Aufenthaltsrecht; …

  • VGH Bayern, 06.03.2003 - 10 ZB 03.199

    Ausschluss des unabhängigen Aufenthaltsrechts eines Ehegatten nach Aufhebung der …

  • VG Schleswig, 03.12.2019 - 11 B 172/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer …

  • VG München, 05.08.2008 - M 4 S 08.3399

    2-jähriges Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft i.S.v. § 31 Abs. 1 Nr. 1 …

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1166

    Besondere Härte bei Aufgabe einer Existenzgrundlage im Inland; angemessene …

  • VG Freiburg, 27.01.2003 - 6 K 2425/02

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht - unzumutbare Härte

  • VG München, 19.08.2009 - M 24 S 09.3242

    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; Eheliche Lebensgemeinschaft; Eigenständiges …

  • VG München, 29.05.2009 - M 4 S 09.2088

    Ausländerrecht; eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; besondere Härte …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1997 - 1 B 118.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13865
BVerwG, 03.03.1997 - 1 B 118.96 (https://dejure.org/1997,13865)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1997 - 1 B 118.96 (https://dejure.org/1997,13865)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1997 - 1 B 118.96 (https://dejure.org/1997,13865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,13865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1997, 835
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 13 S 2194/01

    Ehebestandszeit - Altfall; Härtefallregelung

    Daraus folge zugleich, dass andere Nachteile im Heimatland, die nicht wegen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern wegen der dortigen allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse drohen, nicht zur Begründung einer besonderen Härte herangezogen werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.3.1997 - 1 B 118.96 -, DÖV 1997, 835).
  • VG Sigmaringen, 13.09.2004 - 6 K 1434/04

    Härtefall im Sinne von § 19 Abs 1 S 2 AuslG 1990; Ausweisung wegen Falschangaben

    Auf die frühere Auslegung des Begriffs der "besonderen Härte" durch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.3.1997 - 1 B 118.96 -, DÖV 1997, 835) - zwischenzeitlich verwandte der Gesetzgeber auch den strengeren Begriff der "außergewöhnlichen Härte" (vgl. Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 29.10.1997, BGBl. I S. 2584) - kann zur näheren Bestimmung einer "besonderen Härte" mit Blick auf die erneut geänderte Gesetzesfassung nicht mehr uneingeschränkt zurückgegriffen werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.12.2002 - 13 S 2194/01 -, InfAuslR 2003, 190; OVG Brandenburg, Beschluss vom 24.10.2003 - 4 B 329/03 -, AuAS 2004, 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 19 B 1010/04

    Bestandsdauer einer ehelichen Lebensgemeinschaft i.R. der Erteilung einer …

    Rn. 5 BVerwG, Beschluss vom 3. März 1997 - 1 B 118.96 -, DÖV 1997, 835, m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 19 B 1812/02 - und 4. Februar 2004 - 19 B 1358/02 -.
  • VG Kassel, 17.09.2003 - 4 G 1593/03
    Da das Gesetz seit dem 01.06.2000 die besondere Härte ausdrücklich lediglich an die Rückkehrverpflichtung selbst anknüpft, kommt es nicht mehr darauf an, dass die drohenden erheblichen Beeinträchtigungen auf den Umstand der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft zurückzuführen sind (so zur alten Rechtslage noch BVerwG, Beschluss vom 03.03.1997 - 1 B 118.96 -, DÖV 1997, 835; Hess. VGH, Beschluss vom 26.04.1994 - 13 TH 2676/93 -, InfAuslR 1994, 313).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht