Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.06.2012 - 1 B 12.78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Steuervergünstigung für Sanierung eines Baudenkmals
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 7i Abs. 1 Satz 1, 6, Abs. 2, §§ 10f, 11b EStG, Art. 6, 25 DSchG
Denkmalschutzrecht und Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerrechtliche Grundlagenbescheinigung | Einkommensteuerrechtliche Grundlagenbescheinigung; Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Pflasterbelag um ein Baudenkmal; Anforderungen an die Abstimmung der Baumaßnahmen mit ... - Landesanwaltschaft Bayern
§ 7i Abs. 1 Satz 1, 6, Abs. 2, §§ 10f, 11b EStG, Art. 6, 25 DSchG
Denkmalschutzrecht und Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerrechtliche Grundlagenbescheinigung | Einkommensteuerrechtliche Grundlagenbescheinigung; Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Pflasterbelag um ein Baudenkmal; Anforderungen an die Abstimmung der Baumaßnahmen mit ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 30.11.2010 - M 1 K 10.3887
- VGH Bayern, 20.06.2012 - 1 B 12.78
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 981
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 ZB 08.727
Erteilung einer Steuerbescheinigung für die Absetzbarkeit von Sanierungskosten an …
Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2012 - 1 B 12.78
Die Abstimmung muss auf die konkrete Baumaßnahme bezogen stattfinden; eine generelle Absprache über künftig auszuführende Reparaturarbeiten erfüllt hingegen nicht den Begriff der Abstimmung (BayVGH vom 3.12.2008 NVwZ 2009, 1053 = Az. 15 ZB 08.727 ). - VG Dresden, 22.01.2008 - 12 K 1661/04
Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2012 - 1 B 12.78
Im Übrigen ist die Art und Weise, in der die Abstimmung im Einzelnen zu erfolgen hat, nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (VG Dresden vom 22.1.2008 Az. 12 K 1661/04 RdNr. 38).
- VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142
Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde über Erforderlichkeit von Baumaßnahmen
Denn aus denkmalpflegerischer Sicht können durchaus auch Maßnahmen am Baudenkmal erwünscht sein, die nicht förderfähig sind, weil nicht "erforderlich", aber möglicherweise (nur) angemessen und fachlich sinnvoll (vgl. BayVGH, U.v. 20.6.2012 - 1 B 12.78 - NVwZ-RR 2012, 981).Da diese Entscheidung nicht im Nachhinein getroffen werden kann, muss die Baumaßnahme in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden (…vgl. BFH, B.v. 8.9.2004 - X B 51.04 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 20.6.2012 - 1 B 12.78 - juris Rn. 18).
Dem Steuerpflichtigen soll damit schon vor Beginn der Arbeiten klar sein, für welche Maßnahmen im Einzelnen die Erforderlichkeit im Sinn von § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG von der für die spätere Ausstellung der Grundlagenbescheinigung zuständigen Fachbehörde bejaht wird (vgl. BayVGH, U.v. 20.06.2012 - 1 B 12.78 - juris).
- BVerwG, 08.07.2014 - 4 B 18.14
Sinnvolle Nutzung im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG; Rechtswirkung der …
Dies ist auch die Sichtweise der Entscheidungen, auf welche sich die Beschwerde stützen zu können glaubt (VGH München, Urteil vom 20. Juni 2012 - 1 B 12.78 - NVwZ-RR 2012, 981 ; VG Regensburg…, Urteil vom 9. August 2012 - RO 2 K 10.486 - juris Rn. 19 ff.). - VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 10.486
Erhöhte Absetzungen bei einer Eigentumswohnung in einem Baudenkmal
Auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.06.2012, Az. 1 B 12.78 werde insoweit verwiesen.Dem Steuerpflichtigen soll damit schon vor Beginn der Arbeiten klar sein, für welche der Maßnahmen im Einzelnen die Erforderlichkeit im Sinn von § 7 i Abs. 1 Satz 1 EStG von der für die spätere Ausstellung der Grundlagenbescheinigung zuständigen Fachbehörde bejaht wird (BayVGH vom 20.06.2012 Az. 1 B 12.78 ).
Vielmehr muss es auch über den Umfang der Arbeiten und über die einzelnen vom Denkmalinhaber geplanten Schritte in Kenntnis gesetzt werden, um überhaupt in die Lage versetzt zu sein, die Erforderlichkeit der Maßnahmen nach Art und Umfang im Sinne des § 7 i EStG beurteilen zu können (vgl. BayVGH vom 20.06.2012 Az. 1 B 12.78 ).
- VGH Bayern, 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680
Dachgeschossausbau; Bescheinigung; Denkmalschutz; Erforderlichkeit
Denn aus denkmalpflegerischer Sicht können durchaus Maßnahmen am Baudenkmal erwünscht sein, die nicht förderfähig sind, weil nicht "erforderliche", aber möglicherweise (nur) angemessen und fachlich sinnvoll (vgl. BayVGH, U.v. 20.6.2012 - 1 B 12.78 - NVwZ-RR 2012, 981).Soweit die Klägerin diesbezüglich auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.6.2012 - 1 B 12.78 - (juris) verweist, übersieht sie, dass der Verwaltungsgerichtshof auch dort die Erforderlichkeit der Herstellungskosten für den Erhalt des Gebäudes als Baudenkmal und die Abstimmung der Baumaßnahmen vor ihrem Beginn als Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung genannt hat.
- VG München, 08.10.2012 - M 8 K 11.1478
Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Aufzugseinbau; Dachgeschossausbau; vorherige …
§ 7 i EStG begünstigt ausschließlich Baumaßnahmen, die - gemessen am Zustand des Baudenkmals vor ihrem Beginn - geboten sind, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeizuführen; da diese Entscheidung nicht im Nachhinein getroffen werden kann, muss die Baumaßnahme in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden (…vgl. BFH Beschl. v. 8.9.2004 Az. X B 51/04 - juris Rdnr. 5; BayVGH Urt. v. 20.6.2012 Az. 1 B 12.78 - juris Rdnr. 18).Dem Steuerpflichtigen soll damit schon vor Beginn der Arbeiten klar sein, für welche Maßnahmen im Einzelnen die Erforderlichkeit im Sinn von § 7 i Abs. 1 Satz 1 EStG von der für die spätere Ausstellung der Grundlagenbescheinigung zuständigen Fachbehörde bejaht wird (BayVGH Urt. v. 20.6.2012 a.a.O.).
- VGH Bayern, 23.01.2014 - 2 B 13.2417
Denkmalschutz; Bescheinigung; Wohngebäude; Aufzugsanlage
Denn aus denkmalpflegerischer Sicht können durchaus auch Maßnahmen am Baudenkmal erwünscht sein, die nicht förderfähig sind, weil nicht "erforderlich", aber möglicherweise (nur) angemessen und fachlich sinnvoll (vgl. BayVGH, U.v. 20.6.2012 - 1 B 12.78 - NVwZ-RR 2012, 981). - VGH Bayern, 31.01.2019 - 2 BV 17.198
Anspruch auf Erteilung einer einkommensteuerrechtlichen Grundlagenbescheinigung
Da diese Entscheidung nicht im Nachhinein getroffen werden kann, muss die Baumaßnahme in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden (vgl. BFH, B.v. 8.9.2004 - X B 51.04 - juris; BVerwG, B.v. 8.7.2014 - 4 B 18.14 - juris; BayVGH, U.v. 20.6.2012 - 1 B 12.78 - NVwZ-RR 201, 981; U.v. 17.10.2013 - 2 B 13.1521 - BayVBl 2014, 179; U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - juris).Dem Steuerpflichtigen soll damit schon vor Beginn der Arbeiten klar sein, für welche Maßnahmen im Einzelnen die Erforderlichkeit im Sinn von § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG von der für die spätere Ausstellung der Grundlagenbescheinigung zuständigen Fachbehörde bejaht wird (vgl. BayVGH, U.v. 20.6.2012 a.a.O.).
- VGH Bayern, 21.12.2016 - 2 B 16.2107
Steuerliche Förderung für Baudenkmal
Denn aus denkmalpflegerischer Sicht können durchaus auch Maßnahmen am Baudenkmal erwünscht sein, die nicht förderfähig sind, weil nicht "erforderlich", aber möglicherweise (nur) angemessen und fachlich sinnvoll (vgl. BayVGH U.v. 20.6.2012 - 1 B 12.78 - NVwZ-RR 2012, 981). - VG München, 15.01.2020 - M 29 K 18.3892
Steuerbescheinigung, Abstimmung zwischen Landesamt für Denkmalpflege und …
Im Übrigen ist die Art und Weise, in der die Abstimmung im Einzelnen zu erfolgen hat, nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BayVGH, U.v. 20.6.2012 - 1 B 12.78 - juris Rn. 18).Rn. 39 Eine Abstimmung hätte jedoch vorausgesetzt, dass mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege nicht nur über die bereits durchgeführten Arbeiten an dem Baudenkmal gesprochen wird; sondern vielmehr muss dieses auch über den Umfang der Arbeiten und damit über die im Einzelnen vom Denkmalinhaber geplanten Schritte in Kenntnis gesetzt werden, um überhaupt in die Lage versetzt zu sein, die Erforderlichkeit (vgl. § 7 i Abs. 1 Satz 1 EStG: "nach Art und Umfang") beurteilen zu können (vgl. BayVGH, U.v. 20.6.2012 - 1 B 12.78 - juris Rn. 19 f.).
- VGH Bayern, 17.10.2013 - 2 B 13.1521
Zur sinnvollen Nutzung aus denkmalpflegerischer Sicht ist in der Landeshauptstadt …
Denn aus denkmalpflegerischer Sicht können durchaus auch Maßnahmen am Baudenkmal erwünscht sein, die nicht förderfähig sind, weil nicht "erforderlich", aber möglicherweise (nur) angemessen und fachlich sinnvoll (vgl. BayVGH U.v. 20.6.2012 - 1 B 12.78 - NVwZ-RR 2012, 981). - VG München, 24.10.2013 - M 11 K 13.2078
Erforderlichkeit einer Baumaßnahme zur sinnvollen Nutzung des Gebäudes als …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2023 - 8 A 10053/23
Anforderungen an die Abstimmung des Bauherrn mit der Denkmalfachbehörde
- VGH Bayern, 10.01.2023 - 1 ZB 22.1320
Denkmalschutzrechtliche Bescheinigung - Abstimmung der Baumaßnahmen
- VG Magdeburg, 15.12.2015 - 4 A 200/13
Denkmalrechtliche Bescheinigung nach § 20 Abs. 3 DenkmSchG LSA i. V. m. § 7 i …
- VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.730
Bescheinigung für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Baumaßnahmen an …
- VG Ansbach, 18.07.2018 - AN 17 K 16.01925
Anerkennung baulicher Aufwendungen im Rahmen der Erteilung einer …
- VGH Bayern, 15.09.2016 - 15 B 15.1377
Verfahrenseinstellung nach Erledigungserklärungen beider Parteien nach Antrag auf …
- VG Augsburg, 20.03.2013 - Au 4 K 12.1314
Zivilgerichtliche Verurteilung wegen fehlerhaftem Verkaufsprospekt keine neue …
- VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 19.213
Abstimmung einer Baumaßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege
- VG Ansbach, 15.12.2016 - AN 3 K 15.00799
Grundlagenbescheinigung für erhöhte steuerliche Absetzung der Kosten von …
- VG München, 15.12.2021 - M 29 K 20.2313
Steuerbescheinigung für erhöhte Absetzungen, Abstimmung der Baumaßnahmen
- VG Ansbach, 20.03.2014 - AN 3 K 13.01423
Denkmal; Dachgeschossausbau; Baugenehmigung; Steuerliche Anerkennung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 02.11.1979 - 1 B 12.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Form der Aufenthaltserlaubnis während des Asylverfahrens im Wege einer Duldung oder in anderer Form - Zulässigkeit der Androhung einer Abschiebung im Falle des negativen Abschlusses des Asylverfahrens - Zulässigkeit der Aufenthaltserlaubnisversagung für die Dauer des ...
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 12.10.1977 - I B 6.77
- BVerwG, 02.11.1979 - 1 B 12.78
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Voraussetzungen für einen …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1979 - 1 B 12.78
Das Berufungsgericht weicht nicht von dem Urteil des Senats vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - (NJW 1978, 507 [BVerwG 16.08.1977 - I C 15/76]) ab.
- BVerwG, 16.06.1982 - 1 B 952.79
Auferlegung der Verfahrenskosten bei Einstellung des Verfahrens wegen Erledigung …
Nach der Rechtsprechung des Senats ermöglicht die bloße Anfechtung von Bescheiden über die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht die Klärung der Frage, ob Asylbewerbern in anderer Weise als durch Duldung der Aufenthalt gestattet werden muß (vgl. etwa Beschlüsse vom 31. Oktober 1979 - BVerwG 1 B 336.77 -, vom 2. November 1979 - BVerwG 1 B 12.78 -, vom 14. November 1979 - BVerwG 1 B 280.77 - und vom 30. September 1981 - BVerwG 1 B 1415.79 -). - BVerwG, 30.09.1981 - 1 B 1415.79
Isolierte Anfechtung der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit …
Diese Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach die bloße Anfechtung von Bescheiden über die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht die Klärung der Frage ermöglicht, ob Asylbewerbern in anderer Weise als durch Duldung der Aufenthalt gestattet werden muß (vgl. etwa Beschlüsse vom 31. Oktober 1979 - BVerwG 1 B 336.77 -, vom 2. November 1979 - BVerwG 1 B 12.78 -, vom 14. November 1979 - BVerwG 1 B 280.77 -). - BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 830.80
Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung während eines Asylverfahrens - …
Nach der Rechtsprechung des Senats ermöglicht die bloße Anfechtung von Bescheiden über die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht die Klärung der Frage, ob Asylbewerbern in anderer Weise als durch Duldung der Aufenthalt gestattet werden muß (vgl. etwa Beschlüsse vom 31. Oktober 1979 - BVerwG 1 B 336.77 -, vom 2. November 1979 - BVerwG 1 B 12.78 -, vom 14. November 1979 - BVerwG 1 B 280.77 - und vom 30. September 1981 - BVerwG 1 B 1415.79 -). - BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 1420.79
Kostenentscheidung nach Einstellung des Verfahrens wegen Erledigterklärung der …
Nach der Rechtsprechung des Senats ermöglicht die bloße Anfechtung von Bescheiden über die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht die Klärung der Frage, ob Asylbewerbern in anderer Weise als durch Duldung der Aufenthalt gestattet werden muß (vgl. etwa Beschlüsse vom 31. Oktober 1979 - BVerwG 1 B 336.77 -, vom 2. November 1979 - BVerwG 1 B 12.78 -, vom 14. November 1979 - BVerwG 1 B 280.77 -, vom 30. September 1981 - BVerwG 1 B 1415.79 -). - BVerwG, 30.04.1982 - 1 B 654.80
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Senats, ermöglicht die bloße Anfechtung von Bescheiden über die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht die Klärung der Frage, ob Asylbewerbern in anderer Weise als durch Duldung der Aufenthalt gestattet werden muß (vgl. etwaBeschlüsse vom 31. Oktober 1979 - BVerwG 1 B 336.77 -, vom 2. November 1979 - BVerwG 1 B 12.78 -, vom 14. November 1979 - BVerwG 1 B 280.77 -, vom 30. September 1981 - BVerwG 1 B 1415.79 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".