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| LSG Hamburg, 23.09.2002 - L 1 B 121/98 KR |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17)
- OVG Brandenburg, 19.04.2001 - 4 B 37/01
Gegenstandswertfestsetzung bei Aufnahme in eine Kindertagesstätte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Potsdam, 31.08.2017 - 12 L 923/17 Die genannten Vorschriften gewähren aber keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98-).
- VG Potsdam, 30.08.2017 - 12 L 915/17 Die genannten Vorschriften gewähren aber keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98-).
- VG Potsdam, 01.08.2013 - 12 L 355/13 Die genannten Vorschriften gewähren aber keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998, 1 B 41/98, NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998, 1 B 121/98).
- VG Potsdam, 29.07.2019 - 12 L 549/19 Rn. 22 Die Antragsteller haben grundsätzlich auch keinen Anspruch darauf, dass ihr Sohn unter Überschreitung von bestehenden Kapazitäten in die Jahrgangsstufe 7 der Schule aufgenommen wird, weil die maßgeblichen Vorschriften keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten gewähren (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98-).
- VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19 Rn. 30 Der Antragsteller hat grundsätzlich auch keinen Anspruch darauf, unter Überschreitung von bestehenden Kapazitäten in die Jahrgangsstufe 7 der Schule aufgenommen zu werden, weil die maßgeblichen Vorschriften keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten gewähren (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98-).
- VG Potsdam, 29.07.2019 - 12 L 551/19 Rn. 29 Der Sohn der Antragstellerin hat grundsätzlich auch keinen Anspruch darauf, unter Überschreitung von bestehenden Kapazitäten in die Jahrgangsstufe 7 der Schule aufgenommen zu werden, weil die maßgeblichen Vorschriften keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten gewähren (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98-).
- VG Potsdam, 23.07.2019 - 12 L 546/19 Rn. 29 Der Antragsteller hat grundsätzlich auch keinen Anspruch darauf, unter Überschreitung von bestehenden Kapazitäten in die Jahrgangsstufe 7 der Schule aufgenommen zu werden, weil die maßgeblichen Vorschriften keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten gewähren (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98-).
- VG Potsdam, 18.06.2015 - 12 L 756/15
Schulrecht
Zwar gewähren die genannten Vorschriften keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98 -), die vorhandenen Kapazitäten sind aber auszuschöpfen. - VG Potsdam, 02.08.2012 - 12 L 347/12 Die genannten Vorschriften gewähren aber keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98-).
- VG Potsdam, 02.08.2012 - 12 L 307/12
- VG Potsdam, 27.08.2008 - 12 L 403/08
Anspruch eines Schülers auf Aufnahme in eine Begabtenklasse trotz Erschöpfung der …
- VG Potsdam, 23.07.2004 - 12 L 652/04
Durchsetzung der Aufnahme in eine gymnasiale Leistungsprofilklasse im Wege einer …
- VG Potsdam, 06.08.2019 - 12 L 592/19
- VG Potsdam, 24.07.2019 - 12 L 570/19
- VG Potsdam, 03.08.2012 - 12 L 407/12
- SG Hamburg, 27.11.2002 - S 21 KR 445/94
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