Rechtsprechung
| BVerwG, 12.04.2007 - 1 B 122.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Klärungsbedürftigkeit einer den Verfolgungsschutz ausschließenden Sicherheit in der Russischen Föderation; Vorliegen eines Widerspruchs mit der Rechtsprechung zur inländischen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 06.03.2006 - 9 B 02.30792
- BVerwG, 14.11.2006 - 1 PKH 68.06
- BVerwG, 12.04.2007 - 1 B 122.06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 12.04.2007 - 1 B 122.06
In seinem Urteil vom 8. Februar 2005 hat der Senat entschieden, dass ein Ausländer keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG hat, wenn er in einem anderen Staat bereits Schutz vor politischer Verfolgung gefunden hat und diesen Schutz weiterhin erlangen kann (BVerwGE 122, 376, Leitsatz 2).Er hat damals im Falle einer aus Syrien stammenden Klägerin mit türkischer Staatsangehörigkeit ausgeführt, das Berufungsgericht hätte prüfen und feststellen müssen, ob diese in Syrien vor asylrelevanten Übergriffen tatsächlich sicher war und weiterhin sicher wäre und ob sie nach Syrien zurückkehren könne (BVerwGE 122, 376 ).
- BVerwG, 05.04.2007 - 1 B 165.06
Voraussetzungen des Abschiebungsschutzes nach bei inländischer Fluchtalternative; …
Auszug aus BVerwG, 12.04.2007 - 1 B 122.06
Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 5. April 2007 auf eine Beschwerde der Beklagten gleichen Inhalts entschieden (BVerwG 1 B 165.06 ).Auch dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 5. April 2007 auf eine Beschwerde der Beklagten gleichen Inhalts entschieden (BVerwG 1 B 165.06 ).
- BVerwG, 22.03.2007 - 1 B 97.06
Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Begründung, Begründungsmangel, …
Auszug aus BVerwG, 12.04.2007 - 1 B 122.06
Zur Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 22. März 2007 in dem Verfahren BVerwG 1 B 97.06 (…Rn. 15) Bezug genommen. - BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06
Revisionsverfahren, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung, …
Auszug aus BVerwG, 12.04.2007 - 1 B 122.06
Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17. September 2006 auf eine Beschwerde der Beklagten gleichen Inhalts entschieden (BVerwG 1 B 102.06 - juris). - OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02
Auszug aus BVerwG, 12.04.2007 - 1 B 122.06
Allerdings gibt die Zurückverweisung dem Berufungsgericht die Gelegenheit, die in der zweiten Verfahrensrüge (Beschwerdebegründung S. 8 f. unter b) angesprochenen Gründe für die Änderung seiner Rechtsprechung zur Asylrelevanz der Ausbürgerung von aserbaidschanischen Staatsangehörigen armenischer Volkszugehörigkeit darzulegen und sich in der gebotenen Weise mit der hiervon abweichenden Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. etwa OVG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2006 - 1 LB 94/02 - juris) auseinanderzusetzen.
- VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 06.30538
Inländische Fluchtalternative für ethnische Armenier aus Aserbaidschan
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 6. März 2006 mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 12.4.2007 Az. 1 B 122/06 - juris) - wenn auch aus anderen Gründen - aufgehoben worden ist.Sofern es sich bei dem als inländische Fluchtalternative in Betracht kommenden Teil des Herkunftsstaats aber um ein Gebiet handelt, in dem der Herkunftsstaat keine Gebietsgewalt mehr ausübt und in dem der Betroffene vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm auch keine asylgleichen sonstigen Gefahren drohen, ist nicht ersichtlich, dass und aus welchen Gründen dieses Gebiet für aus politischen Gründen ausgebürgerte Staatsangehörige des Herkunftsstaats von vornherein als inländische Fluchtalternative ausscheiden sollte (vgl. BVerwG vom 12.4.2007 Az. 1 B 122/06 - juris RdNr. 9, vom 22.3.2007 Az. 1 B 97/06 - juris RdNr. 15).
- VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 07.30242
Aserbaidschan; russische Föderation; Staatsangehörigkeit; gewöhnlicher …
Sofern es sich bei dem als inländische Fluchtalternative in Betracht kommenden Teil des Herkunftsstaats aber um ein Gebiet handelt, in dem der Herkunftsstaat keine Gebietsgewalt mehr ausübt und in dem der Betroffene vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm auch keine asylgleichen sonstigen Gefahren drohen, ist nicht ersichtlich, dass und aus welchen Gründen dieses Gebiet für aus politischen Gründen ausgebürgerte Staatsangehörige des Herkunftsstaats von vornherein als inländische Fluchtalternative ausscheiden sollte (vgl. BVerwG vom 12.4.2007 Az. 1 B 122/06 - juris RdNr. 9, vom 22.3.2007 Az. 1 B 97/06 - juris RdNr. 15).
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