Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.1977 - XI 1213/77
- BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Leitet die Behörde aus den Verurteilungen des Ausländers in Würdigung der zugrundeliegenden Sachverhalte die Befürchtung her, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, so liegen diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291; 48, 299 [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]; Beschlüsse vom 2. Februar 1977 - BVerwG 1 B 251.76 - und vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 -).Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist zudem bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung grundsätzlich auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen, so daß es auf die von der Beschwerde angeführten Umstände, soweit sie nach diesem Zeitpunkt liegen, nicht ankommt (BVerwGE 48, 299; Beschluß vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -).
- BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Leitet die Behörde aus den Verurteilungen des Ausländers in Würdigung der zugrundeliegenden Sachverhalte die Befürchtung her, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, so liegen diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291; 48, 299 [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]; Beschlüsse vom 2. Februar 1977 - BVerwG 1 B 251.76 - und vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 -). - BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78
Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Eine vorherige behördliche Verwarnung setzt die Ausweisung insbesondere bei wiederholten gerichtlichen Verurteilungen grundsätzlich nicht voraus (Beschlüsse vom 6. Mai 1977 - BVerwG 1 B 59.77 - und vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).
- BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72
Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, ist auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umstanden nur einer, es sei denn, die Behörde nacht von ihren Ermessen dahin Gebrauch, daß nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414] , vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77 -), was sie hier aber ausweislich des Widerspruchsbescheides vom 31. Mai 1976, auf den das Berufungsgericht verwiesen hat, nicht getan hat. - BVerwG, 10.06.1975 - III C 64.74
Nichtstichtagsvertriebener - Reparationsschaden - Aufenthaltsvoraussetzungen
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Leitet die Behörde aus den Verurteilungen des Ausländers in Würdigung der zugrundeliegenden Sachverhalte die Befürchtung her, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, so liegen diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291; 48, 299 [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]; Beschlüsse vom 2. Februar 1977 - BVerwG 1 B 251.76 - und vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 -). - BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 2.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Leitet die Behörde aus den Verurteilungen des Ausländers in Würdigung der zugrundeliegenden Sachverhalte die Befürchtung her, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, so liegen diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291; 48, 299 [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]; Beschlüsse vom 2. Februar 1977 - BVerwG 1 B 251.76 - und vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 -). - BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist zudem bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung grundsätzlich auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen, so daß es auf die von der Beschwerde angeführten Umstände, soweit sie nach diesem Zeitpunkt liegen, nicht ankommt (BVerwGE 48, 299; Beschluß vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -). - BVerwG, 19.08.1977 - 1 B 56.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Ob nach diesen Grundsätzen, von denen auch die Vorinstanzen ausgegangen sind, die Ausweisung ermessensfehlerfrei verfügt worden ist, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, kann nur auf Grund der besonderen Umstände des konkreten Falles entschieden werden und ist deswegen keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, der im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO grundsätzliche Bedeutung zukommt (Beschluß vom 19. August 1977 - BVerwG 1 B 56.77 -). - BVerwG, 03.02.1978 - 1 B 26.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Ob auf die Gefahr der Wiederholung von Straftaten geschlossen werden kann, ist eine im wesentlichen von den Instanzgerichten allein zu entscheidende Frage der Beweis- und Tatsachenwürdigung, nicht aber eine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, die revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschluß vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 CB 25.77 - und vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -). - BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Leitet die Behörde aus den Verurteilungen des Ausländers in Würdigung der zugrundeliegenden Sachverhalte die Befürchtung her, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, so liegen diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291; 48, 299 [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]; Beschlüsse vom 2. Februar 1977 - BVerwG 1 B 251.76 - und vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 -). - BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 332.77
Rechtmäßigkeit einer Ausweisung
- BVerwG, 06.05.1977 - 1 B 59.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 09.06.1977 - 1 CB 25.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Sie wird dabei u.a. das Delikt, die Art und die Höhe der Strafe, den Unrechtsgehalt der Straftat, etwaige Vorstrafen, die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet sowie sein sonstiges Verhalten während dieser Zeit in die Abwägung einbeziehen (Beschlüsse vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78-, vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 486.78 -) Von dem Ermessen ist in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch zu machen (§ 114 VwGO).Wie der Senat in zahlreichen Entscheidungen ausgesprochen hat, ist ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer, es sei denn, die Behörde macht von ihrem Ermessen dahin Gebrauch, daß nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77-, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78-, vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 500.78 -).
- BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77
Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Ein im behördlichen Ermessen stehender Verwaltungsakt, der wie hier auf mehrere Gründe gestützt wird, ist auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer, es sei denn, die Behörde macht von ihrem Ermessen dahin Gebrauch, daß alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 und BVerwG 1 B 147.78 -). - BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 249.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Leitet die Behörde aus den Verurteilungen des Ausländers in Würdigung der zugrundeliegenden Sachverhalte die Befürchtung her, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, so liegen diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291 [292 f.]; 42, 133 [134, 138]; 48, 299 [301 f.]; Beschlüsse vom 23. November 1976 - BVerwG 1 B 220.76 -, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 -).Das gilt insbesondere für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 -, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 -) und für die Entscheidung der Frage, ob die vom Kläger geltend gemachten ehelichen und familiären Belange Vorrang vor dem mit der Ausweisung verfolgten öffentlichen Interesse beanspruchen (…Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 [a.a.O.], vom 20. September 1978 - BVerwG 1 CB 26.78 -).
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96
Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung - Dauer der …
Dies gilt jedoch nicht, wenn die Behörde von ihrem Ermessen dahin Gebrauch macht, daß alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (BVerwG, Beschl. v. 7.2.1973, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 29; BVerwG, Beschl. v. 27.6.1978 - 1 B 122.78 und 1 B 147.78). - BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78
Ausweisung eines Ausländers wegen Verurteilung wegen einer Straftat - …
Insbesondere kann die Frage, welches Gewicht den einzelnen im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigenden Umständen beigemessen werden darf, grundsätzlich nicht generell, sondern nur nach Maßgabe der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 -). - BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 183.77
Ausweisung auf Grund strafgerichtlicher Verurteilung - Ermessensentscheidung der …
Sie wird dabei u.a. die Art des Delikts und den Unrechtsgehalt der Straftat in die Abwägung einbeziehen (Beschlüsse vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 -, vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 486.78 -). - BVerwG, 14.12.1978 - 1 B 500.78 Wie sich aus den angefochtenen Bescheiden ergibt, haben Ausländer- und Widerspruchsbehörde ihr Ermessen auf die spezialpräventiven Erwägungen auch derart gestützt, daß diese die Ausweisung allein und nicht etwa nur zusammen mit außerdem angestellten generalpräventiven Erwägungen tragen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 -).
- BVerwG, 26.10.1978 - 1 B 204.78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Ausweisung eines …
In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß dabei u.a. auch die Dauer des Aufenthalts des Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen ist (Beschlüsse vom 19. August 1977 - BVerwG 1 B 56.77 -, vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 -, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 -). - BVerwG, 15.02.1979 - 1 B 102.79
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Ob danach die Ausweisung ermessensfehlerfrei verfügt worden ist, insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, kann nur aufgrund der besonderen Umstände des konkreten Falles entschieden werden und ist deswegen keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, der im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 -). - BVerwG, 26.07.1978 - 1 B 192.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Die vom Kläger angesprochenen Fragen, ob eine die Befürchtung weiterer Rechtsverstöße begründende Neigung des Klägers zu Eigentumsdelikten zu bejahen ist, ob die Ausweisung des Klägers dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht und welches Gewicht den einzelnen bei der Ermessensabwägung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG zu berücksichtigenden Gesichtspunkten beigemessen werden darf, beurteilen sich hier ausschließlich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und haben deswegen keine grundsätzliche Bedeutung (Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 - mit Nachw.).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 18.02.1981 - 1 B 122.78 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 18.02.1981 - 1 B 122.78
- BVerwG, 03.09.1981 - 3 C 55.81
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