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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.12.1992 - 1 B 123.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12772
BVerwG, 29.12.1992 - 1 B 123.92 (https://dejure.org/1992,12772)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.1992 - 1 B 123.92 (https://dejure.org/1992,12772)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 1992 - 1 B 123.92 (https://dejure.org/1992,12772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisungsverfügung wegen einer strafgerichtlichen Verurteilung, bei der ein Agent Provocateur mitgewirkt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1992 - 1 B 123.92
    Nach ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats ist eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts - …

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1992 - 1 B 123.92
    Diese Rechtsprechung beruht wesentlich auf der Erkenntnis, daß das Gesetz zwischen dem Ausweisungsverfahren und dem auf eine erneute Gestattung des Aufenthalts gerichteten Verfahren deutlich trennt (Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119).
  • BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89

    Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer …

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1992 - 1 B 123.92
    Im übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Ausländerbehörde bei einer Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ihrer Entscheidung zugrunde legen darf, wenn sich eine weitere Aufklärung nicht aufdrängt, was namentlich dann der Fall ist, wenn - wie in der Regel und auch im vorliegenden Fall - nichts dafür ersichtlich ist, daß sie den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht (Beschluß vom 8. Mai 1989 - BVerwG 1 B 77.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 118).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1992 - 1 B 123.92
    Auch das neue Ausländergesetz hat nichts daran geändert, daß bei der gerichtlichen Nachprüfung eine Ausweisungsverfügung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen ist (Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04

    Tatbezogene Ausnahmen von der Regelausweisung nur beim Fehlen von spezial- und …

    Der Senat ist ungeachtet der Tatsache, dass die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsentscheidung bezogen auf den Zeitpunkt ihres Ergehens zu beurteilen ist, an einer Heranziehung und Auswertung späterer Verurteilungen nicht gehindert, wenn und soweit ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt des Ergehens der Ausweisungsverfügung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (BVerwG, Beschluss vom 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, InfAuslR 1990, 4; Beschluss vom 16.11.1992 - 1 B 197/92 -, InfAuslR 1993, 121; Beschluss vom 30.11.1992 - 1 B 65/91 -, InfAuslR 1993, 261).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 224.94

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung nach Beurteilung der Sachlage und …

    Nach ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats ist eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung bestand (BVerwGE 60, 133 ; Beschluß vom 29. Dezember 1992 - BVerwG 1 B 123.92 -).
  • VG München, 11.09.2009 - M 6b K 09.55

    Entzug der Fahrerlaubnis; Verurteilung wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit …

    zu unsubstantiiert, um ernste Zweifel zu begründen (vgl. zur Beiziehung von Strafakten im Verwaltungsprozess BVerwG vom 29.12.1992, Az.: 1 B 123/92; BayVGH vom 6.9.2007, Az.: 24 CS 07.1895 und vom 12.3.2007, Az.: 24 ZB 06.1715, zitiert juris).
  • BVerwG, 28.07.1993 - 1 B 110.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Das gilt auch, wenn die Ausweisungsverfügung mit der Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis gekoppelt ist (Beschluß vom 29. Dezember 1992 - BVerwG 1 B 123.92).
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