Rechtsprechung
| BVerwG, 05.09.1997 - 1 B 124.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde gerichtet auf eine Rechtsfrage des auslaufenden Rechts
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.1997 - A 1 S 133/96
- BVerwG, 05.09.1997 - 1 B 124.97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 1 B 124.97
Es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargetan und ersichtlich sein (Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 m.w.N.).
- BVerwG, 22.12.1999 - 10 B 6.98
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, keine grundsätzliche Bedeutung zu; denn das die Zulassung der Revision rechtfertigende Ziel, mit der Revision der Erhaltung der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen, kann grundsätzlich nicht mehr erreicht werden, wenn sich die zu klärende Rechtsfrage im Zusammenhang mit früherem oder auslaufendem Recht stellt und ihre Beantwortung deshalb nicht für die Zukunft richtungweisend sein kann (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; Beschluß vom 20. September 1995 - BVerwG 6 B 11.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 6; Beschluß vom 5. September 1997 - BVerwG 1 B 124.97 -).
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