Rechtsprechung
| BVerwG, 04.10.1988 - 1 B 125.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mehrfache Begründung der Berufungsentscheidung in je selbstständig tragender Weise - Rechtmäßigkeit einer auf spezialpräventive Erwägungen gestützten Ausweisungsverfügung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.1988 - 11 S 2696/87
- BVerwG, 04.10.1988 - 1 B 125.88
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der …
Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 B 125.88
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine auf spezialpräventive Erwägungen gestützte Ausweisungsverfügung nach strafgerichtlicher Verurteilung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG) bei der Beurteilung der für die Gefahrenprognose maßgebenden Gesamtpersönlichkeit des Ausländers einen bis zu dem für die Rechtmäßigkeitsprüfung maßgebenden Zeitpunkt eingetretenen Reifeprozeß - etwa aufgrund von Bemühungen um Erziehung und Resozialisierung im Strafvollzug - berücksichtigen muß (vgl. z.B. Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 ).
- BVerwG, 26.10.1988 - 1 B 143.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Darauf hat der Senat in seinem Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 ) hingewiesen (vgl. ferner Beschluß vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 B 125.88 -).
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