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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 127.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6922
BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 127.86 (https://dejure.org/1986,6922)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1986 - 1 B 127.86 (https://dejure.org/1986,6922)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1986 - 1 B 127.86 (https://dejure.org/1986,6922)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des aufenthaltsrechtlichen Schutzes eines Verlöbnisses mit einem deutschen Staatsangehörigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 127.86
    Es ist nicht zweifelhaft, daß die danach maßgebenden Regeln nicht nur bei Entscheidungen über die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG, sondern auch bei Entscheidungen über die nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund des § 7 Abs. 4 AuslG im Rahmen der zu dieser Vorschrift entwickelten Grundsätze (BVerwGE 65, 174) gelten.
  • BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84

    Vorliegen einer möglichen Beeinträchtigung der Eheschließungsfreiheit durch eine …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 127.86
    Der beschließende Senat hat sich wiederholt mit der Frage des aufenthaltsrechtlichen Schutzes eines Verlöbnisses mit einem deutschen Staatsangehörigen befaßt, und zwar auch für die Fälle, in denen der Zeitpunkt der Eheschließung aus einem Grunde völlig ungewiß ist, der nicht in die Sphäre der Verlobten fällt (Beschluß vom 2. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 114.84 - InfAuslR 1985, 130 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 16. Mai 1979 - 1 BvR 442/79 -).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82

    Scheidung des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 127.86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, daß und unter welchen Voraussetzungen nach der Ehescheidung der Aufenthalt eines Ausländers beendet werden darf, der ihm lediglich wegen seiner Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen ermöglicht worden ist (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42).
  • BVerwG, 10.03.1986 - 1 B 37.86

    Scheidung der Ehe eines Ausländers und einer Deutschen als Grund für die …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 127.86
    Auch das hat der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen (Beschlüsse vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 125.85 - vom 10. März 1986 - BVerwG 1 B 37.86 -).
  • BVerfG, 21.07.1986 - 2 BvR 411/86
    Auszug aus BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 127.86
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 15. August 1984 - 2 BvR 965/84 - vom 21. Juli 1986 - 2 BvR 411/86 -).
  • BVerfG, 15.08.1984 - 2 BvR 965/84
    Auszug aus BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 127.86
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 15. August 1984 - 2 BvR 965/84 - vom 21. Juli 1986 - 2 BvR 411/86 -).
  • BVerwG, 01.11.1985 - 1 B 125.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 127.86
    Auch das hat der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen (Beschlüsse vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 125.85 - vom 10. März 1986 - BVerwG 1 B 37.86 -).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89

    Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Möglichkeit zur Geltendmachung im …

    Diese Grundsätze gelten sowohl für die Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als auch für die nachträgliche zeitliche Beschränkung befristeter und unbefristeter Aufenthaltserlaubnisse (Beschlüsse vom 10. März 1986 - BVerwG 1 B 37.86-, vom 22. August 1986 - BVerwG 1 B 127.86- vom 18. Januar 1989 - BVerwG 1 B 5.89 -).
  • BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 76.87

    Aufenthaltsrechtlicher Schutz durch ein Verlöbnis eines Ausländers mit einer …

    Er hat u.a. dahin erkannt, daß einem Ausländer, gegen dessen Anwesenheit im Bundesgebiet öffentliche Interessen sprechen, in der Regel der weitere (langfristige) Aufenthalt auch im Falle eines Verlöbnisses mit einer Deutschen verwehrt werden dürfe, wenn der Zeitpunkt der beabsichtigten Eheschließung völlig ungewiß sei (vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Mai 1983 - BVerwG 1 B 75.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 47; vom 2. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 114.84 - InfAuslR 1985, 130), und daß unter solchen Umständen die Ausländerbehörde grundsätzlich auch nicht des Verlöbnisses wegen von einer im übrigen gerechtfertigten Befristung einer Aufenthaltserlaubnis des Ausländers abzusehen braucht (Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 B 127.86 -).
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