Rechtsprechung
| BVerwG, 01.06.1993 - 1 B 128.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund und Anforderungen an ihre Darlegung - Beendigung eines Verfahrens zur Aufnahme als Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit bei kaum verfahrensrechtlicher Ausgestaltung - Bestehen eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.05.1992 - 5 B 90.2061
- BVerwG, 01.06.1993 - 1 B 128.92
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …
Auszug aus BVerwG, 01.06.1993 - 1 B 128.92
Der den Klägern ausgestellte Vertriebenenausweis konnte eine Bindungswirkung nur hinsichtlich der in ihm als Voraussetzung der Vertriebeneneigenschaft getroffenen Feststellungen entfalten (Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - …und Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 und 23, S. 12 bzw. 29). - BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit
Auszug aus BVerwG, 01.06.1993 - 1 B 128.92
Der den Klägern ausgestellte Vertriebenenausweis konnte eine Bindungswirkung nur hinsichtlich der in ihm als Voraussetzung der Vertriebeneneigenschaft getroffenen Feststellungen entfalten (Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - und Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 und 23, S. 12 bzw. 29).
- BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 23/96
Aussiedlereigenschaft bei erneuter Vertreibung aus Rumänien, Rücknahme von …
Schon deswegen kann dem Vertriebenenausweis der Klägerin keine rechtsverbindliche Aussage über eine möglicherweise eingetretene zweite Vertreibung entnommen werden (vgl. dazu BVerwG, RLA 1962, 169, 170; BVerwG, Beschluß vom 1. Juni 1993 - 1 B 128/92 -). - VGH Hessen, 16.07.1999 - 12 UE 2818/98
Feststellungsklage - Statusdeutscher
Weder der Vertriebenen- oder Flüchtlingsausweis nach § 15 BVFG a. F. noch die Spätaussiedler-Bescheinigung nach § 15 BVFG n. F. enthalten verbindliche Feststellungen über den Status nach Art. 116 Abs. 1 GG (BVerwG, 01.06.1993 -- 1 B 128.92 --; BVerwG, 22.08.1979 -- 8 C 17.79 --, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 22; BVerwG, 30.11.1982 -- 1 C 72.78 --, JZ 1983, 539; OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1995 -- 25 A 150/95 --, DVBl. 1996, 217 (Ls.)). - OVG Hamburg, 08.12.2000 - 5 Bs 215/00
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Herausgabe von Personalausweis und …
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- VGH Hessen, 27.07.1998 - 12 UZ 2125/98
STATUSDEUTSCHER; RECHTSSCHUTZBEDÜRFNIS; STAATSANGEHÖRIGKEIT; URKUNDE; AUSWEIS
Rn. 6 Im Falle der Klägerinnen fehlt es zumindest an einer auch gegenüber dem Beklagten rechtsverbindlichen Klärung der Statusdeutscheneigenschaft (zur Bindungswirkung eines Vertriebenenausweises und eines Personalausweises vgl. z. B. BVerwG, 01.06.1993 - 1 B 128/92 -), und der Beklagte hat bisher über diese Eigenschaft der Klägerinnen nicht selbst entschieden, er hat die Klägerinnen aber im Rahmen der Entscheidung über eine Aufenthaltsgenehmigung als Ausländer behandelt und ist im Übrigen kraft Gesetzes zu deren Abschiebung nach Israel verpflichtet, falls deren Asylklage rechtskräftig abgewiesen wird. - VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 4 K 13.01140
"Aufnahmefinden" i.S.v. Art. 116 Abs. 1 GG bei einem nichtdeutschen Ehegatten …
Der Vertriebenenausweis ist für das Tatbestandsmerkmal des Aufnahmefindens in Art. 116 Abs. 1 GG ohne Bedeutung (BVerwG, B.v. 1.6.1993, InfAuslR 1993, 313). - VG Sigmaringen, 17.04.2000 - 1 K 447/99
Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung; Prüfung des Vorliegens einer …
Soweit die Kläger der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (insbes. Beschluss vom 01.06.1993 - 1 B 128.92 -) Gegenteiliges entnehmen wollen, teilt die Kammer ihre Auffassung nicht. - VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140
Verlust der Rechtsstellung eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes im …
Der Vertriebenenausweis ist für das Tatbestandsmerkmal des Aufnahmefindens in Art. 116 Abs. 1 GG ohne Bedeutung (BVerwG, B.v. 1.6.1993, InfAuslR 1993, 313 [BVerwG 01.06.1993 - 1 B 128.92] ).
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