Rechtsprechung
| BVerwG, 30.01.1996 - 1 B 13.96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Widerruf einer Heimerlaubnis - Unzuverlässigkeit des Klägers und fehlende Gewährleistung einer Betreuung pflegebedürftiger Bewohner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heimrecht: Voraussetzungen für die Erteilung bzw. den Widerruf einer Heimerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1995 - 5 L 94/95
- BVerwG, 30.01.1996 - 1 B 13.96
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - 12 A 2630/07
Rechtfertigung von Anordnungen gegenüber einem Pflegeheim bei noch nicht …
Rn. 28 - 1 B 13.96 -, GewArch 1996, 245,. - VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 6 S 2579/16
Zuständigkeit der Länder für die personellen Anforderungen für stationäre …
Rn. 109 Die Zielsetzung der Landespersonalverordnung, die personellen Anforderungen an stationäre Einrichtungen so zu gestalten, dass dort über differenzierte Anforderungen an das eingesetzte Personal eine gute Qualität in der Betreuung und Pflege der Menschen, verbunden mit einem hohen Maß an Lebensqualität, Selbstbestimmung und Teilhabe, gewährleistet ist, stellt ein solches legitimes Gemeinwohlziel dar (vgl. hierzu bereits in anderem Zusammenhang zum früheren Heimgesetz des Bundes BVerwG, Beschluss vom 30.01.1996 - 1 B 13.96 -, GewArch 1996, 245, dem folgend zum früheren Landesheimgesetz das Urteil des Senats vom 19.06.2013 - 6 S 239/13 -, VBlBW 2014, 62 Rn. 32 : "herausragende Bedeutung der Betreuungsfähigkeit der Heime" im Interesse der gesetzgeberischen Zielsetzung, "die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen"). - VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 6 S 239/13
Anordnungen der Heimaufsichtsbehörde gegenüber dem Heimträger bezüglich …
In dieser Anforderung kommt zusammen mit der Regelung in § 6 Abs. 2 Nr. 3 LHeimG zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber seiner aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 LHeimG folgenden Zielsetzung gemäß, die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen, der Betreuungsfähigkeit der Heime eine herausragende Bedeutung zumisst (vgl. zum Heimgesetz des Bundes: BVerwG, Beschluss vom 30.01.1996 - 1 B 13.96 -, GewArch 1996, 245).
- BVerwG, 17.02.2009 - 8 B 98.08
Abhängigkeit des Rehabilitierungsverfahrens in Deutschland von einem in Russland …
Ein Revisionsverfahren kann nicht zur Klärung von Rechtsfragen beitragen, die sich lediglich für einen anderen Entscheidungsgrund stellen (Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 B 13.96 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 8). - VG Regensburg, 06.07.2020 - RN 5 S 20.717
"Dekubitus" als erheblicher Mangel im Pflegeheim
In dieser Anforderung kommt zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber seiner aus Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 PfleWoqG folgenden Zielsetzung gemäß, die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen, der Betreuungsfähigkeit der Heime eine herausragende Bedeutung zumisst (vgl. zum Heimgesetz des Bundes: BVerwG, B.v. 30.1.1996 - 1 B 13.96 - GewArch 1996, 245). - VG Aachen, 13.02.2019 - 8 L 341/18
Pflegeeinrichtung; Heimrecht; Personal; Personalausstattung; Altenpflege
Rn. 42 vgl. (zum Heimgesetz) BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1996 - 1 B 13/96 - Rn. 6, juris. - VG Minden, 22.02.2012 - 6 L 95/12
Zulässigkeit des Betreibens von zwei Wohneinrichtungen und …
Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.1.1996 - 1 B 13.96 -, GewArch 1996, 245 = Buchholz 451.44 Nr. 8 (zu § 6 Abs. 3 Satz 3 HeimG a.F.) = juris.
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