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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.1994 - 1 B 134.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9623
BVerwG, 24.03.1994 - 1 B 134.93 (https://dejure.org/1994,9623)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1994 - 1 B 134.93 (https://dejure.org/1994,9623)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1994 - 1 B 134.93 (https://dejure.org/1994,9623)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet, …

    Der Senat ist durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2005, der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abzuhelfen, Gericht der Hauptsache geworden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1962 - BVerwG 5 B 76.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32, vom 24. März 1994 - BVerwG 1 B 134.93 - InfAuslR 1994, 395 und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 VR 13.02 - nicht veröffentlicht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 18 B 2533/06

    Abschiebung Sperrwirkung Wiedereinreise Folgenbeseitigung Befristung …

    BVerwG, Beschlüsse vom 17.5.2004 - 1 VR 1.04 -, InfAuslR 2005, 103, und vom 13.9.2005 - 1 VR 5.05 -, InfAuslR 2005, 462 -, auch Beschlüsse vom 24.3.1994 - 1 B 134.93 -, InfAuslR 1994, 395, und vom 4.2.1998 - 1 B 9.98 -, InfAuslR 1998, 220.

    BVerwG, Beschlüsse vom 24.3.1994 - 1 B 134.93 -, und vom 17.5.2004 - 1 VR 1.04 - , jeweils a.a.O. .

  • VG Stuttgart, 28.07.2022 - 18 K 2024/22

    Betrieb einer Spielstätte; Abänderung eines Beschlusses im Verfahren auf Erlass …

    Schließlich liegt selbst in einer (reinen) Zulassung der Revision gegen eine Entscheidung in der Hauptsache noch keine Änderung der Sachlage (BVerwG, Beschluss vom 24.03.1994 - 1 B 134.93 -, juris Rn. 3).

    Rn. 23 Aus alledem folgt, dass ein "veränderter Umstand" i.S.v. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO durch ein obergerichtliches Judikat jedenfalls dann nicht vorliegt, wenn sich diesem keine Aussage zum Fortbestand der rechtlichen Prämissen entnehmen lässt, welche das erkennende Gericht seiner Ausgangsentscheidung zugrunde gelegt hat, aus dem obergerichtlichen Judikat also nicht hinreichend sicher darauf geschlossen werden kann, dass die rechtlichen Prämissen der Ausgangsentscheidung einer Überprüfung im Instanzenzug heute nicht mehr standhalten würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.03.1994 - 1 B 134.93 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 17.05.2004 - 1 VR 1.04

    D (A), Türken, Assoziationsberechtigte, Ausweisung, Straftäter, Drogendelikte, …

    Danach ist eine von der Einschätzung der Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens unabhängige Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. Beschluss vom 24. März 1994 - BVerwG 1 B 134.93 - InfAuslR 1994, 395).
  • VGH Hessen, 30.04.1996 - 6 Q 1069/96

    Gericht der Hauptsache; GVG § 17a gilt auch bei Verweisung wegen instanzieller …

    Gericht der Hauptsache ist nicht notwendig das Gericht, das den mit dem Abänderungsantrag angegriffenen Beschluß erlassen hat, sondern das Gericht, bei dem die Hauptsache anhängig oder anhängig zu machen ist, das heißt in der Regel das Verwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1980 - 7 C 88/87 - NVwZ 1988, 1024 f., Beschluß vom 24. März 1994 - 1 B 134.93 - InfAuslR 1994, 395; Hess.VGH, Beschluß vom 13. August 1986 - 5 TH 2280/85 - Seiten 3 und 4 des amtlichen Umdrucks;… Kopp, VwGO, 10. Auflage, Rdnr. 115 zu § 80;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, 1986, Rdnr. 825).
  • BVerwG, 04.12.2009 - 2 WDB 4.09

    Einbehaltung von 50% der Dienstbezüge und Ausspruch eines Uniformtrageverbots …

    Die Einlegung der Berufung durch die Wehrdisziplinaranwaltschaft besagt als Tatsache an sich nichts über die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels, sondern bewirkt lediglich, dass derselbe, vom Truppendienstgericht festgestellte Disziplinarsachverhalt - es handelt sich insoweit um eine maßnahmebeschränkte Berufung - einer erneuten Prüfung durch die nächste Instanz zugeführt wird (vgl. dazu Beschluss vom 24. März 1994 - BVerwG 1 B 134.93 - InfAuslR 1994, 395 f.).
  • VGH Hessen, 10.03.2016 - 3 B 2796/15
    Dementsprechend ist das Rechtsschutzbedürfnis für auf ein auf § 80 Abs. 7 VwGO gestütztes Abänderungsbegehren auch dann noch gegeben, wenn der Ausländer nach einem insgesamt erfolglos verlaufenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgeschoben worden ist und das Hauptsacheverfahren noch anhängig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.03.1994 -1 B 134.93 -, juris und Beschluss vom 13.09.2014 -1 VR 5.05 (1 C 7.04) -, juris).
  • VG München, 07.08.2023 - M 10 S7 23.50803

    Dublin-Verfahren (Zielstaat Italien), Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz …

    Rn. 10 a) Die Zulassung der Revision in einem anderen Gerichtsverfahren stellt keine entscheidungserhebliche Änderung der Sach- und Rechtslage zugunsten der Antragstellerin dar, weil die Zulassung einer Revision regelmäßig keine Rückschlüsse über deren Erfolgsaussichten ermöglicht (vgl. bereits BVerwG, B.v. 24.3.1994 - 1 B 134.93 - juris Rn. 3;… Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL August 2022, § 80 VwGO Rn. 586).
  • VG Gelsenkirchen, 09.12.2005 - 16 L 1726/05

    Beteiligte

    Rn. 6 Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. März 1994 - 1 B 134.93 -, InfAuslR 1994, 395; Kopp/Schenke, VwGO, § 80, Rn. 200 Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rn. 386 Fn. 1343; anderer Ansicht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. August 1987 - 3 B 980/86 -, DVBl 1988, 114 (obiter dictum).
  • VG Bayreuth, 11.08.2023 - B 7 S 23.30633

    Abänderungsantrag, nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage aufgrund der …

    Denn die Zulassung der Berufung - die als Zulassungsgrund die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache benennt - besagt als solche nichts über deren Erfolgsaussicht (vgl. hierzu BVerwG B.v. 24.3.1994 - 1 B 134/93 - juris Rn. 3).
  • VG München, 17.01.2011 - M 25 S 10.5733

    Antrag auf Aufhebung der Vollziehung nach erfolgter Abschiebung; …

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 10.97
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