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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.1987 - 1 B 135.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2517
BVerwG, 03.12.1987 - 1 B 135.86 (https://dejure.org/1987,2517)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1987 - 1 B 135.86 (https://dejure.org/1987,2517)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1987 - 1 B 135.86 (https://dejure.org/1987,2517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1340 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 366
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1987 - I ZR 121/85

    "Professorentitel in der Arzneimittelwerbung"; Werbung mit einem im Ausland …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 B 135.86
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. Mai 1987 - I ZR 121/85 - (NJW 1987, 2930 [BGH 27.05.1987 - I ZR 121/85]) darauf hingewiesen, daß "es bekanntermaßen auch Professoren gibt, die keine Lehrtätigkeit ausüben, sondern nur in der Forschung oder Wissenschaftsleitung tätig sind".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 19 A 3006/06

    Verbotswirkung einer in Nordrhein-Westfalen vor 2005 erteilten Zustimmung zur …

    Zur Einordnung der Bezeichnung "Professor" in anderen rechtlichen Zusammenhängen vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1987 1 B 135.86 , NVwZ 1988, 366, juris, Rdn. 11; Nds. OVG, Urteil vom 21. Oktober 2002 10 L 422/00 , NdsVBl.
  • BayObLG, 05.08.1999 - 5St RR 136/99

    Führen einer einem akademischen Grad zum Verwechseln ähnlichen Bezeichnung

    H. C." (BU S. 5), führte also nicht einmal die ausländische Bezeichnung "Honorary Doctor of Divinity" in der Originalfassung (vgl. dazu BVerwG NVwZ 1988, 366; BayObLG …
  • VG Düsseldorf, 23.06.2006 - 15 K 3817/04

    Berechtigung zum Führen eines Professorentitels

    Rn. 63 vgl. zu § 2 Abs. 1 GFaG: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1987, 1 B 135/86, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1988, 366 f.
  • OLG Naumburg, 27.10.2010 - 5 U 91/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Benutzung eines slowakischen Doktortitels durch …

    Unzulässig war das Führen ausländischer Grade mit deutscher Bezeichnung zumindest immer dann, wenn eine Gleichwertigkeit nicht annähernd bestand (BVerwG NVwZ 1988, 366).
  • BayObLG, 30.06.1993 - 4St RR 95/93
    Die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts lassen auch nicht erkennen, wie es zu der Annahme gelangt ist, bei der vom Angeklagten verwandten Bezeichnung "Professor" in der Kurzform "Prof." handele es sich um einen Ehrentitel im Sinne des Ordensgesetzes, d.h. eine Bezeichnung, die ohne jede oder zumindest "nennenswerte" Beziehung zur Tätigkeit an einer Hochschule verliehen worden ist (BVerwG NVwZ 1988, 366/367; LG Saarbrücken NJW 1976, 1160; AG Ulm MedR 1985, 189/191;… LK/Bubnoff StGB 10. Aufl. § 132 a Rn. 9;… Zimmerling Akademische Grade und Titel 1990 Rn. 183; Hillmann VerwA 1988, 370/386 f).

    Ist die im Ausland gebräuchliche Abkürzung des Titels auch mit der in Deutschland üblichen Abkürzung der deutschen Amtsbezeichnung identisch, so ist ihre Verwendung anstatt des Gebrauches der vollständigen und von der deutschen Amtsbezeichnung abweichenden Bezeichnung jedenfalls dann unzulässig, wenn die Voraussetzungen, unter denen die Bezeichnung erlangt worden ist, auch nicht annähernd den Bestimmungen entsprechen, unter denen inländische Hochschullehrer die Bezeichnung erlangen (vgl. BVerwG NVwZ 1988, 366;… Zimmerling Rn. 189; Hillmann S. 387;… a.A. Thieme Deutsches Hochschulrecht 2. Aufl. Rn. 472).

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 422/00

    Voraussetzungen des Führens eines von einer ausländischen Hochschule verliehenen …

    Demgegenüber stellt sich die Bezeichnung Professor in der Bundesrepublik Deutschland als bloßer Ehrentitel dar, wenn die (ausländische) Professorenbezeichnung nicht mit Rücksicht auf eine nennenswerte Tätigkeit in einer wissenschaftlichen Institution verliehen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 1 B 135/86 -, NVwZ 1988, 366 (367);… Ziekow, a. a. O.).
  • VG München, 18.06.2013 - M 16 K 11.6109

    Arztrecht; Feststellungsklage; Führen der Bezeichnung "Professor"; ausländische …

    Hierfür ist erforderlich, dass der Titel von der hierfür befugten Stelle wirksam verliehen wurde und der Betroffene auch im nennenswerten Umfang für eine mit deutschen wissenschaftlichen Hochschulen vergleichbare ausländische Bildungsstätte in einer Weise tätig ist, die der Tätigkeit inländischer Hochschullehrer entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 3.12.1987 - 1 B 135/86 - juris m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2001 - 21 BG 4771/99
    Soweit der Beschuldigte im übrigen Unterlagen über gehaltene Vorträge oder die Teilnahme an Diskussionsveranstaltungen oder Ähnliches mehr vorgelegt hat, betrifft dies nicht Tätigkeiten im Rahmen seiner Eingliederung in die Universität von Zacatecas (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.12.1987, NVwZ 1988, 366 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 9 S 1999/97

    Führungsgenehmigung für ausländischen Professorentitel - rückwirkende …

    Nach der damaligen Rechtsprechung war die Führung eines Titels wie "Professor" in der deutschen Form dann unbefugt, wenn der Titelinhaber keine nennenswerte Tätigkeit in den Bereichen von Lehre und Forschung an "seiner" Universität ausübte, wenn also von einer auf Dauer ausgerichteten Eingliederung in die ausländische Universität keine Rede sein konnte (BVerwG, Beschluß vom 03.12.1987, NVwZ 1988, 366 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 25.07.1987, NJW 1987, 2930;… vgl. dazu auch Zimmerling, a.a.O., S. 298 m.w.N.).
  • BayObLG, 15.02.1991 - RReg. 4 St 193/90
    Die Führung einer von einer ausländischen Hochschule ordnungsgemäß verliehenen Professorenbezeichnung als Berufsbezeichnung in der Originalform ist grundsätzlich zulässig, wenn keine Sonderregelungen (vgl. z.B. Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen § 141 Abs. 1) vorliegen (BVerwG NVwZ 1988, 366; BayObLG …
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