Rechtsprechung
| BVerwG, 18.07.1996 - 1 B 139.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf gemeinschaftsrechtliche Fragen - Pflicht zur Vorlage einer Entscheidung an den ...
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 05.03.1996 - 1 BA 27/95
- BVerwG, 18.07.1996 - 1 B 139.96
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1996 - 1 B 139.96
Ist ein Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, kommt die Zulassung der Revision nur in Betracht, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und durchgreift (Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20; Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4). - BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1996 - 1 B 139.96
Ist ein Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, kommt die Zulassung der Revision nur in Betracht, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und durchgreift (Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20; Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4). - BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1996 - 1 B 139.96
Es kann nicht zweifelhaft sein, daß Art. 14 ARB 1/80 nicht über Art. 48 EGV und dessen Umsetzung durch § 12 AufentnG/EWG hinausgeht (vgl. Art. 59 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen EWG) - Türkei vom 23. November 1970 (BGBl 1972 II 385; Beschluß vom 10. Februar 1995 - BVerwG 1 B 221.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 5).
- BVerwG, 18.09.1995 - 1 B 129.95
Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1996 - 1 B 139.96
Daher ist auch nicht klärungsbedürftig, daß eine Ausweisung, die den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen entspricht, auch von Art. 14 ARB 1/80 gedeckt wird (Beschluß vom 16. Mai 1995 - BVerwG 1 B 125.94 - und vom 18. September 1995 - BVerwG 1 B 129.95 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 4 = InfAuslR 1996, 10). - BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 125.94
Aufenthaltsrechtlicher Status aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/ 80 - Angehörige der …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1996 - 1 B 139.96
Daher ist auch nicht klärungsbedürftig, daß eine Ausweisung, die den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen entspricht, auch von Art. 14 ARB 1/80 gedeckt wird (Beschluß vom 16. Mai 1995 - BVerwG 1 B 125.94 - und vom 18. September 1995 - BVerwG 1 B 129.95 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 4 = InfAuslR 1996, 10). - BVerwG, 25.03.1994 - 3 B 77.93
Landwirtschaftlich genutzte Fläche - Teilbetriebsabsetzung eines Nichtvermarkters …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1996 - 1 B 139.96
Im Hinblick auf gemeinschaftsrechtliche Fragen ist eine Rechtssache dann von grundsätzlicher Bedeutung, wenn dargelegt ist, daß in dem erstrebten Revisionsverfahren voraussichtlich eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften einzuholen sein wird (Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 3 B 77.93 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 92).
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Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 20.09.1996 - 1 B 139/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Wahl-)Anfechtung der Abberufung vom Bürgermeisteramt; Grundsatz der Ämterstabilität; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Wahlanfechtung; Auslegung der Regelungen über die Abberufung und Neuwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters im Hinblick auf den Mehrheitswillen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 17.09.1996 - 2 L 821/96
- OVG Brandenburg, 20.09.1996 - 1 B 139/96
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OVG Brandenburg, 04.09.1996 - 1 B 119/96
Versetzung eines kommunalen Wahlbeamten in den einstweiligen Ruhestand mit Ablauf …
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- OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LB 156/16
Abwahl; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; Beamtenverhältnis auf Zeit; …
Denn wenn sich die Entlassungsverfügung als rechtswidrig erwiese und aufzuheben wäre, hätte die Klägerin nicht nur ihr Funktionsamt, sondern auch ihre beamtenrechtliche Rechtsstellung als Beamtin auf Zeit beibehalten (vgl. OVG Bbg., Beschluss vom 20.9.1996 - 1 B 139/96 -, juris Rn. 3 zur Anfechtung der Wahl eines kommunalen Wahlbeamten - hauptamtlichen Bürgermeisters - durch den vormaligen Amtsinhaber; zu dieser Fallkonstellation auch VG Potsdam…, Beschluss vom 29.1.2002 - 2 L 1135/01 -, juris Rn. 19ff.; VG Cottbus…, Beschluss vom 10.6.2016 - 4 L 248/16 -, juris Rn. 6ff.).Die sich in solchen Fällen ergebende Schwierigkeit, die bei singulären Ämtern - wie hier dem der hauptberuflichen Vizepräsidentin/des hauptberuflichen Vizepräsidenten der Beigeladenen - komplex und vielleicht nicht völlig befriedigend zu lösen ist, hat der Dienstherr im Rahmen der dienstrechtlichen Vorschriften (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG -) zu bewältigen (vgl. OVG Bbg., Beschluss vom 20.9.1996, a. a. O., Rn. 3; VG Potsdam…, Beschluss vom 29.1.2002, a. a. O., Rn. 22f.; VG Cottbus…, Beschluss vom 10.6.2016, a. a. O., Rn. 8).
Den Grundsatz der Ämterstabilität muss sich nur derjenige Bewerber um ein Amt entgegenhalten lassen, dem - vielleicht zu Unrecht - ein anderer Bewerber vorgezogen worden ist, sobald dieser Bewerber ernannt ist (vgl. OVG Bbg., Beschluss vom 20.9.1996, a. a. O., Rn. 3; VG Potsdam…, Beschluss vom 29.1.2002, a. a. O., Rn. 24f.; VG Cottbus…, Beschluss vom 10.6.2016, a. a. O., Rn. 9), es sei denn, der Bewerber ist unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 36f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 4 S 24.13
Rücknahme der Ernennung des Bürgermeisters der Stadt Perleberg und Verbot der …
Rn. 17 Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über die Nichtigkeit der Ernennung von kommunalen Wahlbeamten in § 15 Abs. 4 LBG a.F. und § 82 Abs. 6 BbgKWahlG a.F., ferner über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Wahlanfechtung gemäß § 55 Abs. 5 BbgKWahlG a.F. ergibt sich zunächst zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umzusetzen war (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 20. September 1996 - 1 B 139/96 -, juris Rn. 4; ebenso VG Potsdam…, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 2 L 1135/01 -, juris Rn. 27). - OVG Niedersachsen, 05.09.2023 - 10 OA 103/23
Kommunalwahl; Streitwert; Wahlanfechtung; Wahlbewerber; Zur Bemessung des …
Damit ist es in derartigen Streitfällen, welche unmittelbar die Begründung oder Beendigung eines besoldeten öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses auf Zeit betreffen, angemessen und ermessensgerecht, den Streitwert in Orientierung an § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG auf die Hälfte der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge mit Ausnahme der nicht ruhegehaltsfähigen Zulagen festzusetzen (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 20.9.1996 - 1 B 139/96 -, juris Rn. 6 zu § 13 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe a GKG in der vom 1.7.1994 bis 21.12.2001 geltenden Fassung). - VG Cottbus, 10.06.2016 - 4 L 248/16
Abgewählter Bürgermeister der Stadt Mittenwalde scheitert mit Eilantrag gegen …
Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über den Verlust der kommunalrechtlichen Rechtsstellung eines hauptamtlichen Bürgermeisters unmittelbar kraft Gesetzes (§ 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BbgKWahlG), über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Wahlanfechtung gemäß § 55 Abs. 5 BbgKWahlG, über die Gültigkeit der Amtshandlungen trotz Anfechtung gemäß § 80 Abs. 3 BbgKWahlG und schließlich - korrespondierend - über die Nichtigkeit einer Ernennung im Falle der Feststellung der Ungültigkeit der Wahl gemäß § 82 Abs. 6 BbgKWahlG ergibt sich zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Abberufung und dann folgende Neuwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (vgl. § 74 Abs. 2 BbgKWahlG) ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umgesetzt werden soll (vgl. zum Ganzen: OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 20. September 1996 -1 B 139/96-, juris und VG Potsdam, Beschluss vom 29. Januar 2002 -2 L 1135/01-, juris).
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