Rechtsprechung
| BVerwG, 17.09.1976 - 1 B 14.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Ausweisung aus dem Land Berlin durch die Stadt Stuttgart - Überprüfungsmöglichkeit der Verwaltungsgerichte hinsichtlich rechtskräftiger Urteile der Strafgerichte
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.1975 - I 1288/75
- BVerwG, 17.09.1976 - 1 B 14.76
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 17.09.1976 - 1 B 14.76
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die Ausländerbehörden von der Richtigkeit von Verurteilungen in aller Regel ausgehen können und im Rahmen ihrer Ermessensbetätigung darüber hinaus lediglich zu prüfen haben, ob das die Verurteilungen begründende Verhalten des Ausländers eine Ausweisung im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles geboten erscheinen läßt (BVerwGE 48, 299 [301 f.]).
- BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
Anwendung des Ausweisungstatbestandes - Feststellungen des Strafgerichts - …
Durch die Rechtsprechung des Senats ist dementsprechend geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 4, 8, 299 [301]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 1 B 14.76 -). - BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen …
Im übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß die strafgerichtliche Verurteilung, nicht aber die der Verurteilung zugrunde liegende Straftat gesetzliche Voraussetzung der Ausweisung ist und daß deswegen die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG I B 14.76 -). - BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers wegen …
In der Rechtsprechung des Senats ist dementsprechend anerkannt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Vorhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - [BVerwGE 48, 299 [301 f.]]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 1 B 14.76 -).
- BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Beschlüsse vom 17. September 1976 - BVerwG I B 14.76 - und vom 12. Mai 1977 - BVerwG I B 72.77 -). - BVerwG, 13.12.1978 - 1 B 487.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese gesetzliche Regelung verstößt nicht gegen vorrangiges Recht (Beschlüsse vom 17. September 1976 - BVerwG 1 B 14.76 - und 11. März 1977 - BVerwG 1 B 40.77 -). - BVerwG, 04.07.1978 - 1 B 201.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung eines Ausländers - …
Durch die Rechtsprechung des Senats ist darüber hinaus geklärt, daß die Ausländerbehörde auch bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 1 B 14.76 -). - BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 84.78
Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen der Begehung von Straftaten - …
Durch die Rechtsprechung des Senats ist dementsprechend geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 1 B 14.76 -). - BVerwG, 12.05.1977 - 1 B 72.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG I B 14.76 -). - BVerwG, 11.03.1977 - 1 B 40.77
Zurückweisung der Nichzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …
Diese gesetzliche Regelung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, wie der Senat in seinem Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG I B 14.76 - ausdrücklich ausgesprochen hat.
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