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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.1988 - 1 B 143.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6283
BVerwG, 26.10.1988 - 1 B 143.88 (https://dejure.org/1988,6283)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1988 - 1 B 143.88 (https://dejure.org/1988,6283)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1988 - 1 B 143.88 (https://dejure.org/1988,6283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Ausübung von Ausweisungsermessen - Gefahr neuer Verfehlungen des strafgerichtlich verurteilten Ausländers - Erfordernis einer anderen Gewichtung bei nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1988 - 1 B 143.88
    Darauf hat der Senat in seinem Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 ) hingewiesen (vgl. ferner Beschluß vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 B 125.88 -).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines wegen mehrerer Straftaten verurteilten …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1988 - 1 B 143.88
    Auch das hat der beschließende Senat bereits klargestellt (Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 131.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 100 ).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 1 C 99.78

    In Deutschland geborene Ausländer - Ausländerausweisung - Generalprävention - …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1988 - 1 B 143.88
    Insbesondere kann bei jungen straffällig gewordenen Ausländern erheblich sein, ob sie eine altersgemäße Entwicklung genommen oder - etwa infolge ungünstiger Verhältnisse, in denen sie aufgewachsen sind - in ihrer Entwicklung zurückgeblieben sind (Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 94 ).
  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 B 125.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mehrfache Begründung der …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1988 - 1 B 143.88
    Darauf hat der Senat in seinem Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 ) hingewiesen (vgl. ferner Beschluß vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 B 125.88 -).
  • BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 186.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …

    Der Kläger weist zunächst zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hin, wonach bei einer spezialpräventiv motivierten Ausweisung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in die Ermessensabwägungen unter anderem das Delikt, die Art und Höhe der Strafe, der Unrechtsgehalt der Straftat, etwaige Vorstrafen, die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet sowie sein sonstiges Verhalten während dieser Zeit einzubeziehen sind (Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59; vgl. ferner Beschluß vom 26. Oktober 1988 - BVerwG 1 B 143.88 - InfAuslR 1989.37; Beschluß vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 123.88 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 95).

    Im übrigen verkennt der Kläger, daß mit dem Abstellen auf die kriminelle Energie durchaus eine Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des ausgewiesenen Ausländers erfolgen kann, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geboten ist (Beschluß vom 26. Oktober 1988 - BVerwG 1 B 143.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 123.88

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Negativschranke - Strafgerichtliche …

    Die für die Prognose wesentlichen Umstände sind dabei abzuwägen, so z.B. solche, die vor allem bei jungen Ausländern dafür sprechen können, daß der Betroffene in seiner Persönlichkeitsentwicklung vorangeschritten und deswegen bis zu dem für die Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt genügend gereift und gefestigt ist (vgl. dazu z.B. Beschlüsse vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 ; vom 26. Oktober 1988 - BVerwG 1 B 143.88 -).
  • VG Karlsruhe, 02.02.2006 - 6 K 2878/05

    Ausweisungsermessen; Minderjähriger; Intensivtäter; Gefahrenprognose und …

    Davon ausgehend hat die Behörde bei sehr jungen Straftätern - wie dem Kläger -, die erstmals eine Jugendstrafe verbüßen, besonders intensiv zu erwägen, ob der Ausländer inzwischen - etwa aufgrund von Bemühungen um Erziehung und Resozialisierung im Strafvollzug - eine Nachreifung erfahren hat, die die Gefahr neuer Verfehlungen maßgeblich mindert (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 26.10.1988 - 1 B 143.88 -, InfAuslR 1989, 37).
  • BVerwG, 10.09.1990 - 1 B 120.90

    Konsequenzen der Verurteilung eines Ausländers wegen eines Verbrechens zu einer …

    Bei spezialpräventiv motivierter Ausweisung sind im Rahmen der Ermessensabwägung unter anderem das Delikt, die Art und Höhe der Strafe, der Unrechtsgehalt der Straftat, etwaigen Vorstrafen, die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet sowie sein sonstiges Verhalten unter Würdigung der Gesamtpersönlichkeit mit zu berücksichtigen (vgl. z.B. Beschluß vom 26. Oktober 1988 - BVerwG 1 B 143.88 - InfAuslR 1989, 37; Beschluß vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 123.88 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 95).
  • BVerwG, 11.01.1991 - 1 B 170.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …

    Auch wenn gegen die Einzelfallentscheidung Bedenken bestehen mögen, weil die Vorinstanzen die der Ausweisung zugrundeliegenden spezialpräventiven Erwägungen, d.h. die Annahme einer von dem Ausländer ausgehenden Gefahr neuer Verfehlungen (vgl. Beschluß vom 10. September 1990 - BVerwG 1 B 120.90 -), wesentlich auf allgemeine statistische Erhebungen über Rückfallquoten bei Trunkenheitsdelikten gestützt haben, ohne ausdrücklich eine Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Ausländers vorzunehmen, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geboten ist (Beschluß vom 26. Oktober 1988 - BVerwG 1 B 143.88 - InfAuslR 1989, 37; Beschluß vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 123.88 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 95; vgl. zur relativen Bedeutung der Rückfallwahrscheinlichkeit für die Würdigung der Gesamtpersönlichkeit bei der (Wieder)erteilung einer Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsdelikten auch Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 87.84 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 6), rechtfertigt dies allein ebensowenig die Zulassung der Revision wie der Umstand, daß unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen gewesen wäre, daß die Rechtsordnung durch die Möglichkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsdelikten ein anderes gegenüber der Ausweisung weniger einschneidendes Mittel vorsieht, um die Allgemeinheit vor gefährlichen Kraftfahrern zu schützen (vgl. BVerwGE 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 23/81]; Urteil vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 C 18.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 53 S. 123 und Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 174.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung von …

    Sie erschöpft sich vielmehr in der die Zulassung der Divergenzrevision nicht ermöglichenden Rüge, das Berufungsgericht habe die in dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1988 - BVerwG 1 B 143.88 - InfAuslR 1989, 37 an die Ausübung des Ausweisungsermessens bei Straftaten eines Jugendlichen gestellten Anforderungen auf die Gegebenheiten des vorliegenden Falles unzutreffend angewendet.
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