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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 146.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,20729
BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 146.95 (https://dejure.org/1995,20729)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1995 - 1 B 146.95 (https://dejure.org/1995,20729)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1995 - 1 B 146.95 (https://dejure.org/1995,20729)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei Geltendmachung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Notwendigkeit der Beachtung des Unterschieds zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.07.1980 - 8 B 54.80

    Verdienstausfallentschädigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 146.95
    Diese Entlastungswirkung ist aber bei einer pauschalen Verweisung auf vorinstanzliches Vorbringen nicht zu erreichen (Beschluß vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187).
  • BVerwG, 06.08.1991 - 1 B 91.91

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 146.95
    Zum einen läßt sich das Vorliegen von Revisionszulassungsgründen erst nach Erlaß der Berufungsentscheidung beurteilen, so daß früheres Parteivorbringen in der Regel nicht geeignet ist, Revisionszulassungsgründe im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO darzutun (vgl. Beschluß vom 6. August 1991 - BVerwG 1 B 91.91 -).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96

    Berufsrecht - Rechtsbeistand: Widerruf einer Erlaubnis zur Besorgung fremder …

    Diese Entlastungswirkung ist aber bei einer pauschalen Verweisung auf vorinstanzliches Vorbringen nicht zu erreichen (Beschlüsse vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187 und vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 146.95 -).
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