Rechtsprechung
| BVerwG, 20.12.1988 - 1 B 152.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung von Eintragungen im Erziehungsregister bei der Entscheidung über die Ausweisung eines Ausländers - Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung bei der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.1988 - 11 S 2335/87
- BVerwG, 20.12.1988 - 1 B 152.88
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der …
Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 1 B 152.88
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102) besteht keine Grundlage für die Annahme eines Verwertungsverbotes im Sinne des Bundeszentralregistergesetzes, wenn ein Strafurteil, das im Zentralregister eingetragen ist und unbeschränkt verwertet werden darf, weitere zeitlich zurückliegende Straftaten aufführt, die ihrerseits zu Eintragungen im Erziehungsregister geführt haben. - BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87
Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche …
Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 1 B 152.88
Er übersieht, daß es auf diese Umstände nach der insoweit maßgeblichen (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9) Rechtsauffassung des Berufungsgerichts nicht ankam. - BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
Ausländerbehörde - Verurteilungen wegen Gewalttaten - Ausweisungsermessen
Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 1 B 152.88
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Buchholz 402.24 Nr. 97). - BVerwG, 06.06.1983 - 1 B 84.83
Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 1 B 152.88
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Buchholz 402.24 Nr. 97).
- BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 1.90
Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl dazu z.B. Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - ZfSH/SGB 1983, 499 ; vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 152.88 - und vom 5. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 168.89 -). - BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91
Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Strafverfolgung von …
Es verletzt seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 152.88 -, Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127). - BVerwG, 16.02.1993 - 1 B 16.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Es verletzt seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 152.88 -, Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127). - BVerwG, 05.12.1989 - 1 B 168.89
Unterlassen der Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der …
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 152.88 -).
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