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| OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1541/09 |
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Anwendung des Grundsatzes der funktionsgerechten Ämterbewertung für bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten; Amtsangemessene Beschäftigung eines Beamten i.R.e. Tätigkeit als Serviceoperator bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundepost (Vivento ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung des Grundsatzes der funktionsgerechten Ämterbewertung für bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten; Amtsangemessene Beschäftigung eines Beamten i.R.e. Tätigkeit als Serviceoperator bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundepost (Vivento ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - 1 B 1650/08
Rechtmäßigkeit der dauerhaften Zuweisung eines Beamten zu einem …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1541/09
Rn. 7 Zur Zuweisung der Tätigkeit eines "Service Center Agent" vgl. etwa Senatsbeschluss vom 16. Juli 2009 - 1 B 1650/08 -, juris Rn. 20; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 ME 191/09 -, juris Rn. 7; ebenso VG Göttingen, Beschluss vom 6. April 2009 - 3 B 24/09 -.Rn. 9 Zum Tätigkeitsbereich eines "Service Center Agent" vgl. insofern bereits Senatsbeschluss vom 16. Juli 2009 - 1 B 1650/08 -, juris Rn. 20; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 ME 191/09 -, juris Rn. 8.
Rn. 29 Zur Abgrenzung der entsprechenden Befugnisse zwischen dem Mutterkonzern, welchem die Ausübung der Dienstherrnbefugnisse übertragen wurde, und dessen Tochterunternehmen: Senatsbeschluss vom 16. Juli 2009 - 1 B 1650/08 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1556/09
Sicherung einer amtsangemessener Beschäftigung eines Beamten i.R.e. Tätigkeit als …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1541/09
Dies wird vor allem durch die Eidesstattlichen Versicherungen der Antragstellerin wie auch der Antragsteller in den Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1557/09 und 1 B 1558/09 belegt, welche sich die Antragstellerin zu eigen macht.Zu diesen Zeitangestellten haben die Antragsteller der vorgenannten Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1557/09 und 1 B 1558/09, welche mit der Funktion eines "Servicemanagers" betraut wurden, eidesstattlich versichert, dass sie dieselben einfachen Tätigkeiten gegen geringeres Entgelt ausgeführt hätten, ohne über eine technische Ausbildung zu verfügen, wobei die von diesen Antragstellern beschriebenen, tatsächlich auf sie übertragenen Tätigkeiten sich im Wesentlichen nicht von den Aufgaben unterschieden haben, mit welchen die Antragstellerin in der Funktion eines "Serviceoperators" nach ihrer eidesstattlichen Erklärung betraut worden ist.
Rn. 40 - ob es sich bei den zugewiesenen Aufgaben - wie die Antragsteller in den Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1557/09 und 1 B 1558/09 vortragen - nicht um dauerhafte, sondern vorübergehende Projektaufgaben handelt, die bereits Ende 2009 auslaufen sollten und im Falle des Misserfolgs jederzeit beendet werden können, ohne dass ein Anschlussprojekt ersichtlich wäre, und wie sich dieser Umstand rechtlich auswirken würde und.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1558/09
Überprüfung der Entscheidung der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der Zuweisung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1541/09
Dies wird vor allem durch die Eidesstattlichen Versicherungen der Antragstellerin wie auch der Antragsteller in den Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1557/09 und 1 B 1558/09 belegt, welche sich die Antragstellerin zu eigen macht.Zu diesen Zeitangestellten haben die Antragsteller der vorgenannten Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1557/09 und 1 B 1558/09, welche mit der Funktion eines "Servicemanagers" betraut wurden, eidesstattlich versichert, dass sie dieselben einfachen Tätigkeiten gegen geringeres Entgelt ausgeführt hätten, ohne über eine technische Ausbildung zu verfügen, wobei die von diesen Antragstellern beschriebenen, tatsächlich auf sie übertragenen Tätigkeiten sich im Wesentlichen nicht von den Aufgaben unterschieden haben, mit welchen die Antragstellerin in der Funktion eines "Serviceoperators" nach ihrer eidesstattlichen Erklärung betraut worden ist.
Rn. 40 - ob es sich bei den zugewiesenen Aufgaben - wie die Antragsteller in den Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1557/09 und 1 B 1558/09 vortragen - nicht um dauerhafte, sondern vorübergehende Projektaufgaben handelt, die bereits Ende 2009 auslaufen sollten und im Falle des Misserfolgs jederzeit beendet werden können, ohne dass ein Anschlussprojekt ersichtlich wäre, und wie sich dieser Umstand rechtlich auswirken würde und.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1557/09
Sicherung einer amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten i.R.e. Tätigkeit als …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1541/09
Dies wird vor allem durch die Eidesstattlichen Versicherungen der Antragstellerin wie auch der Antragsteller in den Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1557/09 und 1 B 1558/09 belegt, welche sich die Antragstellerin zu eigen macht.Zu diesen Zeitangestellten haben die Antragsteller der vorgenannten Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1557/09 und 1 B 1558/09, welche mit der Funktion eines "Servicemanagers" betraut wurden, eidesstattlich versichert, dass sie dieselben einfachen Tätigkeiten gegen geringeres Entgelt ausgeführt hätten, ohne über eine technische Ausbildung zu verfügen, wobei die von diesen Antragstellern beschriebenen, tatsächlich auf sie übertragenen Tätigkeiten sich im Wesentlichen nicht von den Aufgaben unterschieden haben, mit welchen die Antragstellerin in der Funktion eines "Serviceoperators" nach ihrer eidesstattlichen Erklärung betraut worden ist.
Rn. 40 - ob es sich bei den zugewiesenen Aufgaben - wie die Antragsteller in den Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1557/09 und 1 B 1558/09 vortragen - nicht um dauerhafte, sondern vorübergehende Projektaufgaben handelt, die bereits Ende 2009 auslaufen sollten und im Falle des Misserfolgs jederzeit beendet werden können, ohne dass ein Anschlussprojekt ersichtlich wäre, und wie sich dieser Umstand rechtlich auswirken würde und.
- OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 5 ME 191/09
Begriff der "dauerhaften Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit" im …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1541/09
Rn. 7 Zur Zuweisung der Tätigkeit eines "Service Center Agent" vgl. etwa Senatsbeschluss vom 16. Juli 2009 - 1 B 1650/08 -, juris Rn. 20; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 ME 191/09 -, juris Rn. 7; ebenso VG Göttingen, Beschluss vom 6. April 2009 - 3 B 24/09 -.Rn. 9 Zum Tätigkeitsbereich eines "Service Center Agent" vgl. insofern bereits Senatsbeschluss vom 16. Juli 2009 - 1 B 1650/08 -, juris Rn. 20; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 ME 191/09 -, juris Rn. 8.
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08
Umsetzung und amtsangemessenen Verwendung einer Bundesbeamtin bei der Deutschen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1541/09
Rn. 38 zu letzterem vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 L 151/08 -, juris Rn. 13 m.w.N.,. - OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 5 ME 272/09
Voraussetzung einer Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht; Anspruch auf …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1541/09
Rn. 32 Vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 ME 272/09 -, juris Rn. 11, welches in der teilweisen Untersagung der Wahrnehmung der gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG zugewiesenen Aufgaben rechtlich ein unzulässiges teilweises Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sieht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 1 B 1663/09
Tätigkeit bei VCS für Wiedereingliederung nicht geeignet
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1541/09
Rn. 25 Vgl. Senatsbeschluss vom 9. März 2010 - 1 B 1663/09 - zur vergleichbaren Frage, welche Aufgaben im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme übertragen werden können. - BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08
Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1541/09
Rn. 18 Vgl. Urteil des Senats vom 22. Januar 2010 - 1 A 2211/07 -, juris Rn. 53 f. m.w.N.; entsprechend auch BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 -, BVerwGE 133, 257 für die bei der Deutschen Bahn beschäftigten Beamten. - BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08
Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1541/09
Rn. 20 vgl. Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 68/08 -, NVwZ-RR 2009, 893 ff. = juris Rn. 22,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 A 2211/07
Feststellung der Dienstunfähigkeit auf Grund einer gutachterlichen Stellungnahme …
- VGH Bayern, 30.03.2009 - 15 CS 09.112
Zuweisung zu einem privaten Call-Center (VCS) der Deutschen Telekom AG
- VG Göttingen, 06.04.2009 - 3 B 24/09
Beschäftigung, amtsangemessene; Beschäftigung, unterwertige; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1555/09
Anwendung des Grundsatzes der funktionsgerechten Ämterbewertung für bei der …
Dies wird vor allem durch die Eidesstattlichen Versicherungen der Antragsteller in den Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1557/09, 1 B 1558/09 und 1 B 1541/09 belegt, welche sich der Antragsteller zu eigen macht.Rn. 23 So hat die Antragstellerin im Verfahren 1 B 1541/09, die ebenfalls als Beamtin der Besoldungsgruppe A 8 BBesO als Serviceoperator eingesetzt werden sollte, beispielsweise ausgeführt, dass sie am 4. August 2009 am Standort O. Kreditverträge enteist, d.h. die Tackernadeln aus den Kreditverträgen entfernt und diese zum Scannen vorbereitet habe.
Zu diesen Zeitangestellten haben die Antragsteller der vorgenannten Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1557/09 und 1 B 1558/09, welche mit der Funktion eines "Servicemanagers" betraut wurden, eidesstattlich versichert, dass sie dieselben einfachen Tätigkeiten gegen geringeres Entgelt ausführten, ohne über eine technische Ausbildung zu verfügen, wobei die von diesen Antragstellern beschriebenen, tatsächlich auf sie übertragenen Tätigkeiten, sich im Wesentlichen nicht von den Aufgaben unterschieden, mit welchen die Antragstellerin im Verfahren 1 B 1541/09 in der Funktion eines "Serviceoperators" nach ihrer eidesstattlichen Erklärung betraut wurde.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1556/09
Sicherung einer amtsangemessener Beschäftigung eines Beamten i.R.e. Tätigkeit als …
Die Glaubhaftigkeit dieser Aussage wird dadurch unterstrichen, dass auch die Antragsteller in den Parallelverfahren 1 B 1557/09, 1 B 1558/09 und 1 B 1541/09 vergleichbare Erfahrungen eidesstattlich versichert haben.Der Antragsteller hat damit auf die tatsächliche Übertragung solcher Aufgaben verwiesen, mit der im Wesentlichen auch schon ein Mitarbeiter in der (niedriger eingestuften) Funktion eines "Serviceoperators" betraut wird, wie sich etwa aus der Eidesstattlichen Versicherung der Antragstellerin im Verfahren 1 B 1541/09 ergibt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1558/09
Überprüfung der Entscheidung der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der Zuweisung …
Die Glaubhaftigkeit dieser Aussage wird dadurch unterstrichen, dass auch die Antragsteller in den Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1557/09 und 1 B 1541/09 vergleichbare Erfahrungen eidesstattlich versichert haben.Der Antragsteller hat damit auf die tatsächliche Übertragung solcher Aufgaben verwiesen, mit der im Wesentlichen auch schon ein Mitarbeiter in der (niedriger eingestuften) Funktion eines "Serviceoperators" betraut wird, wie sich etwa aus der Eidesstattlichen Versicherung der Antragstellerin im Verfahren 1 B 1541/09 ergibt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1557/09
Sicherung einer amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten i.R.e. Tätigkeit als …
Die Glaubhaftigkeit dieser Aussage wird dadurch unterstrichen, dass auch die Antragsteller in den Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1558/09 und 1 B 1541/09 vergleichbare Erfahrungen eidesstattlich versichert haben.Der Antragsteller hat damit auf die tatsächliche Übertragung solcher Aufgaben verwiesen, mit der im Wesentlichen auch schon ein Mitarbeiter in der (niedriger eingestuften) Funktion eines "Serviceoperators" betraut wird, wie sich etwa aus der Eidesstattlichen Versicherung der Antragstellerin im Verfahren 1 B 1541/09 ergibt.
- OVG Hamburg, 29.06.2011 - 1 Bs 35/11
Amtsangemessene Beschäftigung eines Telekombeamten; Zuweisung; gehobener Dienst
Hieraus folgt, dass der Inhalt des Aufgabenkreises vom Dienstherrn selbst festgelegt werden muss (so im Ergebnis die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Münster, Beschl. v. 31.3.2010, 1 B 1541/09, juris; Beschl. v. 16.3.2009, 1 B 1650/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.1.2010, DVBl. 2010, 382;… VGH München, Urt. v. 28.1.2010, DVBl. 2010, S. 593 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.12.2010, 4 S 2403/10, juris;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 3.2.2009, DVBl. 2009, S. 468). - OVG Hamburg, 07.04.2011 - 1 Bs 37/11
Zum Anspruch eines bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten auf …
Hieraus folgt, dass der Inhalt des Aufgabenkreises vom Dienstherrn selbst festgelegt werden muss (so im Ergebnis die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Münster, Beschl. v. 31.3.2010, 1 B 1541/09, juris; Beschl. v. 16.3.2009, 1 B 1650/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.1.2010, DVBl. 2010, 382;… VGH München, Urt. v. 28.1.2010, DVBl. 2010, S. 593 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.12.2010, 4 S 2403/10, juris;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 3.2.2009, DVBl. 2009, S. 468). - OVG Hamburg, 22.02.2011 - 1 Bs 280/10
Beamte der Deutschen Telekom AG - Zuweisungen - Referent Managementsupport ist …
den muss (so im Ergebnis die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl, OVG | ‚Münster, Beschl. v. 31.3.2010, 1 B 1541/09, juris; Beschl. v. 16.3.2009, 1 B 1650/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.1.2010, DVBI.
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