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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.2006 - 1 B 159.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15004
BVerwG, 22.11.2006 - 1 B 159.06 (https://dejure.org/2006,15004)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2006 - 1 B 159.06 (https://dejure.org/2006,15004)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2006 - 1 B 159.06 (https://dejure.org/2006,15004)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Unterlassung einer begehrten Entscheidung über den Hilfsantrag zur Verpflichtung der Feststellung von Abschiebungsverboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2006 - 1 B 159.06
    Dass ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel der Gegenseite gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260; Beschluss vom 20. September 2004 - BVerwG 1 B 27.04 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 81 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2004 - 1 B 27.04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren; Verpflichtung zur …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2006 - 1 B 159.06
    Dass ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel der Gegenseite gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260; Beschluss vom 20. September 2004 - BVerwG 1 B 27.04 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 81 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 38.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von Irakern

    Dass ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel der Gegenseite gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260; Beschlüsse vom 20. September 2004 - BVerwG 1 B 27.04 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 81 und vom 22. November 2006 - BVerwG 1 B 159.06 - juris).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 10 B 148.07

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der …

    Dass ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel der Gegenseite gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannt (vgl. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260; Beschluss vom 20. September 2004 - BVerwG 1 B 27.04 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 81; Beschluss vom 22. November 2006 - BVerwG 1 B 159.06 - juris).
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