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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.07.2012

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 16.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29042
OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 16.12 (https://dejure.org/2016,29042)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.06.2016 - 1 B 16.12 (https://dejure.org/2016,29042)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 1 B 16.12 (https://dejure.org/2016,29042)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Millionenklage der Krankenkassen gegen die Rettungsdienstgebühren der Berliner Feuerwehr für die Jahre 2005 bis 2009 in weitem Umfang erfolglos

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 07.07.2016)

    Gebühren für Rettungsdienst gebilligt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.07.2016)

    Rettungsdienst Berlin: Gericht beendet zähen Streit um Vergütung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 124 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Rettungsdienst | Gebühren für Notfallrettungseinsätze der Berliner Feuerwehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 12.12

    Millionenklage der Krankenkassen gegen die Rettungsdienstgebühren der Berliner …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 16.12
    Urteile vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 12.12 und OVG 1 B 16.12.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.12

    Abrechnung von Rettungsdienstgebühren gegenüber Krankenkasse - …

    Parallelentscheidung: Urteil vom 30.06.2016 - OVG 1 B 16.12 -.

    Die Beteiligten hätten sich im Jahr 1998 darauf verständigt, die Frage der Gebührenkalkulation in einem Musterverfahren (VG 21 K 102.12, nunmehr OVG 1 B 16.12) klären zu lassen.

    Rn. 67 ad II. Wie die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in ihrem Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 21 K 102.12 - (OVG 1 B 16.12) zutreffend ausgeführt habe, sei es den Klägern auch verwehrt, sich auf eine angeblich fehlerhafte Gebührenkalkulation zu berufen.

    Rn. 127 Danach ergäbe sich am Beispiel des (nur) im Berufungsverfahren - OVG 1 B 16.12 - umstrittenen Leistungszeitraums 2005 folgendes Bild (vgl. Anlage BE 43 "Eingangswerte zum Divisor"):.

    Rn. 146 Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird ergänzend auf die Streitakte des vorliegenden Verfahrens und auf die des Berufungsverfahrens - OVG 1 B 16.12 - sowie die jeweils dazu eingereichten Verwaltungsvorgänge und Anlagen der Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Dass diese beiderseitigen Vorteile einer unmittelbaren Abrechnung nicht vorschnell aus der Hand gegeben werden sollten, zeigen auch die jahrelangen Bemühungen um eine außergerichtliche Klärung wie etwa das (ohne Erfolg) durchgeführte Mediationsverfahren über die in einem anderen Berufungsverfahren (u.a. OVG 1 B 16.12) streitige Gebührenhöhe für den Einsatz von Rettungstransportwagen sowie nicht zuletzt der Umstand, dass die Beteiligten nur wenige Tage nach der Kündigung der hier maßgeblichen Vereinbarung zum 30. Juni 2012 erneut eine Abrechnungsvereinbarung geschlossen haben, wie der Prozessbevollmächtigte des Beklagten in der mündlichen Verhandlung hervorgehoben hat.

    Danach bestand das im Jahr 1998 vereinbarte Einvernehmen insoweit fort, auch die hier streitige Frage einer rechtmäßigen Gebührenkalkulation ggf. gerichtlich klären zu lassen, wobei diese Klärung auf wenige Musterverfahren (vgl. VG 21 K 102.12 / OVG 1 B 16.12) beschränkt bleiben sollte.

    2005 (nur OVG 1 B 16.12).

    Rn. 263 a. Ausgangspunkt der Gebäudekostenkalkulation für die Jahre 2005 (Streitgegenstand nur im Verfahren OVG 1 B 16.12) und 2006 sind die Anlagen des Beklagten BE 18/03 und BE 18/05.

    Insofern heißt es in deren Schriftsatz vom 20. Februar 2012 (Klagebegründung - OVG 1 B 16.12 -, S. 58 f. des Schriftsatzes, zu 4.b.bb.) noch, dass "im Ausgangspunkt gegen eine Abschreibung auf der Basis des Wiederbeschaffungszeitwerts keine Bedenken" bestünden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2026 - 6 A 13.25

    Teltow-Fläming: Satzung über Rettungsdienstgebühren unwirksam

    Bereits dies ist mit dem Gebot der Leistungsproportionalität unvereinbar (OVG Münster…, Urteil vom 18. August 1993 - 9 A 2239/91 - juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 16.12 - juris Rn. 251 und OVG 1 B 2.12 - juris Rn. 318).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2021 - 1 B 1.17

    Feuerwehrbenutzungsgebührenerhebung für Rettungsdienstseinsätze der Bundeswehr; …

    Nach diesen Gebührensätzen hat der Beklagte entsprechend der in § 1 Satz 1 der Abrechnungsvereinbarung vom 7. Juli 1992 geregelten dynamischen Verweisung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 16.12 - juris Rn. 112 - 114) gegenüber der Klägerin die hier streitigen Bundeswehreinsätze abgerechnet.

    In seinem Urteil vom 30. Juni 2016 hat der Senat dazu im Einzelnen ausgeführt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 16.12 - juris Rn. 133 ff. ):.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2021 - 1 B 12.18

    Bindungswirkung der Zulassung der Berufung; Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung …

    Unabhängig davon sei die Kalkulation für die Gebührensätze der 29. ÄnderungsVO jedenfalls insoweit überhöht, als die ansatzfähigen Kosten nur durch die Abrechnungsfälle und nicht durch alle Alarmierungsfälle im Divisor geteilt worden seien (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 16.12 - (juris Rn. 91 ff. ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 1 B 15.18

    Straßenreinigung; Entgeltpflicht; Ausnahme wegen unzumutbarer Härte; rückwirkende …

    Unabhängig davon dürfte eine Einbeziehung in die aktuelle Tarifkalkulation nach dem Grundsatz der Periodenbezogenheit der ansetzbaren Kosten ausscheiden, wonach der Kalkulationszeitraum und die Leistungsperiode grundsätzlich deckungsgleich sein müssen (vgl. Senatsurteil vom - OVG 1 B 16.12 - juris Rn. 135 und 190 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - 1 B 3.12

    Rettungsdienst; Leistungsklage auf Rückzahlung; Rückforderung von Gebühren für …

    Dass diese beiderseitigen Vorteile einer unmittelbaren Abrechnung nicht vorschnell aus der Hand gegeben werden sollten, zeigen auch die jahrelangen Bemühungen um eine außergerichtliche Klärung wie etwa das (ohne Erfolg) durchgeführte Mediationsverfahren über die in einem anderen Berufungsverfahren (u.a. OVG 1 B 16.12) streitige Gebührenhöhe für den Einsatz von Rettungstransportwagen sowie nicht zuletzt der Umstand, dass die Beteiligten nur wenige Tage nach der Kündigung der hier maßgeblichen Vereinbarung zum 30. Juni 2012 erneut eine Abrechnungsvereinbarung geschlossen haben, wie der Prozessbevollmächtigte des Beklagten in der mündlichen Verhandlung hervorgehoben hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18

    Industrie- und Handelskammer; Beitragsbescheid; Wirtschaftssatzung; Neuerlass; …

    Rn. 19 Von daher kann dahinstehen, ob sich die Grundlagen der Prognose zur Angemessenheit der Ausgleichsrücklage aus den zur Vollversammlung geführten und veröffentlichten Protokollen ergeben sollen, wie das Verwaltungsgericht im Urteil (…juris Rn. 41) angenommen hat, oder ob insofern eine materielle Betrachtung geboten ist; denn (auch) das Zulassungsvorbringen legt nicht dar, dass die Höhe der inmitten stehenden Rücklagen aus ex-ante-Sicht sachgerecht und vertretbar und damit angemessen war (vgl. zu diesem materiellen Ansatz: OVG Hamburg…, Urteil vom 20. Februar 2018 - 5 Bf 213/12 - juris Rn. 55 mit Nachw. zur Gegenansicht;… ähnlich OVG Lüneburg, Urteile vom 17. September 2018 - 8 LB 129/17 - juris Rn. 96 ff., sowie - 8 LB 130/17 - juris Rn. 55 f.; vgl. auch im Zusammenhang mit anderen Gebührenkalkulationen: Senatsurteil vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 16.12 - juris Rn. 141 m.w.N.; VGH München…, Urteil vom 28. August 2007 - 8 BV 05.2493 - juris Rn. 33).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 12.12

    Millionenklage der Krankenkassen gegen die Rettungsdienstgebühren der Berliner …

    Urteile vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 12.12 und OVG 1 B 16.12.
  • VG Cottbus, 13.12.2021 - 6 K 1607/20
    Dieser besagt, dass die Gebührenpflichtigen nur mit denjenigen Kosten belastet werden dürfen, die den Nutzungen in der Kalkulationsperiode entsprechen, weshalb sich Kalkulations- und Leistungszeitraum grundsätzlich decken müssen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 2016 - 1 B 16.12 -, juris Rn. 135; OVG Brandenburg…, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99.NE - juris Rn. 61).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.2012 - 1 B 16.12   

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BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - 1 B 16.12 (https://dejure.org/2012,20899)
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