Rechtsprechung
| BVerwG, 08.02.1994 - 1 B 16.94, 1 VR 1.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Streitwertfestsetzung für ein Beschwerdeverfahren - Kosten
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 1 B 15.18
Straßenreinigung; Entgeltpflicht; Ausnahme wegen unzumutbarer Härte; rückwirkende …
Deshalb ist das Oberverwaltungsgericht Berlin in seinen früheren Entscheidungen (Urteile vom 15. November 1996 - OVG 1 B 15.94 - und - OVG 1 B 16.94 - sowie vom 24. November 1999 - OVG 1 B 3.97 -) im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass Ausnahmen (auch) rückwirkend zu gewähren sind. - VG Berlin, 03.11.2016 - 1 K 269.13
Härtefall nach dem Straßenreinigungsgesetz
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin ist dagegen grundsätzlich eine rückwirkende Zulassung vorzunehmen, da es nach der gesetzlichen Regelung nicht auf einen zu stellenden Härtefallantrag ankommt (OVG Berlin, Urteile vom 15. November 1996 - OVG 1 B 15.94 und OVG 1 B 16.94 und vom 24. November 1999 - OVG 1 B 3.97). - VG Berlin, 12.05.2016 - 1 K 217.13
Zulassung einer Ausnahme von der Straßenreinigungsentgeltpflicht
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin ist dagegen grundsätzlich eine rückwirkende Zulassung vorzunehmen, da es nach der gesetzlichen Regelung nicht auf einen zu stellenden Härtefallantrag ankommt (OVG Berlin, Urteile vom 15.11.1996 -OVG 1 B 15.94 und OVG 1 B 16.94 - und vom 24.11.1999 - OVG 1 B 3.97, unveröffentlicht).
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