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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.1994 - 1 B 16.94, 1 VR 1.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,29904
BVerwG, 08.02.1994 - 1 B 16.94, 1 VR 1.94 (https://dejure.org/1994,29904)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1994 - 1 B 16.94, 1 VR 1.94 (https://dejure.org/1994,29904)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 1 B 16.94, 1 VR 1.94 (https://dejure.org/1994,29904)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung für ein Beschwerdeverfahren - Kosten

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 1 B 15.18

    Straßenreinigung; Entgeltpflicht; Ausnahme wegen unzumutbarer Härte; rückwirkende …

    Deshalb ist das Oberverwaltungsgericht Berlin in seinen früheren Entscheidungen (Urteile vom 15. November 1996 - OVG 1 B 15.94 - und - OVG 1 B 16.94 - sowie vom 24. November 1999 - OVG 1 B 3.97 -) im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass Ausnahmen (auch) rückwirkend zu gewähren sind.
  • VG Berlin, 03.11.2016 - 1 K 269.13

    Härtefall nach dem Straßenreinigungsgesetz

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin ist dagegen grundsätzlich eine rückwirkende Zulassung vorzunehmen, da es nach der gesetzlichen Regelung nicht auf einen zu stellenden Härtefallantrag ankommt (OVG Berlin, Urteile vom 15. November 1996 - OVG 1 B 15.94 und OVG 1 B 16.94 und vom 24. November 1999 - OVG 1 B 3.97).
  • VG Berlin, 12.05.2016 - 1 K 217.13

    Zulassung einer Ausnahme von der Straßenreinigungsentgeltpflicht

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin ist dagegen grundsätzlich eine rückwirkende Zulassung vorzunehmen, da es nach der gesetzlichen Regelung nicht auf einen zu stellenden Härtefallantrag ankommt (OVG Berlin, Urteile vom 15.11.1996 -OVG 1 B 15.94 und OVG 1 B 16.94 - und vom 24.11.1999 - OVG 1 B 3.97, unveröffentlicht).
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