Rechtsprechung
| BVerwG, 17.09.1986 - 1 B 160.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Antrag eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.1986 - 11 S 1824/85
- BVerwG, 17.09.1986 - 1 B 160.86
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.01.1983 - 1 B 11.83
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ausstellung eines Fremdenpasses - …
Auszug aus BVerwG, 17.09.1986 - 1 B 160.86
Das hat der beschließende Senat bereits klargestellt (Beschluß vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - NVwZ 1983, 226).Obwohl die Ausstellung eines Fremdenpasses im weiten Ermessen der Behörde liegt, ein Rechtsanspruch des Ausländers daher grundsätzlich nicht besteht (§ 4 Abs. 1 AuslG; vgl. dazu BVerwGE 42, 143; Beschluß vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - a.a.O.), ist der Ausländer übrigens insoweit selbst dann nicht rechtsschutzlos, wenn ein Ablehnungsbescheid nicht ergeht (§ 75 VwGO).
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 59.70
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Befreiung vom Militärdienst - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 17.09.1986 - 1 B 160.86
Obwohl die Ausstellung eines Fremdenpasses im weiten Ermessen der Behörde liegt, ein Rechtsanspruch des Ausländers daher grundsätzlich nicht besteht (§ 4 Abs. 1 AuslG; vgl. dazu BVerwGE 42, 143;… Beschluß vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - a.a.O.), ist der Ausländer übrigens insoweit selbst dann nicht rechtsschutzlos, wenn ein Ablehnungsbescheid nicht ergeht (§ 75 VwGO).
- BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88
Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art. …
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann zwar nicht bereits daran scheitern, daß der Staatenlose möglicherweise ohne den erstrebten Reiseausweis nicht seiner ihm nach § 3 Abs. 1 AuslG obliegenden Ausweispflicht genügen kann (Beschluß vom 17. September 1986 - BVerwG 1 B 160.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 80 S. 215); diesem Mangel könnte und müßte die Ausländerbehörde, wenn sie nicht zugleich einen Reiseausweis erteilt, unter Umständen durch Ausstellung eines anderen den Anforderungen des § 3 Abs. 1 AuslG Rechnung tragenden Ausweispapiers, z.B. eines Fremdenpasses nach § 4 Abs. 1 AuslG , abhelfen. - BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87
Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung - …
Insbesondere kommt es für das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis infolge des Ungültigwerdens des Passes nicht auf ein Verschulden des Betroffenen an (Beschluß vom 17. September 1986 - BVerwG 1 B 160.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 80; VGH Mannheim, InfAuslR 1987, 148 ; 1989, 82 ; Kloesel-Christ, Deutsches Ausländerrecht, Stand: März 1989, § 9 AuslG Anm. 3; Huber, NJW 1987, 3045 ;… Kanein-Renner, Ausländerrecht, 4. Aufl., 1988, § 9 AuslG RdNr. 3; Schwab, InfAuslR 1987, 326). - BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88
Ausländerrecht: Voraussetzung für die Erteilung eines Reiseausweises an …
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann zwar nicht bereits daran scheitern, daß der Staatenlose möglicherweise ohne den erstrebten Reiseausweis nicht seiner ihm nach § 3 Abs. 1 AuslG obliegenden Ausweispflicht genügen kann (Beschluß vom 17. September 1986 - BVerwG 1 B 160.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 80 S. 215); diesem Mangel könnte und müßte die Ausländerbehörde, wenn sie nicht zugleich einen Reiseausweis erteilt, unter Umständen durch Ausstellung eines anderen den Anforderungen des § 3 Abs. 1 AuslG Rechnung tragenden Ausweispapiers, z.B. eines Fremdenpasses nach § 4 Abs. 1 AuslG, abhelfen. - BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 30.90
Anspruch eines Staatenlosen auf Erteilung eines Reiseausweises - Übereinkommen …
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann zwar nicht bereits daran scheitern, daß der Staatenlose möglicherweise ohne den erstrebten Reiseausweis nicht seiner ihm nach § 3 Abs. 1 AuslG obliegenden Ausweispflicht genügen kann (Beschluß vom 17. September 1986 - BVerwG 1 B 160.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 80 S. 215); diesem Mangel könnte und müßte die Ausländerbehörde, wenn sie nicht zugleich einen Reiseausweis erteilt, unter Umständen durch Ausstellung eines anderen den Anforderungen des § 3 Abs. 1 AuslG Rechnung tragenden Ausweispapiers, z.B. eines Fremdenpasses nach § 4 Abs. 1 AuslG, abhelfen. - BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89
Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis - Pass - Ablauf der Geltungsdauer
Insbesondere kommt es auch für das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis infolge des Ungültigwerdens des Passes nicht auf ein Verschulden des Betroffenen an (Beschluß vom 17. September 1986 - BVerwG 1 B 160.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 80; VGH Mannheim, InfAuslR 1987, 148 ; 1989, 82 ; Kloesel-Christ, Deutsches Ausländerrecht, Stand: März 1989, § 9 AuslG Anm. 3; Huber, NJW 1987, 3045 ;… Kanein-Renner, Ausländerrecht, 4. Aufl., 1988, § 9 AuslG RdNr. 3; Schwab, InfAuslR 1987, 326).
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