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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.2002 - 1 B 166.02, 1 PKH 46.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17366
BVerwG, 25.09.2002 - 1 B 166.02, 1 PKH 46.02 (https://dejure.org/2002,17366)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.2002 - 1 B 166.02, 1 PKH 46.02 (https://dejure.org/2002,17366)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 2002 - 1 B 166.02, 1 PKH 46.02 (https://dejure.org/2002,17366)
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beiordnung eines Rechtsanwaltes für das Beschwerdeverfahren - Zumutbarkeit des Aufenthaltes in einem Lager des UNHCR

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beiordnung eines Rechtsanwaltes für das Beschwerdeverfahren - Zumutbarkeit des Aufenthaltes in einem Lager des UNHCR

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02

    Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative, …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 1 B 166.02
    Der Senat lässt offen, ob diese Rügen ordnungsgemäß erhoben sind und wie sie ggf. in der Sache zu bewerten sind (vgl. in diesem Zusammenhang auch Beschluss vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 B 128.02 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OVG Sachsen, 23.06.2006 - 1 B 227/05

    Änderung eines Kulturdenkmals

    Zwar steht diese Auffassung des Verwaltungsgerichts im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats, derzufolge die Erteilung oder Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (oder Zustimmung im pflichtgemäßen Ermessen der Denkmalschutzbehörde steht (Beschl. v. 14.7.2003 - 1 B 166/02 -, m.w.N.).

    Denn nach Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Belange (§ 2 Abs. 1 SächsDSchG) ist stets im Zusammenhang mit der Pflichtenstellung des Eigentümers eines Kulturdenkmals die Frage der Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12.6.1997, aaO, SächsOVG, Beschl. v. 14.7.2003 - 1 B 166/02 -), was hier seitens der Beklagten auch geschehen ist.

    Die Frage, ob die Entscheidung über die Genehmigungs- bzw. Zustimmungsfähigkeit in den Fällen des § 12 Abs. 1 SächsDSchG im Ermessen der Behörde steht, wurde vom Senat bereits entschieden (SächsOVG, Beschl. v. 14.7.2003 - 1 B 166/02 -).

  • OVG Sachsen, 19.01.2016 - 1 A 275/14

    Kulturdenkmal, Abbruchgenehmigung, Erhaltungspflicht, Wirtschaftlichkeitsprüfung, …

    An seiner entgegenstehenden bisherigen Rechtsprechung (…Senatsbeschl. v. 23. Juni 2006 - 1 B 227/05 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 7; Senatsbeschl. v. 14. Juli 2003 - 1 B 166/02 -, n. v.;… offen gelassen vom 5. Senat: Urt. v. 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, juris Rn. 32) hält der erkennende Senat nicht fest.
  • VG Leipzig, 16.04.2014 - 4 K 70/11

    Auch Träger öffentlicher Aufgaben können sich auf Unzumutbarkeit der Erhaltung …

    Danach darf ein Kulturdenkmal nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde beseitigt werden; die Erteilung der Genehmigung steht im Ermessen der Behörde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.6.2006, SächsVBl. 2006, 291 [292]; Beschl. v. 14.7.2003 - 1 B 166/02 -).

    Ihrem Charakter nach wird diese wertende Betrachtung allgemein als Teil der Ermessensbetätigung auf der Rechtsfolgenseite angesehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.6.2006, SächsVBl. 2006, 291 [292]; Beschl. v. 14.7.2003 - 1 B 166/02 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1989, NVwZ 1990, 586).

  • OVG Sachsen, 24.02.2016 - 1 B 35/16

    Ausbildungsförderung, Masterstudiengang, Diplom-Studiengang

    An seiner entgegenstehenden bisherigen Rechtsprechung (…Senatsbeschl. v. 23. Juni 2006 - 1 B 227/05 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 7; Senatsbeschl. v. 14. Juli 2003 - 1 B 166/02 -, n. v.;… offen gelassen vom 5. Senat: Urt. v. 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, juris Rn. 32) hält der erkennende Senat nicht fest.
  • OVG Sachsen, 10.03.2022 - 1 A 64/16

    Vorbescheid; Villa; Villengarten; Kulturdenkmal; Untätigkeitsklage

    Rn. 29 Das Vorhaben würde das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals erheblich beeinträchtigen, weshalb die Beklagte den Vorbescheid in Ausübung pflichtgemäßem Ermessens (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Juli 2003 - 1 B 166/02 -) unter Wahrung der schützenswerten Belange der Eigentümerin wie des Gleichheitssatzes in Anwendung von § 12 Abs. 1 SächsDSchG zu Recht versagt habe.
  • VG Dresden, 11.09.2010 - 4 K 1827/08

    Über Solaranlage auf denkmalgeschützter Kirche muss neu entschieden werden

    Die Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit steht im Ermessen der Behörde (SächsOVG, Beschl. v. 14.7.2003, 1 B 166/02, Beschl. v. 23.6.2006, 1 B 227/05 , zitiert nach [...] Rz. 7).
  • OVG Sachsen, 21.01.2013 - 1 A 130/12

    Denkmal, Werkanlage, Zumutbarkeit

    Sie stehen im Einklang mit § 12 Abs. 2 Satz 3 SächsDSchG, wonach die erforderliche Genehmigung zu erteilen ist, wenn das Vorhaben das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigen würde oder wenn Gründe des Gemeinwohls Berücksichtigung verlangen, sowie der insoweit ergangenen Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, Beschl. v. 20. Februar 2001, SächsVBl. 2001, 150 und Beschl. v. 14. Juli 2003 - 1 B 166/02 -).
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